Daten
Kommune
Inden
Größe
435 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
22.01.15, 17:29
Aktualisiert
22.01.15, 17:29
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NIEDERSCHRIFT
über die 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom
17.12.2014
im Ratssaal des Rathauses in Inden
Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Ulrich Schuster sind anwesend:
SPD-Fraktion
Combach, Roul
Görke, Rudi
Jungbluth, Willi
Lakeberg, Jörg
Müller, Dieter
Müller, Jörg
Schmitz, Josef Johann
Schulten, Hans-Josef
CDU-Fraktion
Büsch, Birgit
Drewitz, Sabrina
Krings, Karin
Marx, Reinhard
Mürkens, Udo
Schumacher, Olaf
Fraktion Bündnis90/
Die Grünen
Goncz, Siegfried
Rehfisch, Hella
Wergen, Karl Josef
Fraktion UDB Inden
Bellen, Heinz
Krzenziessa-Kall, Gregor
Meurers, Manfred
Pötter, Hans
Schlächter, Herbert
Schmitz, Hermann-Josef
Entschuldigt fehlt:
Gasper, Elmar (CDU-Fraktion)
Schwartzenberg, Natalie von (CDU-Fraktion)
Langefeld, Jörn
Als Gäste:
Herr Jansen, Jülicher Nachrichten
Von der Verwaltung:
Gemeindeoberamtsrat Unterberger
Gemeindeamtsrätin Wacker
Gemeindeamtmann Horst
Verwaltungsfachangestellter Ortmann
Techn. Angestellter Schmitz
Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 20:10 Uhr
Niederschrift
-2-
Tagesordnung:
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
3.
4.
Mitteilungen
Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015
Mittelübertragungen vom Haushaltsjahr 2013 zum Haushaltsjahr 2014
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im
Haushaltsjahr 2014
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung Winterdienst“ für das Jahr 2012
15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das
Jahr 2012
3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Gebührenbedarfsberechnung für die Grundstückentwässerungsanlagen in der
Gemeinde Inden für das Jahr 2015
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr
2012
9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom
20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das
Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes
RegioEntsorgung vom 29. November 2010
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr
2012
Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde
Inden
3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.12.2002
Haushaltssatzung und –plan 2015/2016 sowie Haushaltssicherungskonzept 2015 –
2022,
Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung
von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW
-Aufhebungsbeschluss
Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“
Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Inden
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
91/2014
95/2014
104/2014
92/2014
81/2014
82/2014
83/2014
84/2014
85/2014
86/2014
87/2014
88/2014
89/2014
105/2014
48/2014
2. Ergänzung
90/2014
96/2014
93/2014
1. Ergänzung
20.
21.
21.1
Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule
•
Ertüchtigung der Heizungs- und Lüftungsanlage sowie Elektro und
Brandschutz
Anträge der Fraktionen:
Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Inden in den Rat der Tageseinrichtung
Lamersdorf;
Antrag der UDB Inden-Fraktion vom 19.11.2014
99/2014
98/2014
Niederschrift
22.
23.
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und
Einrichtungen
Schriftliche Anfragen
B.
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
2.
Mitteilungen
Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule
•
Vergabe der Ingenieurleistungen
Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule
•
Vergabe der Heizung-, Sanitär- und Lüftungstechnik
Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule
•
Vergabe der Dachdeckerarbeiten
Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule
•
Vergabe der Abbrucharbeiten Dacheindichtung
Schriftliche Anfragen
3.
4.
5.
6.
-3-
100/2014
101/2014
102/2014
103/2014
Bürgermeister Schuster eröffnet die 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die
Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.
Folgende Änderungen zur Tagesordnung haben sich ergeben:
Die Vorlage 93/2014 – Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Inden - wird entgegen der
ursprünglichen Tagesordnung in öffentlicher Sitzung unter Punkt 19 beraten. Hierzu liegt eine
Ergänzung mit einem geänderten Beschlussvorschlag vor; diese wird in der Sitzung verteilt.
Die Vorlage 105/2014 – 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom
19.12.2002 – wird unter Punkt 15 vor der Verabschiedung des Haushalts 2015/2016 behandelt.
Zum Beratungsergebnis in der Arbeitsgruppe Feuerwehr wird im nichtöffentlichen Teil berichtet.
Bürgermeister Schuster gratuliert Herrn Mürkens zur Vermählung und wünscht ihm für die Zukunft
alles Gute.
