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Vorlage (Kriterien der Brühler AG)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
27.09.16, 11:00
Aktualisiert
27.09.16, 11:00
Vorlage (Kriterien der Brühler AG) Vorlage (Kriterien der Brühler AG) Vorlage (Kriterien der Brühler AG)

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Inhalt der Datei

1 Ermittlung der inhaltlichen Standards für die Offenen Ganztagsschulen in Brühl aus Sicht der Akteure (insbesondere der pädagogischen Fachkräfte und Lehrer/innen) Im Sommer 2015 haben die 7 Offenen Ganztagsschulen anhand eines einheitlichen Qualitätsschemas (basierend auf QUIGS / „Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen“ der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW) ihren Ist-Stand ermittelt in den Bereichen: Zeit für individuelle Förderung Förderung der schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung der Kinder Orientierung an individuellen Förderbedarfen und Lebenswelten der Kinder Bereicherung des Lernens durch Angebote und Entwicklungsräume Öffnung von Schule Verschiedene Professionen unter einem Dach Berücksichtigung formeller und informeller Lernprozesse und der sozialräumlichen Bedingungen Ergänzung und Vertiefung des Unterrichts mit außerschulischen Angeboten Stärkung von Eigenverantwortlichkeit, Teamgeist und Selbstwirksamkeit Leitungsebene – Lehrerkollegium – Fachkräfte – Eltern – Kinder Die ermittelten Umsetzungsbeispiele in den Qualitätsbereichen geben einen Einblick in die Profile der Offenen Ganztagsschulen mit ihren schuleigenen inhaltlichen Standards. Bei aller Unterschiedlichkeit dominieren jedoch bei allen sieben Schulen die gleichen Kernaufgaben: Individuelle Förderung, Kooperation, schulinterne Vernetzung und Orientierung an den Bedürfnissen der Schüler/innen. Wenn diese – nun vergleichbaren – inhaltlichen Standards erhalten bleiben sollen und die Offene Ganztagsschule sich bei den festgestellten pädagogischen Anforderungen als flexible und lernende Organisation erweisen soll, muss sie handlungs- und entwicklungsfähig bleiben. Es geht um nichts Geringeres als die Bildung, Erziehung und Betreuung eines hohen und steigenden Prozentsatzes der OGS-Grundschulkinder. Hierzu erfordert es eine tragfähige und verlässliche personelle und finanzielle Ausstattung. Als Berechnungsgrundlage dienen im Rahmen der inhaltlichen Standards die per Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 23.12.2010 festgelegten Merkmale und die hierzu ermittelten konkreten Erfordernisse aus den Brühler OGS-Schulen 2015. 2 Erlass – Hinweise Zentrale Grundlage für die OGS: Zusammenarbeit der Akteure Ermittlungshinweise aus den Brühler OGSen OGS-Team intern: Dienstbesprechungen, Elterngespräche, Pädagogische Tage, Planungssitzungen mit den KoopPartnern, Fortbildungen, schulinterne gemeinsame Fortbildungen Vernetzung des Ganztag: (Förder-) Konferenzen, Fallbesprechungen, multiprofessionelle Runde Tische, regelmäßige Teilnahme an Dienstbesprechungen des Kollegiums (zu Themen wie z.B. Inklusion, Kinder mit Migrationshintergrund, Schulprogramm), Jahresthemen- und Projektplanung, freiwillige und gesetzliche Schulmitwirkung BASS 12-63 Nr.2 „Die zentrale Grundlage ist die Zusammenarbeit von Schule und Kinder- und Jugendhilfe …“ Nach ca. 10 Jahren OGS-Schulen in Brühl muss festgestellt werden, dass diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kooperation noch unzureichend umgesetzt wird. Die Verantwortung für die Offene Ganztagsschule trägt bisher fast ausschließlich der Bereich Schule. Es erscheint dringend erforderlich, sich diesem Kooperationsauftrag zukünftig in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Kinder- und Jugendhilfe zu stellen. Angebote, die soziale Problemlagen von Erfolgreiche Berücksichtigung von sozial und emotional Gruppen berücksichtigen bedingten Problemlagen geschieht, indem mit den pädagogischen Mitarbeiter/innen Beziehungen geschaffen und dauerhaft verlässlich gehalten werden. Zudem bedarf es der „sicheren“ Rückzugsräume für Kinder zwischen 5 und 10 Jahren, die z.T. wochentäglich 8 Stunden in ihrer Schule eine „zweite Heimat“ haben. Verlässliches Zeitraster und eine systemisch Für das Gelingen der Vernetzung von Unterrichtsvormittag verankerte Verteilung von Lernzeiten und OGS-Nachmittag ist eine arbeits- und zeitaufwändige Kooperation der schulischen Akteure unabdingbar mit dem Ziel der systemischen Veränderung. Öffnung zum schulumgebenden Sozialraum Je nach Einzugsgebiet ergeben sich unterschiedlich intensiv in den Blick zu nehmende Handlungsbedarfe. Förderkonzepte für SuS mit besonderen fachspezifischen Bedarfen Außerschulische Zugänge zum Lernen und Arbeitsgemeinschaften Sozialpädagogische Angebote (und Sozialarbeit) Möglichkeiten und Freiräume zum sozialen Lernen und angemessenes Gleichgewicht von Anspannung und Entspannung; Bewegungsangebote Konzeptionelle Einbindung der Eltern Die ermittelten OGS-Konkreta der einzelnen Schulen zeigen eine Vielfalt an Herausforderungen und passgenauen Fördermaßnahmen. Unverzichtbar erscheint hierzu u.a. die bewährte Kooperation mit dem Brühler Turnverein und der Kunst- und Musikschule. Ohne diese Unterstützung in den Bereichen von Beratung (Teams, Eltern, Kinder), Einzelfallberatung, Erledigung von Formalitäten und Einrichtung von kleinen „Therapiegruppen“ ist die große gesellschaftliche Aufgabe Offener Ganztag nicht umsetzbar. Hierzu sei insbesondere auf die Qualifikation der Mitarbeiter/innen und die der Persönlichkeitsentwicklung förderlichen Räume und deren Ausstattung hingewiesen. Vernetzung des Ganztags auf der Ebene der gesetzlichen und freiwillig etablierten Mitwirkungsgremien. 3 besondere Erfordernisse der jeweiligen Schule (bezogen z.B. auf Schulkonferenzbeschlüsse, Schulprogramm, Einzugsgebiet, …) GGS Brühl-Badorf GGS Martin-Luther-Schule GGS Astrid-Lindgren KGS St. Franziskus KGS Brühl-Vochem Die Turnhalle liegt nicht an/auf dem Schulgelände. Fußweg von ca. 15 Minuten mit Begleitpersonal. Die Schulhofsituation erfordert 2 Aufsichten. Die MLS ist eine GL-Schule, in der Kinder ohne sowie mit und ohne förmlich festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Die GGS ist eine GL-Schule, in der Kinder ohne sowie mit und ohne förmlich festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden. Die Katholische Grundschule ist als Referenzschule des MSW dem System von Kernzeit, Lernzeit, Lernplan verpflichtet. Somit ist eine enge personelle Vernetzung von Vor-und Nachmittag in der Lernzeit (4./5. Std.) erforderlich. Die Schule wird von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund besucht.