Daten
Kommune
Inden
Größe
172 kB
Datum
17.12.2014
Erstellt
06.01.15, 13:16
Aktualisiert
06.01.15, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 6. Januar 2015
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 4. Sitzung
des des Rates
am 17.12.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
19.
Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Inden
Die 1. stellv. Bürgermeisterin, Frau Krings, übernimmt für diesen
Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung und erteilt dem Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn J. J. Schmitz, das Wort.
Herr J. J. Schmitz verliest folgenden Bericht zur Prüfung des
Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Inden
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am
9.Dezember 2014 mit dem Jahresabschluss 2013 befasst.
Beratungsunterlagen waren in dieser Sitzung der Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 und des Lageberichts durch die
Kanzlei Müller & Kollegen.
Die Gemeinde hat einen Jahresabschluss zu erstellen, der ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln hat (§ 95
GO).
Ihnen allen liegt die Beschlussempfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses über den Jahresabschluss 2013 vor, und
zwar in Form der Vorlage Nr. 93/2014 vom 19. November 2014. Das Jahr
schließt mit Erträgen von 13.291.555,73 Euro und Aufwendungen von
15.409.455,79 Euro mit einem Fehlbetrag von 2.117.900,06 Euro ab.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 37 GemHVO aus
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechnung
- den Teilrechnungen
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Ihm ist ebenfalls ein Lagebericht nach § 48 GemHVO beizufügen.
Der Jahresabschluss ist nach § 101 Absatz 1 GO vom
93/2014
1. Ergänz
ung
Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss bediente sich hierzu der Kanzlei Müller &
Kollegen. Über die Art und den Umfang der Prüfung sowie über das
Ergebnis ist ein Prüfbericht zu erstellen, der Ihnen zur Verfügung gestellt
wurde.
Der Jahresabschluss ist nach Maßgabe des § 101 GO dahingehend zu
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die
Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen
Vorschriften beachtet worden sind – und damit das Haushaltsrecht
eingehalten wurde.
Die Rechnungsprüfung hat keine Vollprüfung aller Geschäftsvorfälle
vorgenommen,
sondern einen risikoorientierten Prüfungsansatz gewählt und sich hierbei
auf Schwerpunkte und Stichprobenprüfungen konzentriert.
Wir haben im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 9.
Dezember 2014 den Jahresabschluss 2013 auf Grundlage des Prüfberichts
beraten und geprüft.
Jahresabschluss und Lagebericht entsprachen den gesetzlichen
Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und
vermitteln im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Gemeinde Inden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des
Jahresabschlusses 2013 einstimmig beschlossen, den Prüfbericht der
Kanzlei Müller & Kollegen vom 28. Oktober 2014 vollinhaltlich als seinen
Prüfbericht zu übernehmen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat ebenfalls einstimmig den
Bestätigungsvermerk beschlossen, der mit Schreiben vom 11. Dezember
2014 zur Verfügung gestellt wurde. Dieser Bestätigungsvermerk wurde
von mir als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
unterschrieben und hat folgenden Inhalt:
a.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Leverkusen
Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang –
unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und
der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Inden für
das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2014
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und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des
Bürgermeisters der Gemeinde Inden. Meine Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der
Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den
Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
den
Jahresabschluss
unter
Beachtung
der
Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich
festgelegte
Nutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich
bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Inden. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde und stellte die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese
Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführung im
Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist unter der
Überschrift “Ausblick Ergebnisentwicklung 2014 und Folgejahre“
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.12.2014
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ausgeführt, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2013 ff.
unter den dort skizzierten Nebenbedingungen von der Aufsichtsbehörde
genehmigt wurde und dass der Haushaltsplan für 2014 einen
Jahresfehlbetrag von 3,387 Mio. Euro ausweist.
Düren, 28.10.2014
gez. Peter Müller
Wirtschaftsprüfer
b.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 101 GO den
Jahresabschluss der Gemeinde Inden für das Jahr 2013 geprüft.
Grundlage der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss waren
die Prüfhandlungen der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen,
dessen sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner
Prüfung bedient hat (§ 103 Abs. 5 GO).
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt den Prüfbericht der Kanzlei
Müller & Kollegen, Leverkusen, zu seinem Prüfbericht gemäß § 101
Abs. 1 Satz 5 GO.
Der in vorstehendem Bericht der Kanzlei Müller & Kollegen,
Leverkusen, erteilte Bestätigungsvermerk wird durch den
Rechnungsprüfungsausschuss vollinhaltlich übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nach der Prüfung des
Jahresabschlusses 2013 und der eben genannten Beschlüsse, aufgrund der
Beratungsergebnisse einstimmig die Empfehlungen für den Gemeinderat
zur Entlastung des Bürgermeisters und zur Verwendung des
Jahresfehlbetrages 2013 von 2.117.900,06 Euro ausgesprochen ( siehe
hierzu Vorlage Nr. 93/2014 vom 19. November 2014).
Bedanken darf ich mich sicherlich auch in ihrem Namen bei allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Inden – somit auch bei
Ihnen, Herr Bürgermeister Schuster - für die geleistete Arbeit im Jahr
2013.
Ich darf Sie nun bitten, der Beschlussempfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses zu folgen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“
Daraufhin ruft Frau Krings den Beschlussentwurf auf und der Rat
beschließt einstimmig wie folgt:
Zu 1.: Der Rat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Zu 2.: Der Jahresabschluss 2013 und der Lagebericht der Gemeinde Inden
werden festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO).
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Das Jahr schließt mit Erträgen von 13.291.555,73 € und
Aufwendungen von 15.409.455,79 € mit einem Fehlbetrag von
2.117.900,06 € ab.
Der Fehlbetrag des Jahres 2013 i.H.v. 2.117.900,06 € wird der
allgemeinen Rücklage entnommen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Die Ratsmitglieder entscheiden gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO über
die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Bürgermeister wird für
das Haushaltsjahr 2013 uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss ist in den Teilen I – IX der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
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