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Beschlusstext (Namensänderung für die Gemeinschaftshauptschule Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,4 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
18.12.12, 14:05
Aktualisiert
18.12.12, 14:05
Beschlusstext (Namensänderung für die Gemeinschaftshauptschule Inden)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 18. Dezember 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 12. Sitzung des des Schulausschusses am 21.11.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 5. Namensänderung für die Gemeinschaftshauptschule Inden 83/2012 Frau Rehfisch spricht sich für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ für eine Namensänderung der Schule aus. Favorisiert würde hier „Schulzentrum Merödgen“. Grundsätzlich sollte die Schule aber eigenständig über den Namen entscheiden. Für die CDU-Fraktion teilt Herr Gasper mit, dass eine Umbenennung grundsätzlich aus Sicht der CDU als positiv bewertet wird. Hier würde der Name „Indelandschule“ befürwortet, da sich die Schule im Indeland befände, die Bezeichnung also zukunftsorientiert sei und somit als Synonym für die Gemeinde Inden stände. Auch seine Fraktion sei der Meinung, dass die Schule den Schulnamen auswählen sollte. Herr Combach (SPD-Fraktion) erklärt, dass die SPD-Fraktion keinen Vorschlag favorisiere, weil man in der Fraktion die Meinung vertritt, dass die Wahl des Schulnamens vorrangig von Seiten der Schule erfolgen solle. Herr Krzenziessa-Kall (UDB-Fraktion) teilt mit, dass diese sich dem Grundtenor von CDUFraktion und Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ anschließe und hier nach ihrer Auffassung der Name „Indelandschule“ gewählt werden sollte. Herr BM Schuster fasst abschließend zusammen, dass bezüglich des Verfahrensablaufs seitens der Schulleitung und des Kollegiums der GHS Inden festgelegt werde sollte, welchen Namen die Schule zukünftig erhalten solle. Über den dann feststehenden Namen würde der Rat in seiner Sitzung am 19.12.2012 beschließen. Hier müsse also zügig eine Namenswahl erfolgen. Herr Rudig verweist auf ein entsprechendes Votum der Schulkonferenz und sichert eine zügige Entscheidung und zeitnahe Mitteilung zu. Sodann beschließt der Schulausschuss einstimmig als Empfehlung an den Rat den Schulnamen der Gemeinschaftshauptschule Inden gemäß § 6 Abs. 6 SchulG) in den noch seitens der Schule festzulegenden und mitzuteilenden Schulnamen zu ändern.