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Beschlusstext (15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden - Öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,0 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
22.07.13, 20:31
Aktualisiert
22.07.13, 20:31
Beschlusstext (15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden
- Öffentliche Auslegung) Beschlusstext (15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden
- Öffentliche Auslegung)

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Gemeinde Inden Inden, 22. Juli 2013 Der Bürgermeister Beschluss über die 18. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 04.07.2013 im Ratssaal des Rathauses in Inden 4. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden - Öffentliche Auslegung 55/2013 Frau Dechering erklärt, dass die Flächennutzungsplanänderung keine Baugebiets- und Straßenplanung zeigt. Sie spiegelt lediglich die Änderung der Gebietskulisse wider. Sollte hier mal konkret ein Baugebiet realisiert werden, müsste hierfür ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Auf Anfrage des Herrn Schnock hat sich nach Prüfung herausgestellt, dass die RWE Power AG Eigentümer der Bahntrasse ist. Der Ausschuss beschließt einstimmig die einzelnen Stellungnahmen. Anregung der RWE Deutschland AG, mit Schreiben vom 27.03.2013 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Anregung der Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung, mit Schreiben vom 15.04.2013 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Anregung der RWE, mit Schreiben vom 19.04.2013 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Anregung der Kreisverwaltung Düren, Kreisentwicklung und -straßen, mit Schreiben vom 23.04.2013 Zu 1.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Zu 2.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Zu 3.: Die Anregung wird berücksichtigt. Anregung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, mit Schreiben vom 23.04.2013 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen Anregung der Handwerkskammer Aachen, mit Schreiben vom 26.04.2013 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Anregung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, mit Schreiben vom 22. Mai 2013 Notwendige archäologische Untersuchungen werden vor Vorbereitung von Bodeneingriffen im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) veranlasst. Im Anschluss wird einstimmig beschlossen: Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt. Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 04.07.2013 Seite 2