Daten
Kommune
Inden
Größe
6,6 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
09.10.12, 20:31
Aktualisiert
09.10.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 9. Oktober 2012
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 18. Sitzung
des des Bauausschusses
am 27.09.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden
5.
Widmung der Straße „In der Ruraue“ im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“, 1. Änderung
49/2012
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81,
141, 216, 355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 731) wird die nachfolgend aufgeführte Straße dem
öffentlichen Verkehr gewidmet:
In der Ruraue
(im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“, 1. Änderung,
siehe beigefügten Plan)
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG
NW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen.