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Vorlage (Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
369 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
31.10.16, 12:52
Aktualisiert
31.10.16, 12:52

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0602 18.10.2016 452/2016 Betreff Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten Beteiligung zum Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße". Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.02 ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘ A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B1.01 B2.01 B2.02 B3.01 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B4.01 B4.02 B4.03 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Drucksache 452/2016 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B4.04 B04.05 B5.01 B6.01 B6.03 B6.04 B6.05 B6.08 B6.09 B6.10 B6.11 B6.12 B6.13 B7.01 B7.02 B7.03 B7.04 B7.05 B7.06 B8.01 B8.02 B8.03 B8.04 B8.05 B9.01 B9.02 B9.03 B10.01 B10.02 B10.03 B10.04 B10.05 B10.06 B11.01 B11.02 B11.03 B11.04 B11.05 B11.06 B12.01 B12.02 B12.03 B12.04 B12.05 B12.06 B12.07 B12.08 B12.09 B12.10 B12.11 B12.12 B12.13 B12.14 B12.15 Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Seite - 2 – Drucksache 452/2016 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B12.16 B12.17 B13.01 B14.01 B14.02 B15.01 B15.02 B15.03 B15.04 B16.01 B17.01 B18.01 B18.02 B18.03 B18.04 B18.05 B18.06 B18.07 B18.08 B18.09 B18.10 B18.11 B19.01 B19.02 B19.03 B19.04 B19.05 B19.06 B19.07 B19.08 B19.09 B19.10 B20.01 B20.02 B20.03 B20.04 B20.05 B20.06 B21.01 B21.02 B21.03 B21.04 B21.05 B21.06 B21.07 B21.08 B21.09 B22.01 B22.02 B23.01 B23.02 B24.01 B25.01 B25.02 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. entfällt entfällt Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Seite - 3 – Drucksache 452/2016 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B25.03 B26.01 B26.02 B26.03 B26.04 B26.05 B27.01 B28.01 B28.02 B28.03 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Seite - 4 – A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T2.01 T6.02 T6.03 T6.04 T7.01 T8.01 T9.01 T9.02 T9.04 T10.01 T10.03 T11.01 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B – Öffentliche Auslegung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B2.01 B2.02 B2.03 B2.04 B3.01 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B3.06 B3.07 B4.01 B4.02 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Drucksache 452/2016 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B4.03 B4.04 B4.05 B5.01 B5.02 B5.03 B6.01 B6.02 B6.03 B6.04 B6.05 B6.06 B6.07 B7.01 B7.02 B7.03 B7.04 B7.05 B7.06 B7.08 B7.09 B7.10 B7.11 B7.12 B7.13 B7.14 B7.15 B8.01 B8.02 B8.03 B9.01 B9.02 B9.03 B9.04 B9.05 B9.06 B9.07 B9.08 B9.09 B9.10 B9.11 B9.12 B9.13 B9.14 B9.15 B9.16 B9.17 B9.18 B9.19 B10.01 B10.02 B10.03 B10.04 B11.01 Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Seite - 5 – Drucksache 452/2016 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B11.02 B11.03 B12.01 B12.02 B12.03 B12.04 B12.05 B12.06 B12.07 B12.08 B12.09 B12.10 B13.01 B13.02 B14.01 B14.02 B14.03 B14.04 Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Seite - 6 – B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T1.01 T2.01 T3.01 T5.01 T5.04 T5.05 T6.01 T7.01 T7.02 T8.01 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1. Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke: 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000, und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Drucksache 452/2016 Im Norden im Osten im Süden im Westen Seite - 7 – entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße), entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks 236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Die Öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum 26.08. bis 26.09.2016. Hierzu haben sich 14 Bürger geäußert - gegenüber 28 zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Im Wesentlichen wurden die Anregungen und Bedenken vorgetragen, die bereits aus der frühzeitigen Bürgerbeteilgung bekannt sind (Vorlage 180/2016): - komplette Ablehnung des Bebauungsprojekts; Begründung mit städtebaulich zu hoher Dichte, Vernichtung der vielfältigen Vegetation - Kritik an Gebäudehöhen, Geschossigkeit, ruhender / fließender Verkehr und vermuteter Auswirkungen auf die Umgebungsbebauung - Ablehnung des geplanten Fußweges zur Taunusstraße Die Argumente, die für dieses Vorhaben sprechen sind, bereits zum Beschluss über die öffentliche Auslegung ausführlich dargelegt und diskutiert worden und können dem Abwägungsvorschlag detailliert entnommen werden. Nach wie vor wird der Standort als sinnvolle Nachverdichtungsmaßnahme betrachtet. Die zulässige Dichte ist aus der Umgebung abgleitet und wird von daher als verträglich und zumutbar bewertet. Dies gilt auch für den Städtebau. Ziel war und ist eine Bebauung, die sich wie die Umgebungsbebauung als zweigeschossige Bebauung darstellt. Um übergroße Baukörper zu verhindern, wurde mit den Instrumenten zu Geschosszahl, Grund- und Geschossflächenzahl sowie mit der Festsetzung von Gebäude- und Attikahöhen gearbeitet. Dies umfasst bei einigen Baukörpern auch die Festsetzung eines dritten Geschosses. Dieses ist jedoch nur in einem baulich untergeordneten Rahmen zulässig und entspricht damit einem Nichtvollgeschoss, das auch bei einer rein zweigeschossigen Bauweise z.B. unter einem Satteldach zulässig ist. Letztlich wird mit Hilfe der Definition von Gebäude- und Attikahöhe gewährleistet, dass auch diese Baukörper nicht höher werden können, als wie es in der Umgebungsbebauung bereits heute zulässig ist. Drucksache 452/2016 Seite - 8 – Zum Verkehr lässt sich mitteilen, dass die Bedenken über Auswirkungen auf die Umgebung unbegründet sind. Das Verkehrsgutachten belegt, dass die Verkehrsanbindung an den Kreisverkehr in der Alten Bonnstraße gut funktionieren wird. Hinsichtlich des ruhenden Verkehrs ist zu bemerken, dass die Situation in den vorhandenen Straßen heute davon geprägt ist, dass auf vielen Wohnungsbaugrundstücken keine Stellplätze vorgehalten werden. Begründet ist dies dadurch, dass der überwiegend historisch gewachsene Baubestand auf alte Genehmigungen zurückzuführen ist, die seinerzeit die Herstellungspflicht von Stellplätzen nicht beinhalteten. Im Gegensatz dazu sind Bauvorhaben im zukünftigen Plangebiet nur zulässig, wenn diese ihren eigenen Stellplatzbedarf decken. Aus Sicht der Verwaltung liegt ein Bebauungskonzept vor, dass aufgrund der städtebaulichen Zielsetzung mit der Umgebung gut vereinbar ist. Es handelt sich zudem um eine sinnvolle städtebauliche Nachverdichtung, die aufgrund der guten Lage im Stadtraum von der vorhandenen Infrastruktur profitiert. Dies führt zu einem auch stadtwirtschaftlich betrachteten effizienten Baugebiet, das auch mit seinen Mehrfamilienhäusern einen sinnvollen Beitrag zum Wohnungsbau darstellt. Die Verwaltung empfiehlt, zum Bebauungsplanentwurf den Satzungsbeschluss zu fassen. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag (2) Übersichtsplan (3) BP 06.02 (4) Legende zum BP 06.02 (5) Begründung zum BP 06.02