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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Inden
Größe
435 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
22.01.15, 17:29
Aktualisiert
22.01.15, 17:29

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 17.12.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden Unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Ulrich Schuster sind anwesend: SPD-Fraktion Combach, Roul Görke, Rudi Jungbluth, Willi Lakeberg, Jörg Müller, Dieter Müller, Jörg Schmitz, Josef Johann Schulten, Hans-Josef CDU-Fraktion Büsch, Birgit Drewitz, Sabrina Krings, Karin Marx, Reinhard Mürkens, Udo Schumacher, Olaf Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Goncz, Siegfried Rehfisch, Hella Wergen, Karl Josef Fraktion UDB Inden Bellen, Heinz Krzenziessa-Kall, Gregor Meurers, Manfred Pötter, Hans Schlächter, Herbert Schmitz, Hermann-Josef Entschuldigt fehlt: Gasper, Elmar (CDU-Fraktion) Schwartzenberg, Natalie von (CDU-Fraktion) Langefeld, Jörn Als Gäste: Herr Jansen, Jülicher Nachrichten Von der Verwaltung: Gemeindeoberamtsrat Unterberger Gemeindeamtsrätin Wacker Gemeindeamtmann Horst Verwaltungsfachangestellter Ortmann Techn. Angestellter Schmitz Verwaltungsangestellte Büttgen als Schriftführerin Beginn: 18:00 Uhr Ende: 20:10 Uhr Niederschrift -2- Tagesordnung: A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. 3. 4. Mitteilungen Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 Mittelübertragungen vom Haushaltsjahr 2013 zum Haushaltsjahr 2014 Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung Winterdienst“ für das Jahr 2012 15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2012 3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Gebührenbedarfsberechnung für die Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2015 Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2012 9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2012 Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.12.2002 Haushaltssatzung und –plan 2015/2016 sowie Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2022, Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW -Aufhebungsbeschluss Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“ Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Inden 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 91/2014 95/2014 104/2014 92/2014 81/2014 82/2014 83/2014 84/2014 85/2014 86/2014 87/2014 88/2014 89/2014 105/2014 48/2014 2. Ergänzung 90/2014 96/2014 93/2014 1. Ergänzung 20. 21. 21.1 Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule • Ertüchtigung der Heizungs- und Lüftungsanlage sowie Elektro und Brandschutz Anträge der Fraktionen: Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Inden in den Rat der Tageseinrichtung Lamersdorf; Antrag der UDB Inden-Fraktion vom 19.11.2014 99/2014 98/2014 Niederschrift 22. 23. Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen Schriftliche Anfragen B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1. 2. Mitteilungen Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule • Vergabe der Ingenieurleistungen Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule • Vergabe der Heizung-, Sanitär- und Lüftungstechnik Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule • Vergabe der Dachdeckerarbeiten Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule • Vergabe der Abbrucharbeiten Dacheindichtung Schriftliche Anfragen 3. 4. 5. 6. -3- 100/2014 101/2014 102/2014 103/2014 Bürgermeister Schuster eröffnet die 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die frist- und formgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Folgende Änderungen zur Tagesordnung haben sich ergeben: Die Vorlage 93/2014 – Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Inden - wird entgegen der ursprünglichen Tagesordnung in öffentlicher Sitzung unter Punkt 19 beraten. Hierzu liegt eine Ergänzung mit einem geänderten Beschlussvorschlag vor; diese wird in der Sitzung verteilt. Die Vorlage 105/2014 – 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.12.2002 – wird unter Punkt 15 vor der Verabschiedung des Haushalts 2015/2016 behandelt. Zum Beratungsergebnis in der Arbeitsgruppe Feuerwehr wird im nichtöffentlichen Teil berichtet. Bürgermeister Schuster gratuliert Herrn Mürkens zur Vermählung und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor. 2. Bildung eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 91/2014 Nachdem die Fraktionen ihre Vertreter benannt haben, beschließt der Rat einstimmig Niederschrift -4- die Bildung eines Wahlausschusses gem. § 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für die Bürgermeisterwahl 2015, der aus 6. Beisitzern und sechs persönlichen Stellvertretern bestehen soll. 3. Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: CDU: Karin Krings Udo Mürkens Olaf Schumacher Claudia Braun SPD Josef Johann Schmitz Jörg Lakeberg Dieter Müller Willi Jungbluth UDB Inden Manfred Meurers Heinz Bellen Bündnis 90/Die Grünen Karl Josef Wergen Hella Rehfisch Mittelübertragungen vom Haushaltsjahr 2013 zum Haushaltsjahr 2014 95/2014 Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig die Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 für das Produkt 010111006, Liegenschaftsmanagement, Sachkonto 7821000, Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, in Höhe von 295.000 € zum Erwerb eines Grundstückes aus der Goltsteinkuppe. 4. Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 104/2014 Der Rat der Gemeinde Inden beschließt einstimmig die Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 bei Produkt 060 365 003, Kindergarten Lucherberg, Sachkonto 5291 007, Therapie-, Beförderungskosten für behinderte Kinder, in Höhe von 25.554 €. 5. Überplanmäßige Mittelbereitstellung 92/2014 Der Rat beschließt einstimmig die überplanmäßige Mittelbereitstellung bei 030241001 5291009 – Schülerbeförderungskosten Grundschüler – in Höhe von 55.000,00 €. 6. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung Winterdienst“ für das Jahr 2012 81/2014 Der Rat beschließt einstimmig, von dem errechneten Fehlbetrag des Jahres 2012 von 5.051 € einen Teilbetrag von 167 € für die „Winterdienst“- Gebührenbedarfsberechnung 2015 zu berücksichtigen. Niederschrift 7. 15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 30. November 1978 -582/2014 Der Rat beschließt einstimmig die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 15. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978. 8. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2012 83/2014 Der Rat beschließt einstimmig: 1. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ von 63.236 € als Verlustvortrag und 2. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von 29.479 € einen Teilbetrag von 14.486 € als Gewinnvortrag zu berücksichtigen. 3. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 15 € festzustellen. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 nicht berücksichtigt. 9. 3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 84/2014 Herr Schlächter verliest folgende persönliche Erklärung: „Persönliche Erklärung der UDB Fraktion Zu TOP 9 3. Änderungssatzung vom 17.12.2014 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008. -Vorlage 84/ 2014, Ratssitzung 17.12.2014„CDU/ SPD und B90/ GRÜNE haben im Bauausschuss am 27.11.2014 gegen die Stimmen der UDB in ihrer Beschlussempfehlung an den Rat drastische Erhöhungen der Abwassergebühren beschlossen. Aus Sicht der UDB sind bei der Abwassergebührenberechnung für 2015 nicht alle Möglichkeiten einer periodengerechten Gebührenberechnung ausgeschöpft worden. Die hieraus resultierenden zusätzlichen Belastungen für den Bürger sind nicht erforderlich und somit nicht zu tolerieren. Im politischen Raum hätten hierzu gemeinsam zusammen mit der Verwaltung detaillierte Überlegungen angestellt werden müssen um gemeinsam gangbare Lösungen zu finden. Die UDB jedenfalls war hier nicht eingebunden. Eine detaillierte Betrachtung der vorgesehenen Maßnahmen ist aber für die notwendige Niederschrift -6- Abgrenzung von Betriebsaufwand und Aktivierung unbedingt erforderlich. Die Abgrenzungsfrage „wann eine Kanalsanierung und wann lediglich eine Reparatur vorliegt“ ist von maßgeblicher Bedeutung*1). Die mit dieser Abgrenzung verbundene Entscheidung hat gravierende Auswirkungen auf die Höhe der Abwassergebühren. „Eine Instandhaltungsaufwendung kann grundsätzlich sofort Aufwand erzeugen oder aber in der Bilanz aktiviert werden“*2). Im