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Vorlage (Beratung und Betreuung jugendlicher Flüchtlinge Bezug: Anfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 29.08.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
113 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
07.09.16, 12:41
Aktualisiert
07.09.16, 12:41
Vorlage (Beratung und Betreuung jugendlicher Flüchtlinge
Bezug: Anfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 29.08.2016) Vorlage (Beratung und Betreuung jugendlicher Flüchtlinge
Bezug: Anfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 29.08.2016) Vorlage (Beratung und Betreuung jugendlicher Flüchtlinge
Bezug: Anfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 29.08.2016) Vorlage (Beratung und Betreuung jugendlicher Flüchtlinge
Bezug: Anfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 29.08.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 02 Kilian 50 00 40 Ki 06.09.2016 370/2016 (357/2016) Betreff Beratung und Betreuung jugendlicher Flüchtlinge Bezug: Anfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 29.08.2016 Beratungsfolge Integrationsrat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Beschlussentwurf: Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Bei dem genannten Förderprogramm handelt es sich um Projektmittel zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen. Das Land hat mit der Verabschiedung des Haushalts 2015 Mittel für zusätzliche Betreuungsangebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien bereitgestellt. In dem Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen an die Jugendämter die Stadt- und Kreisverwaltungen vom 30. April 2015 heißt es hierzu "Da nicht alle betroffenen Kinder vor dem Hintergrund ihrer oftmals traumatischen Erfahrungen getrennt von ihrer Familie sofort ein Regelangebot besuchen, besteht nach Ansicht vieler Beteiligter für die erste Zeit ein Sonderbedarf. Es sollen deshalb vorrangig "Brückenprojekte" eingerichtet und gefördert werden, also niedrigschwellige Betreuungsangebote, die Kinder und ihre Eltern an institutionalisierte Formen der Kindertagesbetreuung heranführen und in denen die Kinder bereits während dieser Zeit gezielt und ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend gefördert werden. (...) Zielgruppe sind Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien (...)." Diese Mittel sind in 2016 weiterbewilligt worden und stehen voraussichtlich in 2017 ebenfalls zur Verfügung. Ein entsprechender Förderaufruf ist bisher (Stand 5.9.2016) noch nicht erfolgt, aber nach Aussage von Seitens des Ministeriums in Kürze zu erwarten. Die Mittel, die die Stadt Brühl von Seiten des Landes erhalten und eingesetzt hat, sind ausschließlich für Kinder der o.g. Zielgruppe verwendet worden. Drucksache 370/2016 Seite - 2 – Eine Förderung von älteren Kindern und Jugendlichen für den Übergang Schule/ Beruf bspw. sind in den Förderrichtlinien nicht vorgesehen und demnach nicht Gegenstand der gewährten Fördermittel. 1. Wie sind die Gelder für die Brückenprojekte nach der FlüAG-Pauschale des Landes NRW verwendet worden? Bei den Geldern handelt es sich um die o.g. Fördermittel. Die FlüAG Pauschale findet hier keine Anwendung. Die Mittel werden u.a. für Spielgruppenangebote durch externe Anbieter in Familienzentren, für aufsuchende Angebote des Waldkindergartens, sowie für den Betrieb des 'Interimskindergartens' verwendet, der zielgenau die Bedürfnisse der Kinder und deren Eltern aus geflüchteten Familien berücksichtigt und individuell auf den Übergang in eine Regelbetreuung vorbereitet. Im Rahmen der Gesamtbetreuung können die Eltern dieser Kinder während des Angebotes zeitgleich örtlich in unmittelbarer Nähe an Deutschkursen teilnehmen. 2. Zusammenarbeit der Stadt Brühl mit den Wohlfahrtsverbänden im Bereich "Ausbildung der Flüchtlinge"? Die Ausbildung der geflüchteten Personen liegt grundsätzlich nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune. Für die Ausbildungsförderung ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zuständig. Eine Zusammenarbeit wird aber angestrebt, da eine durchgehende Betreuung und Unterstützung der Zielgruppe im Sinne eines gelingenden Integrationsprozesses unerlässlich ist. Gespräche hinsichtlich weiterer Kooperationsmöglichkeiten finden derzeit statt. 