A.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
1.
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
2.
Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015
91/2014
Nachdem die Fraktionen ihre Vertreter benannt haben, beschließt der Rat einstimmig
Niederschrift
-4-
die Bildung eines Wahlausschusses gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für die
Bürgermeisterwahl 2015, der aus 6. Beisitzern und sechs persönlichen Stellvertretern
bestehen soll.
3.
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertretende Mitglieder:
CDU:
Karin Krings
Udo Mürkens
Olaf Schumacher
Claudia Braun
SPD
Josef Johann Schmitz
Jörg Lakeberg
Dieter Müller
Willi Jungbluth
UDB Inden
Manfred Meurers
Heinz Bellen
Bündnis 90/Die Grünen
Karl Josef Wergen
Hella Rehfisch
Mittelübertragungen vom Haushaltsjahr 2013 zum Haushaltsjahr 2014
95/2014
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig die Übertragung von Haushaltsmitteln
aus dem Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 für das Produkt 010111006,
Liegenschaftsmanagement, Sachkonto 7821000, Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden, in Höhe von 295.000 € zum Erwerb eines Grundstückes aus
der Goltsteinkuppe.
4.
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im
Haushaltsjahr 2014
104/2014
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig die Genehmigung von
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 bei Produkt
060 365 003, Kindergarten Lucherberg, Sachkonto 5291 007, Therapie-,
Beförderungskosten für behinderte Kinder, in Höhe von 25.554 €.
5.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
92/2014
Der Rat beschließt einstimmig die überplanmäßige Mittelbereitstellung bei 030241001
5291009 – Schülerbeförderungskosten Grundschüler – in Höhe von 55.000,00 €.
6.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung Winterdienst“ für das Jahr 2012
81/2014
Der Rat beschließt einstimmig, von dem errechneten Fehlbetrag des Jahres 2012 von
5.051 € einen Teilbetrag von 167 € für die „Winterdienst“- Gebührenbedarfsberechnung
2015 zu berücksichtigen.
Niederschrift
7.
15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für
die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978
-582/2014
Der Rat beschließt einstimmig die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 15.
Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung
in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978.
8.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung
Abwasser“ für das Jahr 2012
83/2014
Der Rat beschließt einstimmig:
1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ von 63.236 €
als Verlustvortrag und
2. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle
„Niederschlagswasserbeseitigung“ von 29.479 € einen Teilbetrag von 14.486 € als
Gewinnvortrag zu berücksichtigen.
3. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in
Höhe von 15 € festzustellen. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung
2015 nicht berücksichtigt.
9.
3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der
Gemeinde Inden vom 10.12.2008
84/2014
Herr Schlächter verliest folgende persönliche Erklärung:
„Persönliche Erklärung der UDB Fraktion
Zu TOP 9 3. Änderungssatzung vom 17.12.2014 zur Satzung über die Erhebung von
Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz
für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008.
-Vorlage 84/ 2014, Ratssitzung 17.12.2014„CDU/ SPD und B90/ GRÜNE haben im Bauausschuss am 27.11.2014 gegen die Stimmen
der UDB in ihrer Beschlussempfehlung an den Rat drastische Erhöhungen der
Abwassergebühren beschlossen.
Aus Sicht der UDB sind bei der Abwassergebührenberechnung für 2015 nicht alle
Möglichkeiten einer periodengerechten Gebührenberechnung ausgeschöpft worden. Die
hieraus resultierenden zusätzlichen Belastungen für den Bürger sind nicht erforderlich und
somit nicht zu tolerieren.
Im politischen Raum hätten hierzu gemeinsam zusammen mit der Verwaltung detaillierte
Überlegungen angestellt werden müssen um gemeinsam gangbare Lösungen zu finden. Die
UDB jedenfalls war hier nicht eingebunden.
Eine detaillierte Betrachtung der vorgesehenen Maßnahmen ist aber für die notwendige
Niederschrift
-6-
Abgrenzung von Betriebsaufwand und Aktivierung unbedingt erforderlich.
Die Abgrenzungsfrage „wann eine Kanalsanierung und wann lediglich eine Reparatur
vorliegt“ ist von maßgeblicher Bedeutung*1).
Die mit dieser Abgrenzung verbundene Entscheidung hat gravierende Auswirkungen auf die
Höhe der Abwassergebühren.
