Daten
Kommune
Inden
Größe
135 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
04.12.13, 17:01
Aktualisiert
04.12.13, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 3. Januar 2014
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 20. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 21.11.2013 im Ratssaal des Rathauses in Inden
3.1
8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „In den Berger
Benden“
- Aufstellungsbeschluss
105/2013
Frau Dechering erklärt auf Nachfrage des Herrn Schlächter, dass die Störzone weiterhin
bestehen bleibt. Dies ist mit der RWE Power AG abgestimmt und stellt kein Problem dar.
Bisher sind die Beteiligten noch nicht angesprochen worden, dies geschieht jedoch nach dem
Aufstellungsbeschluss im Verfahren gemäß Baugesetzbuch.
Im Anschluss empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig:
Der Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ wird im in der Anlage beigefügten
Geltungsbereich geändert. Im Geltungsbereich wird die Tiefe des Baufensters von 13m auf
16m erhöht.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in
§ 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren
vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird
abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.