Daten
Kommune
Brühl
Größe
109 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
25.10.16, 10:51
Aktualisiert
25.10.16, 10:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Dr. Matthias Petran
Fraktionsvorsitzender
Brühl, den 10.10.2016
An den Vorsitzenden
des Rates der Stadt Brühl
Herrn Bürgermeister Dieter Freytag
Rathaus
50319 Brühl
Antrag für die Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 31. Oktober 2016
Einrichtung eines TOP „Umlage des Rhein-Erft-Kreises“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates:
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat fordert den Kreistag auf, den Hebesatz der Kreisumlage für 2017 so festzusetzen, dass die mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 geplanten Erträge von 263.354.000 Euro
nicht überschritten werden und zusätzlich die in 2016 nicht an die Städte weitergegebenen
ungeplanten Mehrerträge i. H. v. 13,5 Mio. Euro aus dem GFG 2016 in Abzug gebracht werden.
Begründung:
Die Kreisverwaltung plant bisher für das Jahr 2017 mit einem Hebesatz der Kreisumlage i. H.
v. 44,06%. Das entspricht gemäß der damaligen Umlagegrundlage einem Ertrag von etwa
263.354.000 Euro.
2016 hatte der Rhein-Erft-Kreis ungeplante Mehrerträge aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz von rund 13,5 Mio. Euro.
Nach den bisher vorliegenden Daten aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales
NRW stellt sich die Umlagegrundlage für 2017 erheblich besser dar als geplant. Das bedeutet, dass die Städte im Kreis auch bei einer Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage mehr
zahlen müssten, als sie bisher in ihren Ergebnis- und Finanzplanungen für 2017 vorgesehen
haben.
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl Rathaus Uhlstraße 3 50319 Brühl Tel. 02232 792090 Email spd-fraktion@bruehl.de
Vorsitzender: Dr. Matthias Petran Eichweg 19 50321 Brühl Tel. 02232 33828
Email matthias.petran@spd-bruehl.de
Der Kreis sollte sich nach unserer Auffassung aber damit begnügen, den Städten den Betrag
abzuverlangen, den er laut seiner eigenen Planung in 2017 benötigt. Zusätzlich in Abzug
gebracht werden muss dabei zumindest der ungeplante Mehrertrag aus 2016 i. H. v. rd. 13,5
Mio. Euro.
Der genaue Hebesatz ist zu ermitteln, wenn die Umlagegrundlage feststeht.
Mit freundlichen Grüßen
(Dr. Matthias Petran, Fraktionsvorsitzender)
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl Rathaus Uhlstraße 3 50319 Brühl Tel. 02232 792090 Email spd-fraktion@bruehl.de
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