Daten
Kommune
Inden
Größe
7,4 kB
Datum
21.11.2012
Erstellt
18.12.12, 14:05
Aktualisiert
18.12.12, 14:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 18. Dezember 2012
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 12. Sitzung
des des Schulausschusses
am 21.11.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden
5.
Namensänderung für die Gemeinschaftshauptschule Inden
83/2012
Frau Rehfisch spricht sich für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ für eine
Namensänderung der Schule aus. Favorisiert würde hier „Schulzentrum Merödgen“.
Grundsätzlich sollte die Schule aber eigenständig über den Namen entscheiden.
Für die CDU-Fraktion teilt Herr Gasper mit, dass eine Umbenennung grundsätzlich aus Sicht
der CDU als positiv bewertet wird. Hier würde der Name „Indelandschule“ befürwortet, da
sich die Schule im Indeland befände, die Bezeichnung also zukunftsorientiert sei und somit
als Synonym für die Gemeinde Inden stände. Auch seine Fraktion sei der Meinung, dass die
Schule den Schulnamen auswählen sollte.
Herr Combach (SPD-Fraktion) erklärt, dass die SPD-Fraktion keinen Vorschlag favorisiere,
weil man in der Fraktion die Meinung vertritt, dass die Wahl des Schulnamens vorrangig von
Seiten der Schule erfolgen solle.
Herr Krzenziessa-Kall (UDB-Fraktion) teilt mit, dass diese sich dem Grundtenor von CDUFraktion und Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ anschließe und hier nach ihrer Auffassung
der Name „Indelandschule“ gewählt werden sollte.
Herr BM Schuster fasst abschließend zusammen, dass bezüglich des Verfahrensablaufs
seitens der Schulleitung und des Kollegiums der GHS Inden festgelegt werde sollte, welchen
Namen die Schule zukünftig erhalten solle. Über den dann feststehenden Namen würde der
Rat in seiner Sitzung am 19.12.2012 beschließen. Hier müsse also zügig eine Namenswahl
erfolgen. Herr Rudig verweist auf ein entsprechendes Votum der Schulkonferenz und sichert
eine zügige Entscheidung und zeitnahe Mitteilung zu.
Sodann beschließt der Schulausschuss einstimmig als Empfehlung an den Rat den
Schulnamen der Gemeinschaftshauptschule Inden gemäß § 6 Abs. 6 SchulG) in den noch
seitens der Schule festzulegenden und mitzuteilenden Schulnamen zu ändern.