Daten
Kommune
Inden
Größe
6,8 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
21.12.11, 20:31
Aktualisiert
18.01.12, 20:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 18. Januar 2012
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 12. Sitzung
des des Rates
am 14.12.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden
8.
Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der
100/2011
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis
7 LWG NRW
Bürgermeister Schuster erläutert den letzten Sachstand bezüglich der Frage, ob und ggf. wie
Dichtigkeitsprüfungen durchzuführen sind, dies vor dem Hintergrund der letzten Berichte aus
dem Umweltausschuss des Landtages bzw. von Äußerungen des zuständigen Ministers. Er
schlägt angesichts dieses „Wirrwarrs“ vor, die vorliegende Satzung zu beschließen, damit für
die Indener Bürger zumindest Klarheit besteht, dass bis Ende 2017 aus zeitlichen Gründen
keine Pflicht zum Handeln besteht. Dies biete auch einen Schutz vor sog. „Kanalhaien“.
Dieser Auffassung schließen sich Sprecher aller Fraktionen an. Die Verwaltung wird
gleichzeitig gebeten, in der öffentlichen Darstellung die Auswirkungen besonders deutlich zu
machen.
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW wird einstimmig
beschlossen.