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Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW)

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,8 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
21.12.11, 20:31
Aktualisiert
18.01.12, 20:33
Beschlusstext (Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 18. Januar 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 12. Sitzung des des Rates am 14.12.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden 8. Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der 100/2011 Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW Bürgermeister Schuster erläutert den letzten Sachstand bezüglich der Frage, ob und ggf. wie Dichtigkeitsprüfungen durchzuführen sind, dies vor dem Hintergrund der letzten Berichte aus dem Umweltausschuss des Landtages bzw. von Äußerungen des zuständigen Ministers. Er schlägt angesichts dieses „Wirrwarrs“ vor, die vorliegende Satzung zu beschließen, damit für die Indener Bürger zumindest Klarheit besteht, dass bis Ende 2017 aus zeitlichen Gründen keine Pflicht zum Handeln besteht. Dies biete auch einen Schutz vor sog. „Kanalhaien“. Dieser Auffassung schließen sich Sprecher aller Fraktionen an. Die Verwaltung wird gleichzeitig gebeten, in der öffentlichen Darstellung die Auswirkungen besonders deutlich zu machen. Die als Anlage beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW wird einstimmig beschlossen.