Daten
Kommune
Pulheim
Größe
178 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
11.09.14, 14:32
Aktualisiert
11.09.14, 14:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
354/2014
Erstellt am:
05.09.2014
Aktenzeichen:
ri/ho/kl
Verfasser/in:
Her Ritter/Frau Hoss/Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
17.09.2014
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
24.09.2014
Betreff
Rahmenplanung Pulheim-Süd und Bebauungsplan Nr. 113 Pulheim
Prüfaufträge zu möglichen Erschließungsvarianten (vgl. Vorlage 136/2014; UPA vom 09.04.2014)
Vorstellung mehrerer Erschließungsvarianten
Beschluss über die Auswahl einer Variante und die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes
- Anträge der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, Bürgerverein Pulheim, FDP und SPD-
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
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Beschlussvorschläge:
1. Beschlussvorschlag der Verwaltung
a) Anstelle einer gesonderten Abstimmung über die einzelnen Anträge der Fraktionen soll über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt werden, der in weiten Teilen Inhalte der Anträge aufnimmt. Soweit die Anträge weitergehende oder
abweichende Inhalte haben, sollen diese abgelehnt werden. Dies betrifft die Spiegelstriche 1, 4, 5, 6, und 7 (teilweise)
des Antrages der SPD-Fraktion (siehe Beschlussvorschlag zu TOP 5) sowie Punkt Nr. 5 des Antrages der FDP-Fraktion.
b) Der Planungsausschuss beschließt auf Vorschlag der Verwaltung:
1. Die Kenntnisnahme der von der Verwaltung erarbeiteten Erschließungsvarianten (Anlage 5).
2. Die Erarbeitung eines „städtebauliches Konzept 03“ unter der Berücksichtigung der Erschließungsvarianten
1 und 2 aus Anlage 5.
3. Die Planung der Mehrfamilienhausbebauung in einem solchen „städtebaulichen Konzept 03“ als hochwertiges
Quartier zwischen der Pariser Straße und dem zukünftigen Quartiersplatz im BP 113 (wie bereits in der vorliegenden Variante 01 dargestellt).
4. Die Einarbeitung optionaler Standorte für eine weitere Kindertagesstätte in der Planung.
5. Das auszuarbeitende „städtebauliche Konzept 03“ zur Rahmenplanung Pulheim-Süd sowie zum Bebauungsplan
Nr. 113 Pulheim wird den Fachausschüssen vor einer erneuten frühzeitigen Bürgerbeteiligung mit Informationsveranstaltung zur Beschlussfassung vorgelegt.
c) Der Planungssauschuss empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, diesem Beschluss in Bezug auf die verkehrlichen Aspekte zuzustimmen.
2. Antrag SPD-Fraktion vom 26.08.2014:
Der Planungsausschuss beschließt, dem Antrag der SPD-Fraktion vom 26.08.2014 (Anlage 1) entsprechend, die Antragsinhalte in die Planung für die Baugebiete Geyener Berg Süd (Rahmenplanung, Bebauungspläne 113, 114 sowie
115) aufzunehmen und empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, diesem Beschluss in Bezug auf die verkehrlichen Aspekte zuzustimmen.
3. Antrag FDP-Fraktion vom 13.03.2014
Der Planungsausschuss beschließt, den Antrag der FDP-Fraktion vom 13.03.2014 (Anlage 2) entsprechend, die darin
formulierten Anregungen für die Planung der Baugebiete Geyener Berg Süd (FNP 17.9 und Bebauungsplan 113) zu
prüfen und empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, diesem Beschluss in Bezug auf die verkehrlichen Aspekte
zuzustimmen.
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4. Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.03.14
Der Planungsausschuss beschließt, dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.03.14 (Anlage 3) entsprechend, dass für den Bebauungsplan 113 eine Variante 03 eines städtebaulichen Entwurfes erstellt wird, bei dem
(neben der Anbindung über den Kreisverkehr Pariser Straße) eine weitere Anbindung des BP 113 direkt von der Geyener Straße erfolgt, dass diese Variante 03 in einer erneuten Bürgerbeteiligung vorgestellt wird, und empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, diesem Beschluss zuzustimmen.
5. Antrag Fraktion Bürgerverein vom 12.03.14
Der Planungsausschuss beschließt, dem Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim vom 12.03.14 (Anlage 4) entsprechend, dass für die Baugebiete 111, 114, und 115 eine neue Planung erstellt werden soll, in der zwingend eine zweite
Zufahrt in diese Baugebiete – idealerweise auf Höhe der Straße Am Bendacker – eingeplant ist, dass für die Bauphase
eine Baustraße vorzusehen ist, und empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, diesem Beschluss zuzustimmen.