Falle der Aktivierung ist der entsprechende Aufwand über die Nutzungsdauer abzuschreiben, mit der Folge, dass der jährliche Gebührenhaushalt nur mit geringen Teilbeträgen belastet wird. „Bei Erneuerungen oder größeren Renovierungsmaßnahmen, welche die Nutzungsdauer wesentlich verlängern, handelt es sich in der Regel um Investitionen, die in der Gebührenkalkulation über Abschreibungen und Verzinsung berücksichtigt werden“ *3). Gerade umfangreiche Kanalsanierungsmaßnahmen und um solche handelt es sich zweifelsohne, können somit über die Abschreibung im Gebührenhaushalt refinanziert werden. Auch die mit der Sanierung zweifelsfrei einhergehende Erhöhung der Lebensdauer der (*1) Kommentar zum KAG § 6 Ziffer 198a *2) Jürgen Becker, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Instandhaltung oder Aktivierung von Kanälen, Kölner Fachjournal für Abwasser 2006, Seite 12 *3) Bayrisches Landesamt für Umwelt, Leitfaden zur Inspektion und Sanierung kommunaler Abwasserkanäle, Seite 24, Gebührenfinanzierung) sanierten Kanäle spricht für eine Refinanzierung über die Abschreibung und damit für eine niedrigere jährliche Belastung der Bürger. Gemäß Anlagenspiegel beträgt der Restbuchwert unserer Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen am 31.12.2013 rd. 10,5 Mio. €. In dem uns vorliegenden Haushalt/ Haushaltssicherungskonzept sind in den Jahren 2015 2022 Aufwendungen für die Unterhaltung von Kanälen in Höhe von rd. 500 T€/ Jahr vorgesehen. Dies bedeutet ein Sanierungsaufwand i. H. v. rd. 4,0 Mio. € im genannten Zeitraum und entspricht damit rd. 40 % des gesamten Restbuchwertes. Nach dem Beschluss von CDU/ SPD und B90/GRÜNE sollen diese hohen Kosten nicht abgeschrieben werden, sondern vollumfänglich in die jährliche Gebührenberechnung eingehen. Dies bedeutet, dass die Gebührenzahler nun in den nächsten Jahren Jahr für Jahr neben den jährlichen kalkulatorischen Abschreibungen i. H. v. rd. 300 T€/ Jahr nun auch noch rd. 500 T€ pro Jahr Sanierungsaufwand über die Abwassergebühren zu zahlen haben. Diese Vorgehensweise führt schon in 2015 zu drastischen Gebührenanhebungen: die Schmutzwasserbeseitigung steigt von 2,57 € auf 3,37 € um 0,80 €/ m³ (+31 %) und die Niederschlagwassergebühr steigt von 0,71 € auf 0,96 € um 0,25/m² € (+35 %). Gebührensteigerungen in dieser Größenordnung wären bei sachgerechtem Kostenansatz im Abwassergebührenhaushalt, wie oben beschrieben, nicht erforderlich und sind somit dem Bürger nicht zumutbar. Auch in finanziell schwierigen Zeiten dürfen u. E. die Gebührenhaushalte nicht zur Lösung von allgemeinen Haushalts-/ und Liquiditätsproblemen herangezogen werden. Diesen vermeidbaren tiefen Griff in die Taschen der Bürger trägt die UDB aus den Niederschrift -7- genannten Gründen nicht mit und lehnt daher die o. a. Änderungssatzung ab.“ Wir bitten um Aufnahme dieser Erklärung in die Niederschrift. Inden, 17.12.2014 gez. Herbert Schlächter, Fraktionsvorsitzender der UDB (*1) Kommentar zum KAG § 6 Ziffer 198a *2) Jürgen Becker, Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR; Instandhaltung oder Aktivierung von Kanälen, Kölner Fachjournal für Abwasser 2006, Seite 12 *3) Bayrisches Landesamt für Umwelt, Leitfaden zur Inspektion und Sanierung kommunaler Abwasserkanäle, Seite 24, Gebührenfinanzierung) Bürgermeister Schuster widerspricht nachdrücklich den gemachten Ausführungen. Er geht dabei im Wesentlichen auf folgende Punkte ein: Grundsätzlich sei die erkannte Unterscheidung von zu aktivierenden und nicht zu aktivierenden Aufwendungen richtig. Die hieraus durch die UDB-Fraktion gezogenen Schlüsse, dass sich dadurch eine Wahlfreiheit bezüglich der Ansetzung in der Gebührenkalkulation ergebe, seien jedoch falsch. Grundlage für die Kalkulation von Gebühren seien u. a. „betriebswirtschaftlich Grundsätze“. Diese seien zwingend einzuhalten. Bei den vorgesehenen Maßnahmen handele es sich um punktuelle Maßnahmen, die einzelne Schadensbereiche betreffen. Die Durchführung dieser Arbeiten, zu der die Gemeinde auf der Grundlage des Abwasserbeseitigungskonzeptes zwingend verpflichtet sei, würde gerade nicht die Lebensdauer in erheblichem Umfang verändern. Ein neues Anlagegut werde durch die Arbeiten nicht geschaffen. Die Zuordnung der Kosten müsse somit zwingend über den direkten Aufwand erfolgen. In dem Zusammenhang könne man dann die Frage aufwerfen, ob die gewählte Sanierungsart wirtschaftlich sinnvoll sei. Zunächst seien die seitens der UDB-Fraktion als Sanierungsaufwand genannten 500.000,- € nicht zutreffend. Tatsächlich seien in der Position „Unterhaltung der Kanäle“ verschiedene Maßnahmen zusammengezogen. Der Anteil der Kanalsanierung würde dabei (einschließlich Ing.