„Eine Instandhaltungsaufwendung kann grundsätzlich sofort Aufwand erzeugen oder aber in
der Bilanz aktiviert werden“*2). Im Falle der Aktivierung ist der entsprechende Aufwand
über die Nutzungsdauer abzuschreiben, mit der Folge, dass der jährliche Gebührenhaushalt
nur mit geringen Teilbeträgen belastet wird.
„Bei Erneuerungen oder größeren Renovierungsmaßnahmen, welche die Nutzungsdauer
wesentlich verlängern, handelt es sich in der Regel um Investitionen, die in der
Gebührenkalkulation über Abschreibungen und Verzinsung berücksichtigt werden“ *3).
Gerade umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen und um solche handelt es sich
zweifelsohne, können somit über die Abschreibung im Gebührenhaushalt refinanziert werden.
Auch die mit der Sanierung zweifelsfrei einhergehende Erhöhung der Lebensdauer der
(*1) Kommentar zum KAG § 6 Ziffer 198a
*2) Jürgen Becker, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Instandhaltung oder Aktivierung von
Kanälen, Kölner Fachjournal für Abwasser 2006, Seite 12
*3) Bayrisches Landesamt für Umwelt, Leitfaden zur Inspektion und Sanierung kommunaler
Abwasserkanäle, Seite 24, Gebührenfinanzierung)
sanierten Kanäle spricht für eine Refinanzierung über die Abschreibung und damit für eine
niedrigere jährliche Belastung der Bürger.
Gemäß Anlagenspiegel beträgt der Restbuchwert unserer Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen am 31.12.2013 rd. 10,5 Mio. €.
In dem uns vorliegenden Haushalt/ Haushaltssicherungskonzept sind in den Jahren 2015 2022 Aufwendungen für die Unterhaltung von Kanälen in Höhe von rd. 500 T€/ Jahr
vorgesehen. Dies bedeutet ein Sanierungsaufwand i. H. v. rd. 4,0 Mio. € im genannten
Zeitraum und entspricht damit rd. 40 % des gesamten Restbuchwertes.
Nach dem Beschluss von CDU/ SPD und B90/GRÜNE sollen diese hohen Kosten nicht
abgeschrieben werden, sondern vollumfänglich in die jährliche Gebührenberechnung
eingehen.
Dies bedeutet, dass die Gebührenzahler nun in den nächsten Jahren Jahr für Jahr neben den
jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen i. H. v. rd. 300 T€/ Jahr nun auch noch rd. 500
T€ pro Jahr Sanierungsaufwand über die Abwassergebühren zu zahlen haben.
Diese Vorgehensweise führt schon in 2015 zu drastischen Gebührenanhebungen:
die Schmutzwasserbeseitigung steigt von 2,57 € auf 3,37 € um 0,80 €/ m³ (+31 %) und
die Niederschlagwassergebühr steigt von 0,71 € auf 0,96 € um 0,25/m² € (+35 %).
Gebührensteigerungen in dieser Größenordnung wären bei sachgerechtem Kostenansatz im
Abwassergebührenhaushalt, wie oben beschrieben, nicht erforderlich und sind somit dem
Bürger nicht zumutbar.
Auch in finanziell schwierigen Zeiten dürfen u. E. die Gebührenhaushalte nicht zur Lösung
von allgemeinen Haushalts-/ und Liquiditätsproblemen herangezogen werden.
Diesen vermeidbaren tiefen Griff in die Taschen der Bürger trägt die UDB aus den
Niederschrift
-7-
genannten Gründen nicht mit und lehnt daher die o. a. Änderungssatzung ab.“
Wir bitten um Aufnahme dieser Erklärung in die Niederschrift.
Inden, 17.12.2014
gez. Herbert Schlächter, Fraktionsvorsitzender der UDB
(*1) Kommentar zum KAG § 6 Ziffer 198a
*2) Jürgen Becker, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Instandhaltung oder Aktivierung von
Kanälen, Kölner Fachjournal für Abwasser 2006, Seite 12
*3) Bayrisches Landesamt für Umwelt, Leitfaden zur Inspektion und Sanierung kommunaler
Abwasserkanäle, Seite 24, Gebührenfinanzierung)
Bürgermeister Schuster widerspricht nachdrücklich den gemachten Ausführungen.
