Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Datum
17.11.2011
Erstellt
23.12.11, 21:34
Aktualisiert
23.12.11, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 23. Dezember 2011
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 10. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 17.11.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
3.2
1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum
Goltsteinkuppe“
- Aufstellungsbeschluss
Herr Schuster teilt mit, dass die Goltsteinkuppe um eine weitere Attraktion
bereichert wird; nämlich um eine so genannte Fußballgolfanlage. Diese
soll auf den verbleibenden Flächen östlich des Indemannes angesiedelt
werden. Die beabsichtigte Nutzung erfordert eine Änderung des
Bebauungsplanes.
Die SPD-Fraktion fragt nach, ob die dargestellte Fläche nur für
Fußballgolf genutzt wird.
Bürgermeister Schuster führt daraufhin aus, dass die grün dargestellte
Fläche Fußballgolf umfasst. Die Flächen werden nicht an den Betreiber
veräußert, sondern sollen an ihn verpachtet werden.
Für evtl. weitere Projekte stehen noch die Flächen nördlich des
Indemannes zur Verfügung. Für das letzte, fremde Grundstück besitzt die
Gemeinde Inden ein Ankaufsrecht. Die Nutzung ist auch im Vorfeld mit
dem Gastronom des zukünftigen Restaurants intensiv abgestimmt worden.
Es ist eine „Win-win-Situation“ für alle Beteiligte gegeben.
Selbstverständlich werden die gesetzlichen Vorgaben für die angrenzenden
Wohnnutzungen in der Betrachtung der Immissionen eingehalten.
Die SPD-Fraktion hinterfragt die vorhandenen Lärmkontingente im jetzt
rechtskräftigen Bebauungsplan.
Frau Dechering teilt mit, dass die notwendigen Vorgaben
immissionstechnisch im Bauleitplanverfahren selbstverständlich sauber
abzuarbeiten sind. Eventuell führt dieses zu Verschiebungen der jetzt
festgesetzten Kontingente. Es ist aber sichergestellt, dass die
Fußballgolfanlage sich auch schon mit den vorhandenen Nutzungen
verträglich gestalten wird.
Herr Riedel, Betreiber der Fußballgolfanlage, stellt das Projekt vor. Die
Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Auf Nachfragen erläutert Herr Riedel Folgendes:
- Die Eintrittspreise betragen pro Runde (ca. 2 ½ Stunden) für
Erwachsende 9,00 €, für
86/2011
Kinder 5,00 €. Es werden Jahreskarten und 10er Karten preisgünstiger
angeboten.
- Die nächsten Fußballgolfanlagen liegen zurzeit in Niederbayern,
Osnabrück und Dirmstein.
- In den aufgestellten Containern sind der Eingangsbereich, ein kleiner
Laden, Biergarten,
Toiletten, evtl. Ankleiden mit Duschen und Büro vorgesehen. Dieser
Versorgungsbereich
wird in enger Abstimmung mit dem Gastronom des Restaurants am
Indemann abgestimmt
werden.
- Die Anlage wird nur bei Tageslicht betrieben, d. h. selbst im
Hochsommer wird sie gegen
22 Uhr spätestens geschlossen werden. Dies liegt immer außerhalb der
Nachtruhezeiten und
bedeutet auch, dass diese Anlage nicht beleuchtet wird.
Der Ausschuss beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig, als
Empfehlung an den Rat:
Der Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“
wird im Geltungsbereich der 1. Änderung so geändert, dass die
Ansiedlung einer Fußballgolfanlage mit den notwendigen Nebenanlagen
ermöglicht wird.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die
Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten
Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und §
4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4
Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Im Vorfeld wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die
Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass
sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den
Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 21 unterrichten kann. Die
Öffentlichkeit kann sich in einer Frist von 4 Wochen zur Planung äußern.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 17.11.2011
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