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Mitteilungsvorlage (OGS Grundschule Bachstraße hier: Nutzbarmachung der "Alten Schule", Venloer Str. 83)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Mitteilungsvorlage (OGS Grundschule Bachstraße
hier: Nutzbarmachung der "Alten Schule", Venloer Str. 83)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 367/2014 Erstellt am: 12.09.2014 Aktenzeichen: III/26-Ba Verfasser/in: Herr Batist Mitteilungsvorlage Gremium TOP Rat ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 23.09.2014 Betreff OGS Grundschule Bachstraße hier: Nutzbarmachung der "Alten Schule", Venloer Str. 83 Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung In seiner Sitzung am 17.06.2014 hat der Rat die Verwaltung beauftragt Verhandlungen über die Nutzbarmachung des „Alten Schulgebäudes“, Venloer Str. 83, aufzunehmen und den zuständigen Gremien einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Der Sachstand stellt sich derzeit wie folgt dar: Das fragliche Objekt wird durch ein Maklerbüro zu einem Preis von 390.000 € zum Kauf angeboten. Das Gebäude ist mit dem angebauten Wohn- und Geschäftshaus in eine WEG eingebunden. Ein Herauslösen und selbständiger Verkauf des Einzelgebäudes ist lt. Auskunft des Maklers nicht möglich. Zwischenzeitlich haben zwei Ortstermine unter Beteiligung der technischen Abteilung des Immobilienmanagements bzw. der Schulverwaltungsabteilung stattgefunden. Auf der Grundlage der Besichtigung und der dabei festgestellten Sanierungsbedarfe sowie unter Berücksichtigung der besonderen baulichen Anforderungen, die die Nutzung für Schulzwecke mit sich bringen, wurde eine Grobkostenschätzung für notwendige Sanierungs- und Umbauerfordernisse aufgestellt. Diese schließt mit einem Betrag von rd. 197.000 €. Wesentliche Punkte sind hierbei der Einbau einer Gaszentralheizung (derzeit noch el. Nachtspeicheröfen), kindgerechte Anpassung der Sanitäranlagen, Anpassung der Geländer im Hinblick auf geltende Unfallverhütungsvorschriften, Akustikmaßnahmen, Brandschutzmaßnahmen (u.a. Gefahrenmeldeanlage, Anbau einer Fluchttreppe) sowie diverse Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen. Die Bausubstanz befindet sich augenscheinlich in einem guten Zustand. Weder für den Ankauf noch für die notwendigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind Mittel im Haushalt verfügbar.