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Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
15.10.13, 17:02
Aktualisiert
15.10.13, 17:02
Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 15. Oktober 2013 Der Bürgermeister Beschluss über die 20. Sitzung des des Hauptausschusses am 25.09.2013 im Ratssaal des Rathauses in Inden 4. Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 80/2013 Bürgermeister Schuster erläutert nochmals den Vorgang aus seiner Sicht. An der Formulierung der als Begründung herangezogenen Stellungnahme der Bürgermeisterin/Bürgermeister des Kreises Düren ist bis zum heutigen Tage gearbeitet worden. Nach Auffassung der SPD-Fraktion sollte die den Fraktionen übersandte Fassung der Stellungnahme Grundlage des heutigen Beschlusses sein, da man sich mit weiteren Änderungen nicht beschäftigen konnte. Herr Marx führt für die CDU-Fraktion aus, dass keine Beschlussfassung eines politischen Gremiums erforderlich sei, da dies ein Geschäft der laufenden Verwaltung und somit des Bürgermeisters sei. Er verweist in diesem Zusammenhang auf unterschiedliche Handhabungen in anderen Kommunen. Die CDUFraktion wird aus diesem Grunde an der Abstimmung nicht teilnehmen. Bürgermeister Schuster stellt dazu fest, dass sich Zahlen sicherlich ständig ändern, die Grundproblematik jedoch gleichbliebe. Bezüglich des von ihm vorgeschlagenen Beschlusses durch den Hauptausschuss verweist er auf die damit verbundene stärkere Signalwirkung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die UDB-Fraktion befürworten den Beschluss. Bei Nichtmitwirkung der CDU-Fraktion beschließt der Hauptausschuss einstimmig wie folgt: Seitens der Gemeinde Inden wird das Benehmen nach § 55 Abs. 1 KrO NRW nicht hergestellt. Für die Begründung wird auf die gemeinsame Erklärung der Bürgermeisterin/der Bürgermeister des Kreises Düren verwiesen. Von der Gelegenheit der schriftlichen bzw. persönlichen Anhörung wird Gebrauch gemacht.