Daten
Kommune
Brühl
Größe
113 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
07.09.16, 12:41
Aktualisiert
07.09.16, 12:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
02
Kilian
50 00 40 Ki
06.09.2016
370/2016
(357/2016)
Betreff
Beratung und Betreuung jugendlicher Flüchtlinge
Bezug: Anfrage der Fraktion Linke&Piraten vom 29.08.2016
Beratungsfolge
Integrationsrat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Bei dem genannten Förderprogramm handelt es sich um Projektmittel zur
Kinderbetreuung in besonderen Fällen. Das Land hat mit der Verabschiedung des
Haushalts 2015 Mittel für zusätzliche Betreuungsangebote für Kinder aus
Flüchtlingsfamilien bereitgestellt.
In dem Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen an die Jugendämter die Stadt- und Kreisverwaltungen vom
30. April 2015 heißt es hierzu "Da nicht alle betroffenen Kinder vor dem Hintergrund ihrer
oftmals traumatischen Erfahrungen getrennt von ihrer Familie sofort ein Regelangebot
besuchen, besteht nach Ansicht vieler Beteiligter für die erste Zeit ein Sonderbedarf. Es
sollen deshalb vorrangig "Brückenprojekte" eingerichtet und gefördert werden, also
niedrigschwellige Betreuungsangebote, die Kinder und ihre Eltern an institutionalisierte
Formen der Kindertagesbetreuung heranführen und in denen die Kinder bereits während
dieser Zeit gezielt und ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend gefördert werden.
(...) Zielgruppe sind Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien (...)."
Diese Mittel sind in 2016 weiterbewilligt worden und stehen voraussichtlich in 2017
ebenfalls zur Verfügung.
Ein entsprechender Förderaufruf ist bisher (Stand 5.9.2016) noch nicht erfolgt, aber nach
Aussage von Seitens des Ministeriums in Kürze zu erwarten.
Die Mittel, die die Stadt Brühl von Seiten des Landes erhalten und eingesetzt hat, sind
ausschließlich für Kinder der o.g. Zielgruppe verwendet worden.
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Eine Förderung von älteren Kindern und Jugendlichen für den Übergang Schule/ Beruf
bspw. sind in den Förderrichtlinien nicht vorgesehen und demnach nicht Gegenstand der
gewährten Fördermittel.
1. Wie sind die Gelder für die Brückenprojekte nach der FlüAG-Pauschale des Landes
NRW verwendet worden?
Bei den Geldern handelt es sich um die o.g. Fördermittel. Die FlüAG Pauschale findet
hier keine Anwendung.
Die Mittel werden u.a. für Spielgruppenangebote durch externe Anbieter in
Familienzentren, für aufsuchende Angebote des Waldkindergartens, sowie für den
Betrieb des 'Interimskindergartens' verwendet, der zielgenau die Bedürfnisse der Kinder
und deren Eltern aus geflüchteten Familien berücksichtigt und individuell auf den
Übergang in eine Regelbetreuung vorbereitet.
Im Rahmen der Gesamtbetreuung können die Eltern dieser Kinder während des
Angebotes zeitgleich örtlich in unmittelbarer Nähe an Deutschkursen teilnehmen.
2. Zusammenarbeit der Stadt Brühl mit den Wohlfahrtsverbänden im Bereich "Ausbildung
der Flüchtlinge"?
Die Ausbildung der geflüchteten Personen liegt grundsätzlich nicht im
Zuständigkeitsbereich der Kommune. Für die Ausbildungsförderung ist die Agentur für
Arbeit bzw. das Jobcenter zuständig.
Eine Zusammenarbeit wird aber angestrebt, da eine durchgehende Betreuung und
Unterstützung der Zielgruppe im Sinne eines gelingenden Integrationsprozesses
unerlässlich ist.
Gespräche hinsichtlich weiterer Kooperationsmöglichkeiten finden derzeit statt.
3. Wie ist die Ehrenamtskoordination der Stadt Brühl personell geregelt? Was wurde
bisher geleistet?
Die Koordination des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe liegt im Zuständigkeitsbereich
der Stabsstelle 02.
Hier haben im Jahr 2015 bereits 3 Schulungseinheiten á 3 Module stattgefunden, um
ehrenamtlich Aktive auf die Übernahme einer Patenschaft vorzubereiten.