Er geht dabei im Wesentlichen auf folgende Punkte ein:
Grundsätzlich sei die erkannte Unterscheidung von zu aktivierenden und nicht zu
aktivierenden Aufwendungen richtig. Die hieraus durch die UDB-Fraktion gezogenen
Schlüsse, dass sich dadurch eine Wahlfreiheit bezüglich der Ansetzung in der
Gebührenkalkulation ergebe, seien jedoch falsch.
Grundlage für die Kalkulation von Gebühren seien u. a. „betriebswirtschaftlich Grundsätze“.
Diese seien zwingend einzuhalten. Bei den vorgesehenen Maßnahmen handele es sich um
punktuelle Maßnahmen, die einzelne Schadensbereiche betreffen. Die Durchführung dieser
Arbeiten, zu der die Gemeinde auf der Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes
zwingend verpflichtet sei, würde gerade nicht die Lebensdauer in erheblichem Umfang
verändern. Ein neues Anlagegut werde durch die Arbeiten nicht geschaffen. Die Zuordnung
der Kosten müsse somit zwingend über den direkten Aufwand erfolgen.
In dem Zusammenhang könne man dann die Frage aufwerfen, ob die gewählte Sanierungsart
wirtschaftlich sinnvoll sei. Zunächst seien die seitens der UDB-Fraktion als
Sanierungsaufwand genannten 500.000,- € nicht zutreffend. Tatsächlich seien in der Position
„Unterhaltung der Kanäle“ verschiedene Maßnahmen zusammengezogen. Der Anteil der
Kanalsanierung würde dabei (einschließlich Ing.-Leistung) rd. 340.000,- € betragen. Mit
diesem Betrag erfolge eine Sanierung von rd. 1,7 km ( 2 x 850 m) Kanälen. Sofern ein
vollständiger Neubau als Sanierungslösung gewählt würde, betrügen die überschlägigen
Kosten für eine solche Lösung je lfd. Meter Doppelkanal ca. 2.500,- €, also rd. 2,1 Mio €.
Eine solche Lösung hält er, auch vor allem bei Beachtung der damit verbundenen
Nebeneffekte, für unwirtschaftlich.
Bedingt durch den gewählten falschen Ansatz bei den jährlichen Sanierungsaufwendungen –
nicht 500.000,- € sondern rd. 340.000,- € , sei die getroffene Hochrechnung auf 8 Jahre
ebenfalls nicht richtig.
Er bedauert ausdrücklich, dass in den vorlaufenden Beratungen es nicht möglich gewesen sei,
diese Bedenken zu artikulieren, damit sie evtl. hätten ausdiskutiert werden können. Soweit
seitens der UDB-Fraktion dargestellt wird, dass ihrerseits eine Mitwirkung im Vorfeld,
sowohl bei der technischen Lösung wie auch bei der gebührenrechtlichen Gestaltung nicht
möglich gewesen sei, führt Herr Schuster aus, dass die Sanierungsmaßnahmen im Rahmen
der Beratungen über die Erstellung bzw. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
im Bauausschuss und im Rat vorgestellt, einstimmig (also auch mit den Stimmen der UDB
Vertreter) beschlossen worden seien. Zudem habe er nachdrücklich bei den Beratungen und
Niederschrift
-8-
bei seiner Einbringung des Haushaltes auf die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der
zukünftigen Kanalbenutzungsgebühren hingewiesen.
Es erfolgt eine weitere Aussprache, in deren Verlauf Herr Goerke die Verwaltung seitens
seiner Fraktion auffordert, mit Nachdruck eine Klärung der Frage, inwieweit die getroffenen
Aussagen der UDB-Fraktion richtig seien, herbei zu führen.
Bürgermeister Schuster bekräftigt nochmals, dass nach seiner Auffassung eine anderweitige
Betrachtung der Kalkulation nicht mit geltendem Recht vereinbar sei.
Der Rat beschließt mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen die der Originalniederschrift als
Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die
Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe
sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
10.
Gebührenbedarfsberechnung für die Grundstückentwässerungsanlagen in
der Gemeinde Inden für das Jahr 2015
85/2014
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Berechnung über die Höhe der Gebühr für die
Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2015 zustimmend
zur Kenntnis.
(Anmerkung der Verwaltung: Es sind 11 Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet vorhanden)
11.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“
für das Jahr 2012
86/2014
Der Rat beschließt einstimmig:
1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in
Höhe von 41.941 € einen Teilbetrag von 17.956 € ( = 41.941 € minus 23.985 € ) als
Gewinnvortrag und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in
Höhe von 9.126 € einen Teilbetrag von 1.760 € ( = 9.126 € minus 7.366 € ) als
Verlustvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 zu berücksichtigen.