-Leistung) rd. 340.000,- € betragen. Mit diesem Betrag erfolge eine Sanierung von rd. 1,7 km ( 2 x 850 m) Kanälen. Sofern ein vollständiger Neubau als Sanierungslösung gewählt würde, betrügen die überschlägigen Kosten für eine solche Lösung je lfd. Meter Doppelkanal ca. 2.500,- €, also rd. 2,1 Mio €. Eine solche Lösung hält er, auch vor allem bei Beachtung der damit verbundenen Nebeneffekte, für unwirtschaftlich. Bedingt durch den gewählten falschen Ansatz bei den jährlichen Sanierungsaufwendungen – nicht 500.000,- € sondern rd. 340.000,- € , sei die getroffene Hochrechnung auf 8 Jahre ebenfalls nicht richtig. Er bedauert ausdrücklich, dass in den vorlaufenden Beratungen es nicht möglich gewesen sei, diese Bedenken zu artikulieren, damit sie evtl. hätten ausdiskutiert werden können. Soweit seitens der UDB-Fraktion dargestellt wird, dass ihrerseits eine Mitwirkung im Vorfeld, sowohl bei der technischen Lösung wie auch bei der gebührenrechtlichen Gestaltung nicht möglich gewesen sei, führt Herr Schuster aus, dass die Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Beratungen über die Erstellung bzw. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes im Bauausschuss und im Rat vorgestellt, einstimmig (also auch mit den Stimmen der UDB Vertreter) beschlossen worden seien. Zudem habe er nachdrücklich bei den Beratungen und Niederschrift -8- bei seiner Einbringung des Haushaltes auf die Auswirkungen der Beschlüsse hinsichtlich der zukünftigen Kanalbenutzungsgebühren hingewiesen. Es erfolgt eine weitere Aussprache, in deren Verlauf Herr Goerke die Verwaltung seitens seiner Fraktion auffordert, mit Nachdruck eine Klärung der Frage, inwieweit die getroffenen Aussagen der UDB-Fraktion richtig seien, herbei zu führen. Bürgermeister Schuster bekräftigt nochmals, dass nach seiner Auffassung eine anderweitige Betrachtung der Kalkulation nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Der Rat beschließt mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 10. Gebührenbedarfsberechnung für die Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2015 85/2014 Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Berechnung über die Höhe der Gebühr für die Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2015 zustimmend zur Kenntnis. (Anmerkung der Verwaltung: Es sind 11 Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet vorhanden) 11. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2012 86/2014 Der Rat beschließt einstimmig: 1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 41.941 € einen Teilbetrag von 17.956 € ( = 41.941 € minus 23.985 € ) als Gewinnvortrag und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 9.126 € einen Teilbetrag von 1.760 € ( = 9.126 € minus 7.366 € ) als Verlustvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 zu berücksichtigen. 12. 9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 87/2014 Der Rat beschließt einstimmig die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 9. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2014 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. Niederschrift 13. Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2012 -988/2014 Der Rat beschießt einstimmig: 14. 1. der Jahresüberschuss des Jahres 2012 von 874 € der Endkostenstelle „Grabbereitung“ wird festgestellt. Der Überschuss wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 nicht berücksichtigt. da dieser bereits in der Gebührenbedarfsberechnung 2014 berücksichtigt wurde. 2. den Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 11.064 € durch allgemeine Haushaltsmittel auszugleichen und 3. der Jahresfehlbetrag des Jahres 2012 von 851 € der Endkostenstelle „Unterhaltung Gemeindefriedhöfe“ wird festgestellt. Zusätzlich wird ein Erstattungsbetrag von 2.207€ für die Gebührenbedarfsberechnung 2015 berücksichtigt. Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der 89/2014 Gemeinde Inden Der Rat beschließt einstimmig, die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2015 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. 15. 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden vom 19.12.2002 105/2014 Herr Schlächter führt aus, dass die UDB-Fraktion der Erhöhung der Hundesteuer nicht zustimmen werde, weil die Begründung seiner Meinung nach nicht nachvollziehbar sei. Er schlägt vor, an den Hundekotbeutelspendern Mülleimer aufzustellen; dann würde die Entsorgung günstiger. Bürgermeister Schuster bezweifelt dies und bietet an, dieses Problem in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Vergabeausschusses zu thematisieren; bei der Gelegenheit könnten die Bauhofmitarbeiter über ihre Erfahrung berichten. Nach einer weiteren kurzen Aussprache beschließt der Rat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen, die Hundesteuer für die Haltung von zwei Hunden von 126,00 Euro auf 150,00 Euro pro Hund und für die Haltung von drei oder mehr Hunden von 168,00 Euro auf 204,00 Euro pro Hund zu erhöhen. 16. Haushaltssatzung und –plan 2015/2016 sowie Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2022, 48/2014 2. Ergänzung Bürgermeister Schuster verweist auf die umfangreichen Vorberatungen in den Fachausschüssen und erteilt zunächst Herrn Marx das Wort. Er verliest die als Anlage beigefügte Haushaltsrede. Er hält es zudem für erforderlich, einen Grundsatzbeschluss über den Leasingvertrag für den MTW der Löschgruppe Lucherberg sowie die erforderliche Neubeschaffung/Umrüstung von Atemschutzgeräten zu fassen; darüber hinaus würden sich weitere Beschlüsse zu gegebener Zeit aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ergeben (s. auch nichtöffentlicher Teil). Niederschrift - 10 - Anschließend tragen Herr Görke, Herr Schlächter und Frau Rehfisch ihre Haushaltsreden vor (s. Anlagen). Bürgermeister Schuster erklärt, dass auch er den Haushalt in der jetzigen Form mitragen werde. Er begrüßt, dass zum Ende des Jahres 2015 eine Überprüfung der Notwendigkeit von Steuererhöhungen erfolgen soll, da nach seiner Auffassung sich bereits aus den sich ändernden Berechnungsmodellen bei der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes gravierende Fehlbeträge ergeben werden, die nur überwiegend nur über Steuererhöhungen ausgeglichen werden können. Nach kurzer Aussprache beschließt der Rat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Inden für die Haushaltsjahre 2015/2016 sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2015 – 2022 in Form der Änderungsliste vom 12.12.2014, wie sich diese aus der Beschlussfassung des Hauptausschusses am 04.12.2014 und der daraus resultierenden Änderungen ergeben haben. 17. Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der 90/2014 Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW -Aufhebungsbeschluss Der Rat beschließt einstimmig die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW ersatzlos aufzuheben. 18. Interkommunales Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“ 96/2014 Der Rat beschließt einstimmig, den als Anlage beigefügten a) Erschließungsvertrag und b) die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit betreffend das Interkommunale Industriegebiet "Inden/Eschweiler - Am Grachtweg“ abzuschließen. 19. Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Inden 93/2014 1. Ergänzung Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Krings, übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung und erteilt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn J. J. Schmitz, das Wort. Herr J. J. Schmitz verliest folgenden Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Inden „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 9.Dezember 2014 mit dem Jahresabschluss 2013 befasst. Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Lageberichts durch die Kanzlei Müller & Kollegen. Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Niederschrift - 11 - Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95 GO). Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses über den Jahresabschluss 2013 vor, und zwar in Form der Vorlage Nr. 93/2014 vom 19. November 2014. Das Jahr schließt mit Erträgen von 13.291.555,73 Euro und Aufwendungen von 15.409.455,79 Euro mit einem Fehlbetrag von 2.117.900,06 Euro ab. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus - der Ergebnisrechnung - der Finanzrechnung - den Teilrechnungen - der Bilanz und - dem Anhang. Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen. Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller & Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen, der Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Der Jahresabschluss ist nach Maßgabe des § 101 GO dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind – und damit das Haushaltsrecht eingehalten wurde. Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle vorgenommen, sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei auf Schwerpunkte und Stichprobenprüfungen konzentriert. Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 9. Dezember 2014 den Jahresabschluss 2013 auf Grundlage des Prüfberichts beraten und geprüft. Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen vom 28. Oktober 2014 vollinhaltlich als seinen Prüfbericht zu übernehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat ebenfalls einstimmig den Bestätigungsvermerk beschlossen, der mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Bestätigungsvermerk wurde von mir als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses unterschrieben und hat folgenden Inhalt: a. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Leverkusen Niederschrift - 12 - Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Inden für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Inden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellte die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführung im Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist unter der Überschrift “Ausblick Ergebnisentwicklung 2014 und Folgejahre“ ausgeführt, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2013 ff. unter den dort skizzierten Nebenbedingungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde und dass der Haushaltsplan für 2014 einen Jahresfehlbetrag von 3,387 Mio. Euro ausweist. Düren, 28.10.2014 Niederschrift - 13 - gez. Peter Müller Wirtschaftsprüfer b. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 101 GO den Jahresabschluss der Gemeinde Inden für das Jahr 2013 geprüft. Grundlage der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss waren die Prüfhandlungen der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, dessen sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner Prüfung bedient hat (§ 103 Abs. 5 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, zu seinem Prüfbericht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 GO. Der in vorstehendem Bericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, erteilte Bestätigungsvermerk wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss vollinhaltlich übernommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 und der eben genannten Beschlüsse, aufgrund der Beratungsergebnisse einstimmig die Empfehlungen für den Gemeinderat zur Entlastung des Bürgermeisters und zur Verwendung des Jahresfehlbetrages 2013 von 2.117.900,06 Euro ausgesprochen ( siehe hierzu Vorlage Nr. 93/2014 vom 19. November 2014). Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Inden – somit auch bei Ihnen, Herr Bürgermeister Schuster - für die geleistete Arbeit im Jahr 2013. Ich darf Sie nun bitten, der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“ Daraufhin ruft Frau Krings den Beschlussentwurf auf und der Rat beschließt einstimmig wie folgt: Zu 1.: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Zu 2.: Der Jahresabschluss 2013 und der Lagebericht der Gemeinde Inden werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO). Das Jahr schließt mit Erträgen von 13.291.555,73 € und Aufwendungen von 15.409.455,79 € mit einem Fehlbetrag von 2.117.900,06 € ab. Der Fehlbetrag des Jahres 2013 i.H.v. 2.117.900,06 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2013 uneingeschränkte Entlastung erteilt. Niederschrift - 14 Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 20. Sanierung der Turnhalle Goltstein-Schule • Ertüchtigung der Heizungs- und Lüftungsanlage sowie Elektro und Brandschutz 99/2014 Bürgermeister Schuster verweist auf die Vorberatung und die Ortsbesichtigung durch den Bau- und Vergabeausschuss. Danach waren noch Fragen offen geblieben, so dass der Ausschuss keinen Empfehlungsbeschluss fassen konnte. Herr Marx erklärt, dass nun alle Unklarheiten ausgeräumt seien und dem Vorhaben zugestimmt werden könne. Herr Görke schließt sich seinen Ausführungen an. Somit wird einstimmig beschlossen: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen. 21. Anträge der Fraktionen: 21. 