Daten
Kommune
Inden
Größe
9,1 kB
Datum
23.11.2011
Erstellt
29.11.11, 20:31
Aktualisiert
30.11.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 30. November 2011
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 15. Sitzung
des des Bauausschusses
am 23.11.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 8.
6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur
Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005
sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das
Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010
Die SPD-Fraktion regt eine Kontrolle an, ob tatsächlich bei allen
Haushalten, die über eine Biotonne verfügen, eine Befreiung
ausgesprochen wurde. Bereits bei der letztjährigen Beratung sei eine
solche Prüfung gefordert worden. Die Kontrolle soll dazu führen, dass
Gebührengerechtigkeit erzielt wird.
Herr Ortmann teilt mit, dass dies bereits mit der RegioEntsorgung
thematisiert worden ist. Ein Ergebnis liegt allerdings noch nicht vor. Eine
entsprechende Mitteilung wird zeitnah zugesichert.
Die Fraktionen der SPD und CDU schlagen für den Bereich
Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container) Gebührenkonstanz vor, so
dass eine Veränderung nicht erfolgt. Die restlichen Abfallgebühren sind lt.
Vorlage anzupassen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt dem Vorschlag ebenfalls zu
und ergänzt, dass sich bereits Bürger an Sie gewandt haben mit dem
Hinweis, dass die Entsorgung von Biomüll in der freien Landschaft erfolgt
ist, z. B Am Wehebach.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss:
@ABST@
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte
6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur
Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005
sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das
Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des
Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010.
77/2011
1. Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie
folgt festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
98,40 € (Gebühr 2011 =
85,92 €)
MGB 240 - 14-tägige Leerung
153,12 € (Gebühr 2011 =
139,08 €)
MGB 770 - 14-tägige Leerung
394,80 € (Gebühr 2011 =
362,16 €)
2. Abfallsack:
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 €
bleibt unverändert.
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 liter) in Höhe von 2,00 €
bleibt unverändert.
Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt
unverändert.
3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und
Umleerbehälter (Container) bleiben unverändert:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
123,96 €
MGB 120 - 14-tägige Leerung
210,84 €
MGB 240 - 14-tägige Leerung
384,60 €
MGB 770 - 14-tägige Leerung
1.138,44 €
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.793,52 €
Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 23.11.2011
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