12.
9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung
vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von
Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.
November 2010
87/2014
Der Rat beschließt einstimmig die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 9.
Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20.
Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20.
Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das
Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes
RegioEntsorgung vom 29. November 2010.
Niederschrift
13.
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“
für das Jahr 2012
-988/2014
Der Rat beschießt einstimmig:
14.
1.
der Jahresüberschuss des Jahres 2012 von 874 € der Endkostenstelle „Grabbereitung“
wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 nicht
berücksichtigt. da dieser bereits in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt
wurde.
2.
den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 11.064 € durch
allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen und
3.
der Jahresfehlbetrag des Jahres 2012 von 851 € der Endkostenstelle „Unterhaltung
Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Zusätzlich wird ein Erstattungsbetrag von 2.207€
für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt.
Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der 89/2014
Gemeinde Inden
Der Rat beschließt einstimmig, die als Anlage beigefügten Berechnungen über die
Gebührenhöhe im Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2015
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
15.
3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom
19.12.2002
105/2014
Herr Schlächter führt aus, dass die UDB-Fraktion der Erhöhung der Hundesteuer nicht
zustimmen werde, weil die Begründung seiner Meinung nach nicht nachvollziehbar sei. Er
schlägt vor, an den Hundekotbeutelspendern Mülleimer aufzustellen; dann würde die
Entsorgung günstiger.
Bürgermeister Schuster bezweifelt dies und bietet an, dieses Problem in einer der nächsten
Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses zu thematisieren; bei der Gelegenheit könnten
die Bauhofmitarbeiter über ihre Erfahrung berichten. Nach einer weiteren kurzen Aussprache
beschließt der Rat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen, die Hundesteuer für die Haltung
von zwei Hunden von 126,00 Euro auf 150,00 Euro pro Hund und für die Haltung von
drei oder mehr Hunden von 168,00 Euro auf 204,00 Euro pro Hund zu erhöhen.
16.
Haushaltssatzung und –plan 2015/2016 sowie Haushaltssicherungskonzept
2015 – 2022,
48/2014
2. Ergänzung
Bürgermeister Schuster verweist auf die umfangreichen Vorberatungen in den
Fachausschüssen und erteilt zunächst Herrn Marx das Wort. Er verliest die als Anlage
beigefügte Haushaltsrede.
Er hält es zudem für erforderlich, einen Grundsatzbeschluss über den Leasingvertrag für den
MTW der Löschgruppe Lucherberg sowie die erforderliche Neubeschaffung/Umrüstung von
Atemschutzgeräten zu fassen; darüber hinaus würden sich weitere Beschlüsse zu gegebener
Zeit aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ergeben (s. auch nichtöffentlicher
Teil).
Niederschrift
- 10 -
Anschließend tragen Herr Görke, Herr Schlächter und Frau Rehfisch ihre Haushaltsreden vor
(s. Anlagen). Bürgermeister Schuster erklärt, dass auch er den Haushalt in der jetzigen Form
mitragen werde. Er begrüßt, dass zum Ende des Jahres 2015 eine Überprüfung der
Notwendigkeit von Steuererhöhungen erfolgen soll, da nach seiner Auffassung sich bereits
aus den sich ändernden Berechnungsmodellen bei der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes gravierende Fehlbeträge ergeben werden, die nur überwiegend
nur über Steuererhöhungen ausgeglichen werden können. Nach kurzer Aussprache
beschließt der Rat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre 2015/2016 sowie das
Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 – 2022 in Form der Änderungsliste vom
12.12.2014, wie sich diese aus der Beschlussfassung des Hauptausschusses am 04.12.2014
und der daraus resultierenden Änderungen ergeben haben.
17.
Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der
90/2014
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis
7 LWG NRW
-Aufhebungsbeschluss
Der Rat beschließt einstimmig die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Inden zur
Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß
§ 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW ersatzlos aufzuheben.
18.
Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“
96/2014
Der Rat beschließt einstimmig, den als Anlage beigefügten
a) Erschließungsvertrag und
b) die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit
betreffend das Interkommunale Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“
abzuschließen.
19.
Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Inden
93/2014
1. Ergänzung
Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Krings, übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die
Sitzungsleitung und erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn J. J.
