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Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
243 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
20.09.16, 16:05
Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke	
- Jahresabschluss 2015) Vorlage (Gesellschafterversammlung Stadtwerke	
- Jahresabschluss 2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/SWB JA 19.08.2016 346/2016 Betreff Gesellschafterversammlung Stadtwerke - Jahresabschluss 2015 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Hilger Radermacher i.V. Biess Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen: Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt: 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 gemäß § 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Jahresgewinn 2015 in Höhe von 2.117.428,21 € wie folgt zu verwenden: Jahresgewinn 2015 Einstellung in die Gewinnrücklage 2.117.428,21 € 0,00 € Ausschüttung an den Gesellschafter 2.117.428,21 € abzgl. 15 % Kapitalertragssteuer abzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag Auszahlung an die Stadt Brühl 317.614,23 € 17.468,78 € 1.782.345,20 € Drucksache 346/2016 Seite - 2 – 3. Die Ausschüttung des Jahresgewinns erfolgt zum 30.09.2016. 4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Erläuterungen: zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2015 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf, geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor. Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 07.06.2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 31.08.2016 dem Jahresabschluss zum 31.12.2015 und der Prüfung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung einstimmig die o.g. Empfehlung ausgesprochen. zu 2.) Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31.08.2016 der Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2015 in Höhe von 2.117.428,21 € wie oben vorgeschlagen zu verwenden. zu 3.) Im Anschluss an die Sitzung des Stadtrats und der darauffolgenden Gesellschafterversammlung soll die Ausschüttung erfolgen. Maßgeblich für die Fälligkeit (inkl. Fälligkeitszinsen an das Finanzamt) ist das oben genannte Datum. zu 4.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit der Geschäftsführung eingehend beraten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 31.08.2016 der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, dem Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Anlage(n): (1) Bilanz Stadtwerke Brühl GmbH 2015 (2) GUV Stadtwerke Brühl GmbH 2015