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Beschlusstext (Gutachterkosten Interkommunale Zusammenarbeit bei den Bauhöfen der Gemeinden Inden und Langerwehe - Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 28.000 € für ein Gutachten)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
05.10.2011
Erstellt
25.10.11, 20:32
Aktualisiert
25.10.11, 20:32
Beschlusstext (Gutachterkosten Interkommunale Zusammenarbeit bei den Bauhöfen der Gemeinden Inden und Langerwehe
- Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 28.000 € für ein Gutachten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 25. Oktober 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 8. Sitzung des des Hauptausschusses am 05.10.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. Gutachterkosten Interkommunale Zusammenarbeit bei den Bauhöfen der Gemeinden Inden und Langerwehe - Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 28.000 € für ein Gutachten Herr Ortmann erläutert, dass das Gutachten von der Kommunal- und Abwasserberatung NRW erstellt wurde. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden nach den Herbstferien vorgestellt. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Hälfte der Gutachterkosten von der Gemeinde Langerwehe erstattet wird, der tatsächliche Aufwand für die Gemeinde Inden demnach lediglich 14.000 € beträgt. Somit sei in diesem Fall kein Beschluss durch den Vergabeausschuss erforderlich gewesen. Frau Rehfisch bekräftigt die Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wonach ein externes Gutachten nicht für erforderlich gehalten worden war. Bürgermeister Schuster erklärt hierzu, dass es hier um die Analyse und Bewertung von komplizierten betrieblichen Abläufen geht; das könne die Verwaltung nicht leisten. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat mehrheitlich bei einer NeinStimme, @ABST@ die außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 28.000 € bei der Kostenstelle 010111001 5431016 für ein Gutachten eines interkommunalen Bauhofes der Kommunen Inden und Langerwehe zuzustimmen. Die tatsächlichen Kosten betragen für die Gemeinde Inden jedoch nur 50 % dieser Summe, da die Gemeinde Langerwehe sich mit diesem Anteil an den Kosten beteiligt. 61/2011