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Erläuterungen
In seiner Sitzung am 12.02.2014 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden für die FNP-Teilbereichsänderung 17.9 und den BP 113 Pulheim jeweils mit zwei Varianten
durchzuführen (vgl. Vorlage 18/2014).
Die Offenlage der entsprechenden Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 26.02.2014 bis zum 21.03.2014; zusätzlich
wurde die Planung in einer Informationsveranstaltung am 11.03.2014 im Ratssaal vorgestellt.
Sowohl die zahlreichen schriftlichen Eingaben betroffener Bürgerinnen und Bürger vorwiegend aus dem angrenzenden
Europa-Viertel als auch entsprechende Wortmeldungen während der Informationsveranstaltung kritisieren deutlich die
vorgesehene Erschließung der neuen Baugebiete. Dies führte zu mehreren Prüfaufträgen, welche seitens der Fraktionen formuliert wurden, in denen die Erarbeitung möglicher Erschließungsvarianten gefordert werden (vgl. Vorlage
136/2014; UPA vom 09.04.2014 als auch Vorlage 157/2014; UPA vom 13.05.2014 und Vorlage 349/2014, UA vom
10.09.14 bzw. TOP 5 dieser Sitzung des PA). Grundlage für die Erarbeitung dieser Varianten soll aus Sicht der Verwaltung die Aufgabe der Ringerschließung unter Einbeziehung der Londoner Straße sein, da die Beteiligung eindeutig ergeben hat, dass mehrheitlich ein Nachteil hierin gesehen wird. An diese Stelle soll eine den Fußgängern und Radfahrern
vorbehaltene Verbindung treten, welche die Quartiere 113 und 114 an das Quartier 115 und über den geplanten „Anger“
und den Hirschweg via Unterführung „Am Kleekamp“ an die Innenstadt anschließt.
Zwischenzeitlich wurden seitens der Verwaltung mehrere Erschließungsvarianten als Systemskizzen erarbeitet. Diese
setzen sich mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Anbindung an den bestehenden Kreisel zur Sonnenallee auseinander, sowie mit weiter westlich gelegenen zusätzlichen Zufahrts-/Abfahrtsmöglichkeiten entlang der Geyener Straße (siehe Anlage 5). Im Bereich des bestehenden Kreisels werden Möglichkeiten aufgezeigt, die von einem Beibehalt der bestehenden Straßenführung auf der Pariser Straße reichen bis zum Bau von vollständig parallel platzierten Straßenführungen, welche den Verkehr vor der Bestandsbebauung drastisch reduzieren und die Fahrbahn deutlich entfernt positionieren. Für die Varianten der ergänzenden Zufahrt werden Lösungen mit Abbiegespuren und Kreisellösungen dargestellt. Die in den Varianten 1 bis 7 dargestellten Kombinationen (aus zusätzlicher Zufahrt von der K25 Geyener Straße
und Lösung im Bereich der Pariser Straße) sind die aus Sicht der Verwaltung sinnvollen und korrespondierenden Lösungen, wobei eine andere Kombination natürlich grundsätzlich möglich wäre.
In der Anlage 5 sind die unterschiedlichen Varianten mit einer Bewertung sowie einer überschlägigen Kostenschätzung
aufgelistet. Die Auswahl der Varianten setzt sich zusammen aus Vorschlägen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung unter anderem aus den Reihen der Bürgerschaft und der Ratsfraktionen formuliert wurden sowie Lösungsansätzen, die in der Verwaltung entwickelt wurden. Die Kostenschätzungen sind lediglich überschlägig ermittelt und beziehen
sich auf vergleichende Baukosten. Eine quantitative Ermittlung der für eine bauliche Nutzung entfallenden Flächen ist
dagegen ohne eine konkrete Vorentwurfsplanung der jeweiligen Varianten nicht seriös möglich.
