Daten
Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
11.01.12, 20:30
Aktualisiert
18.01.12, 20:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 18. Januar 2012
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 15. Sitzung
des des Bauausschusses
am 08.12.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden
3.
Satzung der Gemeinde Inden zur Abänderung der Fristen bei der
100/2011
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis
7 LWG NRW
Die FDP-Fraktion regt an, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des
Bauausschusses zu verschieben, da sich der Umweltausschuss des Landtages dem Thema des
§ 61 a LWG NRW am 14.12.2011 annehmen möchte.
Herr Ortmann hält jedoch fest, dass sich die Landesregierung für den Erhalt des § 61 a LWG
NRW ausgesprochen hat. Weiterhin wurden die Fristen für die Bestandsbauten schon weit
möglichst nach hinten geschoben um auf evtl. Änderungen der Landesregierung reagieren zu
können.
Diese Vorgehensweise wird seitens der SPD-Fraktion begrüßt, um so den Bürgern eine
gewisse Planungssicherheit zu geben. Weiterhin regt Sie an, die Zuständigkeit für den
Anschlussstutzen am Hauptkanal satzungsmäßig zu regeln.
Herr Schmitz antwortet hierauf, dass dieses in der nächsten Änderung der Abwassersatzung
berücksichtigt wird.
Auf Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in Bezug auf die Zuständigkeit des
Grundstückanschlusskanals, teilt Herr Schmitz mit, dass dies bereits in der jetzt bestehenden
Satzung geregelt ist und der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Kontrolle und
Unterhaltung selbst zuständig ist.
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW wird beschlossen.