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Beschlusstext (8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
135 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
04.12.13, 17:01
Aktualisiert
04.12.13, 17:01
Beschlusstext (8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“
- Aufstellungsbeschluss)

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Gemeinde Inden Inden, 3. Januar 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 20. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 21.11.2013 im Ratssaal des Rathauses in Inden 3.1 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger Benden“ - Aufstellungsbeschluss 105/2013 Frau Dechering erklärt auf Nachfrage des Herrn Schlächter, dass die Störzone weiterhin bestehen bleibt. Dies ist mit der RWE Power AG abgestimmt und stellt kein Problem dar. Bisher sind die Beteiligten noch nicht angesprochen worden, dies geschieht jedoch nach dem Aufstellungsbeschluss im Verfahren gemäß Baugesetzbuch. Im Anschluss empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig: Der Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ wird im in der Anlage beigefügten Geltungsbereich geändert. Im Geltungsbereich wird die Tiefe des Baufensters von 13m auf 16m erhöht. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.