Daten
Kommune
Inden
Größe
9,0 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
22.07.13, 20:31
Aktualisiert
22.07.13, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 22. Juli 2013
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 18. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 04.07.2013 im Ratssaal des Rathauses in Inden
4.
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden
- Öffentliche Auslegung
55/2013
Frau Dechering erklärt, dass die Flächennutzungsplanänderung keine Baugebiets- und
Straßenplanung zeigt. Sie spiegelt lediglich die Änderung der Gebietskulisse wider. Sollte
hier mal konkret ein Baugebiet realisiert werden, müsste hierfür ein Bebauungsplan
aufgestellt werden.
Auf Anfrage des Herrn Schnock hat sich nach Prüfung herausgestellt, dass die RWE Power
AG Eigentümer der Bahntrasse ist.
Der Ausschuss beschließt einstimmig die einzelnen Stellungnahmen.
Anregung der RWE Deutschland AG, mit Schreiben vom 27.03.2013
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) /
Luftbildauswertung, mit Schreiben vom 15.04.2013
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Anregung der RWE, mit Schreiben vom 19.04.2013
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben
vom 23.04.2013
Zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Zu 3.: Die Anregung wird berücksichtigt.
Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,
mit Schreiben vom 23.04.2013
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
Anregung der Handwerkskammer Aachen, mit Schreiben vom 26.04.2013
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
Anregung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, mit Schreiben vom
22. Mai 2013
Notwendige archäologische Untersuchungen werden vor Vorbereitung von Bodeneingriffen
im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) veranlasst.
Im Anschluss wird einstimmig beschlossen:
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden
gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen
beschlossen.
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung
und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2
BauGB öffentlich ausgelegt.
Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 04.07.2013
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