1 Entsendung eines Vertreters der Gemeinde Inden in den Rat der Tageseinrichtung Lamersdorf; Antrag der UDB Inden-Fraktion vom 19.11.2014 98/2014 Herr Marx fragt nach, ob der Verwaltung eine schriftliche Erklärung von Herrn Beyer über die Rückgabe seines Mandats vorliege. Nachdem der Bürgermeister dieser Frage verneint, sieht er aus Sicht der großen Koalition keine Möglichkeit, heute über den vorliegenden Antrag zu entscheiden und beantragt, ihn zur nächsten Ratssitzung zu verschieben. Herr Schlächter beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Dieser Antrag wird mit 16 NeinStimmen, sieben Ja-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Danach wird mit 16 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen beschlossen, den Antrag der UDB-Fraktion vom 19.11.2014 für die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung vorzusehen. 22. Bericht über die Teilnahme der Vertreter der Gemeinde in Unternehmungen und Einrichtungen Unternehmen / Einrichtung: Gesellschafterversammlung der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH am 21.10.2014 Themen: - Bericht über die Lage der Gesellschaft - Jahresabschluss 2013 - Beteiligung GREEN - Neuwahl Aufsichtsrat Verbandsversammlung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung am 10.11.2014 - Jahresabschluss 2013 - Änderung der Verbandssatzung - Wirtschaftsplan 2015 Sitzung des Verwaltungsrats des Zweckverbandes der kdvz Rhein-Erft-Rur - Jahresabschluss 2013 - Verlängerung der Kreditierung von Niederschrift - 15 - am 14.11.2014 langfristigen Forderungen gegenüber Verbandsmitgliedern - Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 - künftige Kooperationsbeziehungen der kdvz Rhein-Erft-Rur Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Inde-Rur e. V. am 19.11.2014 - Masterplan indeland 2030 - Artenschutzrechtlicher Ausgleich für die Fortführung des Tagebaus Inden - Bergschadensituation im Bereich der Tagebaue Hambach und Inden - Abschlussbetriebsplan für die Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung im Abbaufeld Inden II Aufsichtsratssitzung der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH am 21.11.2014 - Wahlen (Vorsitzender, Stellvertreter, Vertretung für den Beirat der EWV GmbH) Aufsichtsratssitzung der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH am 25.11.2014 - Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters - Schlussverwendungsnachweis EuRegionale 2008 - Sachstand LEADER-Wettbewerb - Sachstand Projekt „Strukturentwicklung indeland“ - Projektförderung RWE-Stiftung - Finanzielle Beteiligungen an Windkraftanlagen - Faktor X-Haus im indeland - Wirtschaftsplan 2015 Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur am 08.12.2014 (Bericht von Herrn Marx) - Bericht über die Verbandstätigkeiten im Jahr 2014, wobei er besonders hervorhebt, dass bereits seit mehreren Jahren keine Erhöhung des Beitrages stattgefunden habe. Sitzung des Verwaltungsrates der RegioEntsorgung AöR am 15.12.2014 - Änderung der Abfallsatzung - Öffentlichkeitsarbeit - Wirtschaftsplan 2015 - Aktueller Betriebsbericht - Aufgabenübertragung durch die Stadt Nideggen - Stoffstromentwicklung durch unterschiedliche Erfassungssysteme Verbandsversammlung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung am 15.12.2014 - Wahlen (Mitglieder Verwaltungsrat und Regionaler Abfallwirtschaftsbeirat für die Stadt Nideggen) - Wirtschaftsplan Niederschrift 23. - 16 - Schriftliche Anfragen Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Herr Pötter richtet als ältestes Ratsmitglied das Wort an die Anwesenden. Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Schuster Bürgermeister Büttgen Schriftführerin