3. Wie ist die Ehrenamtskoordination der Stadt Brühl personell geregelt? Was wurde bisher geleistet? Die Koordination des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe liegt im Zuständigkeitsbereich der Stabsstelle 02. Hier haben im Jahr 2015 bereits 3 Schulungseinheiten á 3 Module stattgefunden, um ehrenamtlich Aktive auf die Übernahme einer Patenschaft vorzubereiten. Weitere zwei Schulungseinheiten, ebenfalls á 3 Modulen laufen und es sind ab Oktober 2016 zwei weitere Einheiten geplant, zu deren Schulungsmodulen derzeit eingeladen wird. Die Installation von Patenschaften, die Koordination von Dolmetscher-, Fahr- und Nachhilfeangeboten bedarf einer umfassenden und umfangreichen Begleitung der ehrenamtlich Aktiven. Deshalb werden seit Ende letzten Jahres laufend und regelmäßig Angebote zur Supervision und zum Erfahrungsaustausch umgesetzt. Einzelne Angebote, wie Lauftrainings, Cafés und weitere individuelle Angebote werden kommuniziert. Drucksache 370/2016 Seite - 3 – Mehr als 200 Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen sind in allen Bereichen aktiv. Sie werden regelmäßig über gesetzliche Neuerungen und aktuelle Sachstände informiert. Ihre Fragen gilt es zu bündeln und weiteren Aktiven als Handlungsempfehlung entsprechend weiterzuleiten. Dadurch, dass die Zielgruppe sich personell verändert, durch Zuzüge und Wegzüge und mangelnde Bereitschaft, weitere Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, besteht eine weitere Herausforderung in der flächendeckenden Versorgung der Einzelnen mit Angeboten zur Integration oder Unterstützung als Bestandteil des täglichen Lebens. 4. Wie ist die Zuständigkeit zwischen der Stabsstelle 02 und dem Sozialdezernat 50 geregelt? Im Dezernat II ist Fachbereich 50 - Soziales und Demographie - zuständig für die Aufnahme, Unterbringung und Auszahlung der Leistung nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus ist FB 50 auch zuständig für die Hausmeister der entsprechenden Unterkünfte, in denen AsylbewerberInnen untergebracht sind. Auch die Ausgabe von Krankenscheinen nach dem AsylblG liegt im Zuständigkeitsbereich von FB 50. Dazu kommen die Koordination der Möbel- und Sachspenden für Flüchtlinge, ggfs. in Kooperation mit 02. Die Stabsstelle 02 ist als Querschnittsamt beim Bürgermeister angesiedelt. Um die sozialpädagogische Unterstützung und weitergehendes Handeln zu initiieren, um betreffende Personen anzusprechen, um den Besuch von Sprachkursen zu optimieren, um nicht betreute oder derzeit nicht betreuungsfähige Kinder im Alter bis Schuleintritt zu betreuen sind Ansprechpartner und Koordinatoren dieser Gesamtbetreuung die Integrationsbeauftragte und die weiteren Mitarbeiterinnen der Stabsstelle 02. Die Zusammenarbeit zwischen beiden 50 und 02 zeichnet sich durch laufende, aktive Kommunikation aus. Zwischen der Aufgabe der Aufnahme und Betreuung besteht ein direkter Zusammenhang - der so auch durch das Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gesetzlich normiert ist. Durch die Ausgestaltung der Gesamtbetreuung und die fachbereichsübergreifende Zuständigkeit durch 02 ist eine Koordination an einer Stelle gewährleistet, die die Informationen und die zielgerichtete Kommunikation in alle Bereiche der Verwaltung bündelt und umsetzt. Auch bspw. in den Bereichen Schule, Jugend, Ordnung, Hoch- und Tiefbau, Liegenschaften gibt es Berührungspunkte. 5. Wer ist für den Interimskindergarten zuständig? Die dienstliche und fachliche Zuständigkeit für dieses Angebot liegen bei 51/2. Die Umsetzung und Koordination des Gesamtbetreuungskonzeptes, sowie die damit einhergehende Organisation des Angebotes obliegt der Stabsstelle 02. Der Interimskindergarten ist ein Baustein dieses Konzeptes und untrennbar an die Drucksache 370/2016 Seite - 4 – Sprachkurse gekoppelt, die wiederum teilweise durch externe Träger umgesetzt werden. Ein Höchstmaß an Flexibilität und Koordination, die Betreuung der TeilnehmerInnen der Sprachkurse, sowie der Eltern, deren Kinder zeitgleich auf den Übergang in eine Regeleinrichtung vorbereitet werden, bedürfen dem Zusammenspiel vieler Bausteine und erfordern eine organisatorische Einheit.