Zum Verfahren liegen der Verwaltung insgesamt vier Anträge von Fraktionen vor, die teilweise bereits aus dem März
datieren, bislang jedoch nur zur Kenntnis gegeben wurden. Die SPD-Fraktion stellte kurz vor der Sitzung des Umweltausschusses einen umfangreichen Antrag, der aufgrund der zeitlichen Enge ohne weitere inhaltliche Bezugnahme zum
Inhalt der eigenständigen Sitzungsvorlage 349/2014 wurde, da einer der Punkte die Zuständigkeit des Umweltausschusses berührt. Um eine gemeinsame Diskussion und Beschlussfassung im Zusammenhang mit den Anträgen der anderen
Fraktionen und den Vorschlägen der Verwaltung zu ermöglichen, ist der Antrag nochmals in diese Vorlage aufgenommen worden. Der Vorschlag der Verwaltung nimmt teilweise die in diesen Anträgen enthaltenen Anregungen auf, andere
werden aus Sicht der Verwaltung abweichend bewertet.
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Die Verwaltung empfiehlt, die Erschließungsvarianten 1 oder 2 zu favorisieren.
Variante 1 bietet eine weitere Anbindung der neuen Wohngebiete an die Geyener Straße mit Einfahrtsmöglichkeit aus
beiden Fahrtrichtungen der Geyener Straße sowie eine Ausfahrtmöglichkeit in Richtung Pulheim Zentrum. Sie ermöglicht eine effektive Aufteilung der An- und Abfahrtsverkehre in und aus den neuen Wohngebieten und damit eine deutliche Entlastung der Bewohner des angrenzenden Europa-Viertels. Durch die vorgesehene parallel zur Pariser Straße
verlaufende Zufahrtsstraße und die damit verbundene Abkoppelung der „alten“ Pariser Straße vom Kreisel Sonnenallee
kann diese dort die Funktion einer Anliegerstraße einnehmen; Schallschutzmaßnahmen – soweit erforderlich - für die
vorhandene Bebauung können durch das Abrücken der Haupterschließung umgesetzt werden.
Weitere Vorteile dieser Variante liegen darin, dass lediglich ein minimaler Eingriff in die vorhandene Fahrbahn der Pariser Straße notwendig wäre, das städtebauliche Konzept nur geringfügig beeinflusst würde und – im direkten Vergleich
zu den anderen Erschließungsvarianten – ein nur geringer Flächenverbrauch bzw. –verlust damit einherginge.
Variante 2 ist ähnlich, allerdings bleibt für die Pariser Straße eine Erschließungsfunktion für sämtliche Quartiere erhalten,
jedoch nur im Einbahnstraßenverkehr für die Verkehre, welche die Quartiere Richtung Geyener Straße verlassen. Für
die zufahrenden Verkehre würde eine Einbahnstraße als Zufahrt in alle Quartiere ergänzt, sodass Baumbestand und
Stellplätze in der Pariser Straße vollständig erhalten blieben, Umbaumaßnahmen am Bestand reduzierten sich auf ein
Minimum. Gegenüber Variante 1 reduzierte sich der Aufwand und der Flächenverlust auf eine neue Fahrspur von 3m
Breite (plus Gehweg).
Die weiteren Varianten sollen aus Sicht der Verwaltung nicht weiter verfolgt werden. Variante 3 bietet zwar eine weitere
Erschließung von der Geyener Straße an, jedoch in sehr geringer Entfernung vom bestehenden Kreisel (diese ermöglicht jedoch wiederum eine indirekte Abbiegebeziehung aus dem Quartier heraus über den Kreisel Pariser Straße in
Richtung Geyen). Variante 4 legt zwar die Erschließung weg von der Bestandsbebauung Pariser Straße, führt aber zu
äußerst unglücklichen und stark schallexponierten Grundstückszuschnitten im Eingangsbereich der Quartiere, die eine
qualitätvolle Bebauung deutlich erschweren. Variante fünf kann aus verkehrstechnischer Sicht nicht empfohlen werden,
da ein leistungsfähiger fünfstrahliger Kreisel einen deutlich größeren Radius erforderte. Variante 6 erfordert bei der baulichen Umsetzung eine Sperrung der Zufahrt zum Bendacker während der Bauzeit des Kreisverkehres; die Zufahrt der
Straße Am Bendacker müsste in dieser Zeit über das neue Baugebiet Bebauungsplan Nr. 76 erfolgen. Variante 7 ist wie
Variante 6 zu beurteilen, nur dass die Lage eines Kreisels in Höhe des dortigen Gewerbebetriebes eine solche aufwendige Erschließungsanlage weniger rechtfertigt, als in Höhe einer dann mit angeschlossenen öffentlichen Straße (Am
Bendacker).
