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Beschlusstext (Der Jülicher Mühlenteich; Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege - auf Eintragung gemäß § 3 DSchG NW)

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,9 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
10.03.11, 20:31
Aktualisiert
10.03.11, 20:31
Beschlusstext (Der Jülicher Mühlenteich;
Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege - auf Eintragung gemäß       § 3 DSchG NW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 10. März 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 7. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 24.02.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5. Der Jülicher Mühlenteich; Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege - auf Eintragung gemäß § 3 DSchG NW Frau Dechering erläutert die durchzuführenden Verfahren. Seitens des Ausschusses werden Einschränkungen für die Landwirte sowie Beeinträchtigungen für künftige Entwicklungen von Gemeindeflächen befürchtet. Frau Dechering erklärt, dass landwirtschaftliche Nutzungen nicht eingeschränkt werden. Da die fraglichen Bereiche im ohnehin geschützten Landschaftsplan Ruraue liegen, schätzt Herr Schuster die Wahrscheinlichkeit einer Bauflächenentwicklung dort als gering ein; das Anwesen Gut Müllenark genieße ebenfalls bereits Umgebungsschutz. Im Übrigen erfülle die Gemeinde mit der Durchführung der Eintragungsverfahren eine gesetzliche Vorgabe, der sie sich nur durch den wissenschaftlichen Nachweis entziehen könnte, dass es sich bei den Mühlenteichen nicht um Bau- bzw. Bodendenkmale handelt. Abschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig bei einer Enthaltung: @ABST@ Das Verfahren zur Eintragung des in der Anlage gekennzeichneten Bereiches des Jülicher Mühlenteiches als Denkmal in die bei der Gemeinde Inden geführte Denkmalliste wird durchgeführt. 8/2011