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Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,1 kB
Datum
23.11.2011
Erstellt
29.11.11, 20:31
Aktualisiert
30.11.11, 20:31
Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlusstext (6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 30. November 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 15. Sitzung des des Bauausschusses am 23.11.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 8. 6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Die SPD-Fraktion regt eine Kontrolle an, ob tatsächlich bei allen Haushalten, die über eine Biotonne verfügen, eine Befreiung ausgesprochen wurde. Bereits bei der letztjährigen Beratung sei eine solche Prüfung gefordert worden. Die Kontrolle soll dazu führen, dass Gebührengerechtigkeit erzielt wird. Herr Ortmann teilt mit, dass dies bereits mit der RegioEntsorgung thematisiert worden ist. Ein Ergebnis liegt allerdings noch nicht vor. Eine entsprechende Mitteilung wird zeitnah zugesichert. Die Fraktionen der SPD und CDU schlagen für den Bereich Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container) Gebührenkonstanz vor, so dass eine Veränderung nicht erfolgt. Die restlichen Abfallgebühren sind lt. Vorlage anzupassen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt dem Vorschlag ebenfalls zu und ergänzt, dass sich bereits Bürger an Sie gewandt haben mit dem Hinweis, dass die Entsorgung von Biomüll in der freien Landschaft erfolgt ist, z. B Am Wehebach. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss: @ABST@ Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. 77/2011 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 98,40 € (Gebühr 2011 = 85,92 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 153,12 € (Gebühr 2011 = 139,08 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 394,80 € (Gebühr 2011 = 362,16 €) 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) bleiben unverändert: MGB 60 - 14-tägige Leerung 123,96 € MGB 120 - 14-tägige Leerung 210,84 € MGB 240 - 14-tägige Leerung 384,60 € MGB 770 - 14-tägige Leerung 1.138,44 € 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.793,52 € Beschluss der Sitzung des Bauausschusses vom 23.11.2011 Seite 2