Die Leistungsfähigkeit der Kreuzung Rathausstraße / Steinstraße ist Voraussetzung für die weitere bauliche Entwicklung
südlich der Bahn. Die Stadt befindet sich bereits in Abstimmungsgesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau und
dem Rhein-Erft-Kreis und lässt auf Basis einer Untersuchung durch ein Fachbüro einen Vorentwurf erarbeiten. Nach
Vorliegen der Planung und Abstimmung mit Landesbetrieb und Kreis ist eine Vorstellung der Ergebnisse in einer der
nächsten Sitzungen der Fachausschüsse vorgesehen. Von einem Anschluss der Geyener Straße an die B 59 wird weiterhin abgesehen, da sonst eine Zusatzbelastung für die angesprochene Kreuzung zu erwarten ist. Der Baustellenverkehr für die Quartiere soll über den neu anzulegenden Quartierszugang in Höhe des Bendackers erfolgen. Das Erschließungskonzept innerhalb der Quartiere würde sich – neben der Trennung von BP 114 und 115 -durch eine zusätzliche Erschließung (vorgeschlagen Am Bendacker) sinnvollerweise verändern, indem eine Verbindung zwischen den
Quartieren 113 und 115 hinzutritt. Dies führt zu Aufwänden für den Bau dieser Verbindung sowie die korrespondierende
Verbreiterung der dann stärker frequentierten angebundenen Straßen innerhalb der Quartiere.
Das Erfordernis, die Lage von Kindertagesstätten von Haupterschließungsstraßen zu trennen, wird nicht nachvollzogen,
da Kindergärten mit dem Hol- und Bringverkehr besonders auf eine gute Anbindung angewiesen sind. Eine Stadtbusan-
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bindung der Quartiere wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung weitgehend abgelehnt. Der Entfall der Ringstraße durch
Trennung der Quartiere 114 und 115 zugunsten einer ausschließlichen Fuß- und Radverbindung lässt dennoch weiterhin die Option einer Busschleife durch die Quartiere (einschließlich des Europaviertels) zu, etwa durch eine Busschleuse. Auch werden die Erschließungssammelstraßen mit Querschnitten geplant, die einen Verkehr mit Stadtbussen nicht
ausschließen.
Bezüglich der Spiel- und Bolzgelegenheiten solle eine Einbindung in die Freiflächenplanung erfolgen, wobei für die Anlage eines förmlichen Bolzplatzes mit Ballfangzaun die Flächen nicht ausreichen, da aus immissionsschutzrechtlicher
Sicht erhebliche Abstände zur Wohnbebauung gefordert wären.
Die Planung einer Kindertagesstätte innerhalb des BP 113 soll als Option vorgesehen werden; bis zur Erarbeitung des
Rechtsplanes kann dann die Notwendigkeit geklärt werden, ansonsten ist eine Umplanung zugunsten von Wohnbaufläche unproblematisch möglich.
Für die Lage des Geschosswohnungsbaus wird aus Sicht der Verwaltung eine quartierbildende Form favorisiert, mit
Lage zwischen dem Entree des Gebietes an der Pariser Straße und dem Quartiersplatz im BP 113. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung besteht hier die Möglichkeit der Umsetzung generationenübergreifender Wohnformen, da dieser Bereich Vorteile hinsichtlich der fußläufig erreichbaren Nahversorgung und der unmittelbaren Nähe zu
Bahnhof und City aufweist. Städtebaulich kann durch diese etwas dichtere aber hochwertige Baustruktur der Eingang zu
dem neuen Stadtquartier durch die Ausbildung klar ablesbarer Raumkanten gestaltet werden. Größter Vorteil der aufgelockerten Blockbildung ist die Schaffung hochwertiger und klar ablesbarer Freibereiche im unmittelbaren Wohnumfeld.
Quartiershöfe mit Gemeinschaftsfreiflächen sind Orte der Orientierung. Sie bieten durch ihre Abschirmung eine quartiersbezogene Identifikation, sind Orte der Erholung und bieten die Möglichkeit der Begegnung und Kommunikation.
Eine Konzentration dieses Bautyps entlang der Geyener Straße erschwert voraussichtlich die Ausbildung in Form eines
hochwertigen Wohnungsbaus. Die Ausbildung einer linearen Bebauung mit diesen Hausformen ist nicht sinnvoll, da
Grundstücke mit Tiefgaragen nur eingeschränkt gebildet werden können. Gerade die Ausbildung hochwertig gestalteter
Freiflächen als überschaubare Quartiersbereiche ist mit einer Zeilenbebauung entlang der Geyener Straße nicht mehr
möglich.