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Beschlusstext (Widmung der Straße „In der Ruraue“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“, 1. Änderung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,6 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
09.10.12, 20:31
Aktualisiert
09.10.12, 20:31
Beschlusstext (Widmung der Straße „In der Ruraue“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“, 1. Änderung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 9. Oktober 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 18. Sitzung des des Bauausschusses am 27.09.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 5. Widmung der Straße „In der Ruraue“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“, 1. Änderung 49/2012 Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat: Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731) wird die nachfolgend aufgeführte Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet: In der Ruraue (im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“, 1. Änderung, siehe beigefügten Plan) Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.