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Vorlage (Kulturfördergesetz NRW: hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
31.08.16, 08:05
Aktualisiert
31.08.16, 08:05
Vorlage (Kulturfördergesetz NRW:
hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 32 Becke Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 04.08.2016 310/2016 Betreff Kulturfördergesetz NRW: hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Brandt Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In seiner Sitzung am 14. Dezember 2015 hat der Rat den Bürgermeister zum Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land NRW, betreffend der Förderung des Vereins „Brühler Schlosskonzerte e.V.“, beauftragt (Vorlage-Nr. 390/2015). Der Bürgermeister hat daher am 17. Dezember 2015 beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport den Abschluss einer entsprechenden Fördervereinbarung mit dem Land NRW zum Erhalt des Vereins „Brühl Schlosskonzerte e.V.“ beantragt. Mit Schreiben vom 23. Februar 2016 teilt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport mit, dass der von der Stadt Brühl beantragte Abschluss einer Fördervereinbarung gemäß § 30 Satz 2 Kulturfördergesetz NRW nicht möglich sei. Eine Fördervereinbarung zugunsten einer nicht-kommunalen Einrichtung könne nur abgeschlossen werden, wenn die Einrichtung vom Land Nordrhein-Westfalen institutionell gefördert wird. Dies sei bei den Brühler Schlosskonzerten e.V. nicht der Fall. Vielmehr werde der Zuschuss für die Brühler Schlosskonzerte seit Jahren konstant gehalten, weil das Land NRW ein hohes Interesse an dem Festival (Haydn) habe.