Schmitz, das Wort.
Herr J. J. Schmitz verliest folgenden Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der
Gemeinde Inden
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9.Dezember 2014 mit dem
Jahresabschluss 2013 befasst. Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über
die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Lageberichts durch die Kanzlei
Müller & Kollegen.
Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Niederschrift
- 11 -
Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95 GO).
Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses über den
Jahresabschluss 2013 vor, und zwar in Form der Vorlage Nr. 93/2014 vom 19. November
2014. Das Jahr schließt mit Erträgen von 13.291.555,73 Euro und Aufwendungen von
15.409.455,79 Euro mit einem Fehlbetrag von 2.117.900,06 Euro ab.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen.
Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller &
Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis ist ein
Prüfbericht zu erstellen, der Ihnen zur Verfügung gestellt wurde.
Der Jahresabschluss ist nach Maßgabe des § 101 GO dahingehend zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften beachtet worden sind – und damit das Haushaltsrecht eingehalten wurde.
Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen,
sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei auf Schwerpunkte
und Stichprobenprüfungen konzentriert.
Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 9. Dezember 2014 den
Jahresabschluss 2013 auf Grundlage des Prüfberichts beraten und geprüft.
Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln im Wesentlichen ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde Inden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2013
einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen vom 28. Oktober
2014 vollinhaltlich als seinen Prüfbericht zu übernehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat ebenfalls einstimmig den Bestätigungsvermerk
beschlossen, der mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 zur Verfügung gestellt wurde. Dieser
Bestätigungsvermerk wurde von mir als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
unterschrieben und hat folgenden Inhalt:
a.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Leverkusen
Niederschrift
- 12 -
Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung,
der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Inden für das Geschäftsjahr 1.
Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von
Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der
Gemeinde Inden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung,
der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1
GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben
in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der
Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine
Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Gemeinde Inden. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und
Ertragslage der Gemeinde und stellte die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die
Ausführung im Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist unter der
Überschrift “Ausblick Ergebnisentwicklung 2014 und Folgejahre“ ausgeführt, dass das
vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. unter den dort skizzierten
Nebenbedingungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde und dass der
Haushaltsplan für 2014 einen Jahresfehlbetrag von 3,387 Mio. Euro ausweist.
Düren, 28.10.2014
Niederschrift
- 13 -
gez. Peter Müller
Wirtschaftsprüfer
b.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 101 GO den Jahresabschluss der Gemeinde
Inden für das Jahr 2013 geprüft. Grundlage der Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss waren die Prüfhandlungen der Kanzlei Müller & Kollegen,
Leverkusen, dessen sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner
Prüfung bedient hat (§ 103 Abs. 5 GO).
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen,
Leverkusen, zu seinem Prüfbericht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 GO.
Der in vorstehendem Bericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, erteilte
Bestätigungsvermerk wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss vollinhaltlich
übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und der
eben genannten Beschlüsse, aufgrund der Beratungsergebnisse einstimmig die
Empfehlungen für den Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters und zur
Verwendung des Jahresfehlbetrages 2013 von 2.117.900,06 Euro ausgesprochen ( siehe
hierzu Vorlage Nr. 93/2014 vom 19. November 2014).
Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Gemeinde Inden – somit auch bei Ihnen, Herr Bürgermeister Schuster - für
die geleistete Arbeit im Jahr 2013.
Ich darf Sie nun bitten, der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu
folgen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Daraufhin ruft Frau Krings den Beschlussentwurf auf und der Rat beschließt einstimmig wie
folgt:
Zu 1.: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Zu 2.: Der Jahresabschluss 2013 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden
festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO).
Das Jahr schließt mit Erträgen von 13.291.555,73 € und Aufwendungen von
15.409.455,79 € mit einem Fehlbetrag von 2.117.900,06 € ab.
Der Fehlbetrag des Jahres 2013 i.H.v. 2.117.900,06 € wird der allgemeinen Rücklage
entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des
Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013
uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Niederschrift
- 14 Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
20.
Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule
•
Ertüchtigung der Heizungs- und Lüftungsanlage sowie Elektro und
Brandschutz
99/2014
Bürgermeister Schuster verweist auf die Vorberatung und die Ortsbesichtigung durch den
Bau- und Vergabeausschuss. Danach waren noch Fragen offen geblieben, so dass der
Ausschuss keinen Empfehlungsbeschluss fassen konnte.
