Daten
Kommune
Inden
Größe
6,9 kB
Datum
24.02.2011
Erstellt
10.03.11, 20:31
Aktualisiert
10.03.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 10. März 2011
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 7. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 24.02.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 5.
Der Jülicher Mühlenteich;
Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für
Denkmalpflege - auf Eintragung gemäß
§ 3 DSchG NW
Frau Dechering erläutert die durchzuführenden Verfahren. Seitens des
Ausschusses werden Einschränkungen für die Landwirte sowie
Beeinträchtigungen für künftige Entwicklungen von Gemeindeflächen
befürchtet. Frau Dechering erklärt, dass landwirtschaftliche Nutzungen
nicht eingeschränkt werden. Da die fraglichen Bereiche im ohnehin
geschützten Landschaftsplan Ruraue liegen, schätzt Herr Schuster die
Wahrscheinlichkeit einer Bauflächenentwicklung dort als gering ein; das
Anwesen Gut Müllenark genieße ebenfalls bereits Umgebungsschutz. Im
Übrigen erfülle die Gemeinde mit der Durchführung der
Eintragungsverfahren eine gesetzliche Vorgabe, der sie sich nur durch den
wissenschaftlichen Nachweis entziehen könnte, dass es sich bei den
Mühlenteichen nicht um Bau- bzw. Bodendenkmale handelt.
Abschließend empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig bei einer
Enthaltung:
@ABST@
Das Verfahren zur Eintragung des in der Anlage gekennzeichneten
Bereiches des Jülicher Mühlenteiches als Denkmal in die bei der
Gemeinde Inden geführte Denkmalliste wird durchgeführt.
8/2011