Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
08.01.13, 20:31
Aktualisiert
08.01.13, 20:31
Beschlusstext (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

öffnen download melden Dateigröße: 7,1 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 8. Januar 2013 Der Bürgermeister Beschluss über die 16. Sitzung des des Rates am 19.12.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 8. 7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 91/2012 Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird einstimmig beschlossen: 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 87,36 € (Gebühr 2012 = 98,40 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 138,00 € (Gebühr 2012 = 153,12 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 361,44 € (Gebühr 2012 = 394,80 €) 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 106,92 € (Gebühr in 2012 = 123,96 €) MGB 120 - 14-tägige Leerung 182,16 € (Gebühr in 2012 = 210,84 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 332,52 € (Gebühr in 2012 = 384,60 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 997,08 € (Gebühr in 2012 = 1.138,44 €) 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.543,80 € (Gebühr in 2012 = 1.793,52 €)