Daten
Kommune
Brühl
Größe
243 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
23.08.16, 14:51
Aktualisiert
20.09.16, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/SWB JA
19.08.2016
346/2016
Betreff
Gesellschafterversammlung Stadtwerke
- Jahresabschluss 2015
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher i.V. Biess
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt:
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 gemäß
§ 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages wird in der vorgelegten Form festgestellt.
2. Der Jahresgewinn 2015 in Höhe von 2.117.428,21 € wie folgt zu verwenden:
Jahresgewinn 2015
Einstellung in die Gewinnrücklage
2.117.428,21 €
0,00 €
Ausschüttung an den Gesellschafter
2.117.428,21 €
abzgl. 15 % Kapitalertragssteuer
abzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag
Auszahlung an die Stadt Brühl
317.614,23 €
17.468,78 €
1.782.345,20 €
Drucksache 346/2016
Seite - 2 –
3. Die Ausschüttung des Jahresgewinns erfolgt zum 30.09.2016.
4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat ist für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung
zu erteilen.
Erläuterungen:
zu 1.) Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Wirtschaftsjahr 2015 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH, Düsseldorf,
geprüft worden. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt vor.
Die Prüfungsgesellschaft erteilte am 07.06.2016 einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 31.08.2016 dem Jahresabschluss zum
31.12.2015 und der Prüfung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung
einstimmig die o.g. Empfehlung ausgesprochen.
zu 2.) Der
Aufsichtsrat
hat
in
seiner
Sitzung
am
31.08.2016
der
Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages
einstimmig vorgeschlagen, den Jahresgewinn 2015 in Höhe von 2.117.428,21 €
wie oben vorgeschlagen zu verwenden.
zu 3.) Im Anschluss an die Sitzung des Stadtrats und der darauffolgenden
Gesellschafterversammlung soll die Ausschüttung erfolgen. Maßgeblich für die
Fälligkeit (inkl. Fälligkeitszinsen an das Finanzamt) ist das oben genannte Datum.
zu 4.) Der Aufsichtsrat hat sich von der Geschäftsführung während des Geschäftsjahres
durch regelmäßige Berichte, sowie in Sitzungen über die Entwicklung und die Lage
der Gesellschaft, sowie über grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik berichten
lassen und die Geschäftsführung überwacht. Alle wichtigen Vorgänge hat er mit der
Geschäftsführung eingehend beraten.
Der
Aufsichtsrat
hat
in
seiner
Sitzung
am
31.08.2016
der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, dem Geschäftsführer für das
Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Anlage(n):
(1) Bilanz Stadtwerke Brühl GmbH 2015
(2) GUV Stadtwerke Brühl GmbH 2015