Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit hier: Schreiben des Vorsitzenden der Verfassungskommission des Landtages NRW vom 8.9.2016 Bezug: IntRAT 5.5.2015, RAT 22.6.2016 - Vorlage-Nr. 166/2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
25.10.16, 10:51
Aktualisiert
25.10.16, 10:51
Vorlage (Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
hier: Schreiben des Vorsitzenden der Verfassungskommission des Landtages NRW vom 8.9.2016
Bezug: IntRAT 5.5.2015, RAT 22.6.2016 - Vorlage-Nr. 166/2015)

öffnen download melden Dateigröße: 94 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 23.09.2016 411/2016 (166/2015) Betreff Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit hier: Schreiben des Vorsitzenden der Verfassungskommission des Landtages NRW vom 8.9.2016 Bezug: IntRAT 5.5.2015, RAT 22.6.2016 - Vorlage-Nr. 166/2015 Beratungsfolge Rat Integrationsrat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. FB 10 03 Rampe Kilian RPA Beschlussentwurf: Rat und Integrationsrat nehmen das Schreiben des Vorsitzenden der Verfassungskommission des Landtages NRW vom 8.9.2016 zur Kenntnis, in dem dieser mitteilt, dass man sich auf keinen Vorschlag zur Änderung der Verfassung habe verständigen können. Erläuterungen: Aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Integrationsrates hatte der Rat ebenfalls einstimmig beschlossen, der Verfassungskommission des Landtages vorzuschlagen, bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene einzuräumen. Diese Bitte wurde an die Verfassungskommission weiter geleitet. In dem als Anlage beigefügten Schreiben teilt der Vorsitzende Prof. Dr. Rainer Bovermann nun mit, dass die Kommission sich nicht auf einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung habe verständigen können. Anlage(n): (1) Schreiben Verfassungskommission vom 8.9.2016