Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
07.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/2
von Dewitz
32 71 02
19.10.2016
460/2016
Betreff
Parksituation Obermühle
hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus Nrn.1 bis 25
Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom 20.09.2016, Vorlage Nr.
407/2015
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. III / Dez. I
Zust. Dienststelle
Freytag
i.V. Schiffer Becke
Schiffer
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einrichtung einer
Halteverbotszone im Abschnitt der Obermühle zwischen Haus Nrn. 1 bis 25 bei
gleichzeitiger Markierung von wechelseitig angeordneten Parkplätzen gemäß dem als
Anlage 1 beigefügten Beschilderungs- und Markierungsplan.
Erläuterungen:
Seit nunmehr über 20 Jahren existiert die annähernd gleiche Problematik des
Falschparkens in der Obermühle zwischen den Hausnummern 1 bis 25. Schriftliche
Appelle des Bürgermeisters an die Anwohner blieben unbeachtet. Auch vereinzelt
angeordnete Grenzmarkierungen vermochten die Situation nicht zu entschärfen.
Der Aufwand für eine Verkehrsüberwachung einschließlich der Widerspruchsstelle zur
Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs (insbesondere Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr)
und zum Schutz vor behindernd zugeparkten Einfahrten steht in keinem Verhältnis zur
Verkehrsbedeutung der Straße.
Am 20.09.2016 fand mit dem Ausschuss und Anwohnerinnen und Anwohnern ein
Ortstermin statt. An diesem Tag war die Verkehrssituation unauffällig. Kritisiert wurde
jedoch häufiges Falschparken im Einmündungsbereich zur Euskirchener Straße, sowie
das Zuparken von Grundstücksein- und ausfahrten. Insgesamt wurde über mangelnden
Parkraum geklagt. Die konnte vor Ort nicht nachvollzogen werden. Lediglich direkt vor den
Wohnungen oder Häusern der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohnern kann nicht
immer ein Stellplatz zur Verfügung stehen. Es mangelt hier eher an der Bereitschaft
Fußwege von etwa 50 Metern zurückzulegen.
Dem Vorschlag einer Sackgassenlösung mit Wendeanlage in diesem Abschnitt der
Obermühle kann mangels vorhandener Fläche nicht gefolgt werden. Die Wendeanlage für
Drucksache 460/2016
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ein dreiachsiges Müllfahrzeug würde den als Sackgasse ausgewiesenen Abschnitt der
Obermühle zwischen Haus Nrn. 26 a und 36 völlig abbinden (s. Anlage 2).
Zur nachhaltigen Beseitigung der Parkproblematik ist die Halteverbotszone gemäß
Verkehrszeichen (VZ) 290 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Zusatzzeichen
(ZZ) 1053-30Parken nur in gekennzeichneten Flächen die einzige Möglichkeit. Hier
besteht dann die Möglichkeit alle Fahrzeug, die außerhalb der Markierungen stehen
zweifelsfrei zu sanktionieren.
Anlage(n):
(1) Anlage 1 VZ Plan
(2) Anlage 2 Wendeanlage