Weitere zwei Schulungseinheiten, ebenfalls á 3 Modulen laufen und es sind ab Oktober
2016 zwei weitere Einheiten geplant, zu deren Schulungsmodulen derzeit eingeladen
wird.
Die Installation von Patenschaften, die Koordination von Dolmetscher-, Fahr- und
Nachhilfeangeboten bedarf einer umfassenden und umfangreichen Begleitung der
ehrenamtlich Aktiven.
Deshalb werden seit Ende letzten Jahres laufend und regelmäßig Angebote zur
Supervision und zum Erfahrungsaustausch umgesetzt.
Einzelne Angebote, wie Lauftrainings, Cafés und weitere individuelle Angebote werden
kommuniziert.
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Mehr als 200 Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen sind in allen Bereichen aktiv. Sie
werden regelmäßig über gesetzliche Neuerungen und aktuelle Sachstände informiert.
Ihre Fragen gilt es zu bündeln und weiteren Aktiven als Handlungsempfehlung
entsprechend weiterzuleiten.
Dadurch, dass die Zielgruppe sich personell verändert, durch Zuzüge und Wegzüge
und mangelnde Bereitschaft, weitere Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen,
besteht eine weitere Herausforderung in der flächendeckenden Versorgung der
Einzelnen mit Angeboten zur Integration oder Unterstützung als Bestandteil des
täglichen Lebens.
4. Wie ist die Zuständigkeit zwischen der Stabsstelle 02 und dem Sozialdezernat 50
geregelt?
Im Dezernat II ist Fachbereich 50 - Soziales und Demographie - zuständig für die
Aufnahme, Unterbringung und Auszahlung der Leistung nach den Bestimmungen des
Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus ist FB 50 auch zuständig für die
Hausmeister der entsprechenden Unterkünfte, in denen AsylbewerberInnen
untergebracht sind.
Auch die Ausgabe von Krankenscheinen nach dem AsylblG liegt im
Zuständigkeitsbereich von FB 50.
Dazu kommen die Koordination der Möbel- und Sachspenden für Flüchtlinge, ggfs. in
Kooperation mit 02.
Die Stabsstelle 02 ist als Querschnittsamt beim Bürgermeister angesiedelt.
Um die sozialpädagogische Unterstützung und weitergehendes Handeln zu initiieren,
um betreffende Personen anzusprechen, um den Besuch von Sprachkursen zu
optimieren, um nicht betreute oder derzeit nicht betreuungsfähige Kinder im Alter bis
Schuleintritt zu betreuen sind Ansprechpartner und Koordinatoren dieser
Gesamtbetreuung die Integrationsbeauftragte und die weiteren Mitarbeiterinnen der
Stabsstelle 02.
Die Zusammenarbeit zwischen beiden 50 und 02 zeichnet sich durch laufende, aktive
Kommunikation aus. Zwischen der Aufgabe der Aufnahme und Betreuung besteht ein
direkter Zusammenhang - der so auch durch das Teilhabe- und Integrationsgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen gesetzlich normiert ist.
Durch die Ausgestaltung der Gesamtbetreuung und die fachbereichsübergreifende
Zuständigkeit durch 02 ist eine Koordination an einer Stelle gewährleistet, die die
Informationen und die zielgerichtete Kommunikation in alle Bereiche der Verwaltung
bündelt und umsetzt.
Auch bspw. in den Bereichen Schule, Jugend, Ordnung, Hoch- und Tiefbau,
Liegenschaften gibt es Berührungspunkte.
5. Wer ist für den Interimskindergarten zuständig?
Die dienstliche und fachliche Zuständigkeit für dieses Angebot liegen bei 51/2.
Die Umsetzung und Koordination des Gesamtbetreuungskonzeptes, sowie die damit
einhergehende Organisation des Angebotes obliegt der Stabsstelle 02. Der
Interimskindergarten ist ein Baustein dieses Konzeptes und untrennbar an die
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Sprachkurse gekoppelt, die wiederum teilweise durch externe Träger umgesetzt
werden. Ein Höchstmaß an Flexibilität und Koordination, die Betreuung der
TeilnehmerInnen der Sprachkurse, sowie der Eltern, deren Kinder zeitgleich auf den
Übergang in eine Regeleinrichtung vorbereitet werden, bedürfen dem Zusammenspiel
vieler Bausteine und erfordern eine organisatorische Einheit.