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Beschlusstext (Der Lendersdorfer Mühlenteich; Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege - auf Eintragung gemäß § 3 DSchG NW)

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,3 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
10.03.11, 20:31
Aktualisiert
10.03.11, 20:31
Beschlusstext (Der Lendersdorfer Mühlenteich;
Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege - auf Eintragung gemäß § 3 DSchG NW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 10. März 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 7. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 24.02.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 7. Der Lendersdorfer Mühlenteich; Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege - auf Eintragung gemäß § 3 DSchG NW s. Punkt 5 @ABST@ Das Verfahren zur Eintragung des in der Anlage gekennzeichneten Bereiches des Jülicher Mühlenteiches als Bodendenkmal in die bei der Gemeinde Inden geführte Denkmalliste wird durchgeführt. 10/2011