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Vorlage (Parksituation Obermühle hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus Nrn.1 bis 25 Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom 20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
07.11.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52
Vorlage (Parksituation Obermühle
hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus Nrn.1 bis 25
Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom 20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015) Vorlage (Parksituation Obermühle
hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus Nrn.1 bis 25
Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom 20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/2 von Dewitz 32 71 02 19.10.2016 460/2016 Betreff Parksituation Obermühle hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus Nrn.1 bis 25 Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom 20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. III / Dez. I Zust. Dienststelle Freytag i.V. Schiffer Becke Schiffer Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt der Obermühle zwischen Haus Nrn. 1 bis 25 bei gleichzeitiger Markierung von wechelseitig angeordneten Parkplätzen gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Beschilderungs- und Markierungsplan. Erläuterungen: Seit nunmehr über 20 Jahren existiert die annähernd gleiche Problematik des Falschparkens in der Obermühle zwischen den Hausnummern 1 bis 25. Schriftliche Appelle des Bürgermeisters an die Anwohner blieben unbeachtet. Auch vereinzelt angeordnete Grenzmarkierungen vermochten die Situation nicht zu entschärfen. Der Aufwand für eine Verkehrsüberwachung einschließlich der Widerspruchsstelle zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs (insbesondere Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr) und zum Schutz vor behindernd zugeparkten Einfahrten steht in keinem Verhältnis zur Verkehrsbedeutung der Straße. Am 20.09.2016 fand mit dem Ausschuss und Anwohnerinnen und Anwohnern ein Ortstermin statt. An diesem Tag war die Verkehrssituation unauffällig. Kritisiert wurde jedoch häufiges Falschparken im Einmündungsbereich zur Euskirchener Straße, sowie das Zuparken von Grundstücksein- und ausfahrten. Insgesamt wurde über mangelnden Parkraum geklagt. Die konnte vor Ort nicht nachvollzogen werden. Lediglich direkt vor den Wohnungen oder Häusern der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohnern kann nicht immer ein Stellplatz zur Verfügung stehen. Es mangelt hier eher an der Bereitschaft Fußwege von etwa 50 Metern zurückzulegen. Dem Vorschlag einer Sackgassenlösung mit Wendeanlage in diesem Abschnitt der Obermühle kann mangels vorhandener Fläche nicht gefolgt werden. Die Wendeanlage für Drucksache 460/2016 Seite - 2 – ein dreiachsiges Müllfahrzeug würde den als Sackgasse ausgewiesenen Abschnitt der Obermühle zwischen Haus Nrn. 26 a und 36 völlig abbinden (s. Anlage 2). Zur nachhaltigen Beseitigung der Parkproblematik ist die Halteverbotszone gemäß Verkehrszeichen (VZ) 290 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Zusatzzeichen (ZZ) 1053-30Parken nur in gekennzeichneten Flächen die einzige Möglichkeit. Hier besteht dann die Möglichkeit alle Fahrzeug, die außerhalb der Markierungen stehen zweifelsfrei zu sanktionieren. Anlage(n): (1) Anlage 1 VZ Plan (2) Anlage 2 Wendeanlage