Daten
Kommune
Brühl
Größe
94 kB
Datum
24.11.2016
Erstellt
25.10.16, 10:51
Aktualisiert
25.10.16, 10:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13
Müller
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
23.09.2016
411/2016
(166/2015)
Betreff
Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen
mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
hier: Schreiben des Vorsitzenden der Verfassungskommission des Landtages NRW vom
8.9.2016
Bezug: IntRAT 5.5.2015, RAT 22.6.2016 - Vorlage-Nr. 166/2015
Beratungsfolge
Rat
Integrationsrat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Freytag
Zust. Dez.
FB 10
03
Rampe
Kilian
RPA
Beschlussentwurf:
Rat und Integrationsrat nehmen das Schreiben des Vorsitzenden der
Verfassungskommission des Landtages NRW vom 8.9.2016 zur Kenntnis, in dem dieser
mitteilt, dass man sich auf keinen Vorschlag zur Änderung der Verfassung habe
verständigen können.
Erläuterungen:
Aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Integrationsrates hatte der Rat ebenfalls
einstimmig beschlossen, der Verfassungskommission des Landtages vorzuschlagen, bei
ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW
lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag
zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur
Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher
Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene
einzuräumen.
Diese Bitte wurde an die Verfassungskommission weiter geleitet. In dem als Anlage
beigefügten Schreiben teilt der Vorsitzende Prof. Dr. Rainer Bovermann nun mit, dass die
Kommission sich nicht auf einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung habe
verständigen können.
Anlage(n):
(1) Schreiben Verfassungskommission vom 8.9.2016