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Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden; hier: Mittelverwendung in der Kindertageseinrichtung/dem Familienzentrum Lamersdorf Antrag vom 01.10.2014)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
15.12.14, 16:01
Aktualisiert
15.12.14, 16:01
Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden; hier: Mittelverwendung in der Kindertageseinrichtung/dem Familienzentrum Lamersdorf
Antrag vom 01.10.2014)

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Gemeinde Inden Inden, 15. Dezember 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 2. Sitzung des des Hauptausschusses am 04.12.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5. Anregungen und Beschwerden gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Inden; hier: Mittelverwendung in der Kindertageseinrichtung/dem Familienzentrum Lamersdorf Antrag vom 01.10.2014 Herr Mürkens erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Bürgermeister Schuster verweist auf die Vorlage und den Vermerk der Verwaltung vom 26.11.2014 zur Finanzausstattung der Kindergärten. Im Nachgang zur Einladung haben die Ratsmitglieder Kopien der Eingabe der Antragsteller ohne geschwärzte Bereiche erhalten. Hinsichtlich der Themen, die nicht die Finanzen betreffen, bietet Herr Schuster eine Aussprache im nichtöffentlichen Teil an. Er führt weiter aus, eine Prüfung habe ergeben, dass die Mittel zweckmäßig und ordnungsgemäß verwendet worden seien. Außerdem habe es keine Verschiebung von Mitteln zu Lasten der Kindertageseinrichtung gegeben. Aus den Reihen des Ausschusses wird u. a. die Handhabung von Spenden angesprochen. Hierzu erklärt Frau Wacker, dass offizielle Spenden von Unternehmen über die Gemeinde vereinnahme werden, private Spenden würden in der Regel über den Elternbeirat abgewickelt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Spenden sei sichergestellt. Nach ausführlicher Diskussion kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass kein Anlass für eine Beschwerde ersichtlich ist. Er regt an, den Beschwerdeführern das System von Einnahmen und Ausgaben und das Verfahren bei Anschaffungen darzulegen. Die Entscheidung über den Antrag verweist der Ausschuss einstimmig an den Bürgermeister. 97/2014