Herr Marx erklärt, dass nun alle Unklarheiten ausgeräumt seien und dem Vorhaben
zugestimmt werden könne. Herr Görke schließt sich seinen Ausführungen an. Somit wird
einstimmig beschlossen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen.
21.
Anträge der Fraktionen:
21.
1
Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Inden in den Rat der
Tageseinrichtung Lamersdorf;
Antrag der UDB Inden-Fraktion vom 19.11.2014
98/2014
Herr Marx fragt nach, ob der Verwaltung eine schriftliche Erklärung von Herrn Beyer über
die Rückgabe seines Mandats vorliege. Nachdem der Bürgermeister dieser Frage verneint,
sieht er aus Sicht der großen Koalition keine Möglichkeit, heute über den vorliegenden
Antrag zu entscheiden und beantragt, ihn zur nächsten Ratssitzung zu verschieben.
Herr Schlächter beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Dieser Antrag wird mit 16 NeinStimmen, sieben Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Danach wird mit 16 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen beschlossen,
den Antrag der UDB-Fraktion vom 19.11.2014 für die Tagesordnung der nächsten
Ratssitzung vorzusehen.
22.
Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und
Einrichtungen
Unternehmen / Einrichtung:
Gesellschafterversammlung der
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
am 21.10.2014
Themen:
- Bericht über die Lage der Gesellschaft
- Jahresabschluss 2013
- Beteiligung GREEN
- Neuwahl Aufsichtsrat
Verbandsversammlung des
Entsorgungszweckverbandes
RegioEntsorgung am 10.11.2014
- Jahresabschluss 2013
- Änderung der Verbandssatzung
- Wirtschaftsplan 2015
Sitzung des Verwaltungsrats des
Zweckverbandes der kdvz Rhein-Erft-Rur
- Jahresabschluss 2013
- Verlängerung der Kreditierung von
Niederschrift
- 15 -
am 14.11.2014
langfristigen Forderungen gegenüber
Verbandsmitgliedern
- Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015
- künftige Kooperationsbeziehungen der
kdvz Rhein-Erft-Rur
Vorstandssitzung und
Mitgliederversammlung der
Arbeitsgemeinschaft Inde-Rur e. V. am
19.11.2014
- Masterplan indeland 2030
- Artenschutzrechtlicher Ausgleich für die
Fortführung des Tagebaus Inden
- Bergschadensituation im Bereich der
Tagebaue Hambach und Inden
- Abschlussbetriebsplan für die
Oberflächengestaltung und
Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden
II
Aufsichtsratssitzung der
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
am 21.11.2014
- Wahlen (Vorsitzender, Stellvertreter,
Vertretung für den Beirat der EWV GmbH)
Aufsichtsratssitzung der
Entwicklungsgesellschaft indeland mbH am
25.11.2014
- Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters
- Schlussverwendungsnachweis
EuRegionale 2008
- Sachstand LEADER-Wettbewerb
- Sachstand Projekt „Strukturentwicklung
indeland“
- Projektförderung RWE-Stiftung
- Finanzielle Beteiligungen an
Windkraftanlagen
- Faktor X-Haus im indeland
- Wirtschaftsplan 2015
Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur am 08.12.2014
(Bericht von Herrn Marx)
- Bericht über die Verbandstätigkeiten im
Jahr 2014, wobei er besonders hervorhebt,
dass bereits seit mehreren Jahren keine
Erhöhung des Beitrages stattgefunden habe.
Sitzung des Verwaltungsrates der
RegioEntsorgung AöR am 15.12.2014
- Änderung der Abfallsatzung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Wirtschaftsplan 2015
- Aktueller Betriebsbericht
- Aufgabenübertragung durch die Stadt
Nideggen
- Stoffstromentwicklung durch
unterschiedliche Erfassungssysteme
Verbandsversammlung des
Entsorgungszweckverbandes
RegioEntsorgung am 15.12.2014
- Wahlen (Mitglieder Verwaltungsrat und
Regionaler Abfallwirtschaftsbeirat für die
Stadt Nideggen)
- Wirtschaftsplan
Niederschrift
23.
- 16 -
Schriftliche Anfragen
Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.
Herr Pötter richtet als ältestes Ratsmitglied das Wort an die Anwesenden. Er bedankt sich für die
gute Zusammenarbeit und wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.
Schuster
Bürgermeister
Büttgen
Schriftführerin