Daten
Kommune
Brühl
Größe
132 kB
Datum
07.11.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
27.10.16, 17:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Stoiber
61 16-50
17.08.2016
339/2016
Betreff
Parkraumkonzept Innenstadt
Bezug: AfVM am 22.06.2016, Top 4
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung / werden für den Hh 2017 angemeldet
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Dez. II / Dez. III
Abt. 61/3
FB 80
FB 32
Freytag
Schiffer
Lamberty
Burkhardt
Brandt
Schulz
Kalle
Becke
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt das Parkraumkonzept Innenstadt und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Erläuterungen:
In der Sitzung des AfVM am 22.06.2016 hat die Verwaltung im Rahmen einer Präsentation
die Grundzüge des Parkraumkonzeptes vorgestellt. Auf dieser Basis wurde
zwischenzeitlich die Textversion für die Beschlussfassung zur Umsetzung des Konzeptes
fertiggestellt.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Stadt Brühl insgesamt über ein ausreichendes
Angebot an öffentlich nutzbaren Stellplätzen verfügt, welches bis hin zu Spitzentagen
(Samstag im Advent) eine ausreichende Kapazität bietet.
Das vorliegende Parkraumkonzept bildet die Basis für eine verkehrlich begründete
finanzielle Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt mit nachfolgender
Zielsetzung:
Vermeidung von Parksuchverkehren
Senkung der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen des Stadtzentrums
Verminderung der Attraktivität von Straßenrandstellplätzen zugunsten einer
verbesserten Auslastung der vorhandenen Parkierungsanlagen / Parkbauten
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Die genannten Ziele können im Wesentlichen über Veränderungen bei der
Bewirtschaftung des Parkraumes erreicht werden. Hierzu sollen über Parkgebühren
finanzielle Anreize gesetzt werden, um Parksuchverkehre bei der Auswahl des
Parkplatzes -gemäß der v.g. Zielsetzungen- entsprechend zu beeinflussen.
Korrespondierende Regelungen für die Nutzung der Stellplätze, wie z.B. durch
Begrenzung der Höchstparkdauer oder eine Beschränkung auf die Nutzung durch
Bewohner mit Parkausweis, leisten hierzu einen weiteren Beitrag.
Zur finanziellen Bewirtschaftung der Straßenrandstellplätze werden bisherige
Parkscheibenregelungen in der Innenstadt künftig weitgehend mit einer Parkgebühr
belegt, die an ca. 16 neuen Parkscheinautomaten entrichtet werden muss. Die Suche
nach einem kostenfreien Straßenrandstellplatz erübrigt sich daraufhin in den betreffenden
Straßen. In der Folge ist eine entsprechende Reduzierung der Verkehrsbelastung zu
erwarten, da die betreffenden Parksuchverkehre künftig den direkten Weg zu einer
Parkierungsanlage bevorzugen werden.
In den Geschäftslagen verbleiben auf diesem Weg jedoch kurzzeitige Abstellmöglichkeiten im Straßenraum, die es Kunden zu einem angemessenen Preis
ermöglichen, für eine kurzfristige Besorgung oder Abholung eines Einkaufs im nahen
Umfeld zu parken.
Die für das Kurzzeitparken zentral wichtigste Parkierungsanlage ist der Parkplatz
Belvedere, der mit insgesamt 223 Stellplätzen zu den großen Parkierungsanlagen in der
Innenstadt zählt. Das Langzeitparken mit Sonderparkausweisen, das Bewohnerparken
und das Parken ohne gültigen Parkausweis führen hier derzeit dazu, dass die
Parkierungsanlage über den Tagesverlauf ca. 1/3 ihrer Kapazität für Kurzzeitparkvorgänge
einbüßt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, über den Preis für das Parkticket
Parkvorgänge, die einen längeren Zeitraum beanspruchen, möglichst in andere
Parkbauten -hier vorzugsweise Tiefgarage Kaufhof- zu verlagern, um insbesondere für
Kunden mit dem Ziel Bereich Markt und nördliche Innenstadt ein freies Stellplatzangebot
zu generieren.
Das Bewohnerparken ist im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen sehr detailliert geregelt.
Die zulässige Gebühr ist in der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr"
festgelegt. Nach geltendem Recht darf eine Jahresgebühr zwischen 10,20 € und 30,70 €
für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises erhoben werden. Auch in der Fachwelt
gilt selbst der ausgewiesene Höchstwert heute als nicht mehr zeitgemäß bzw.
angemessen. Eine Anpassung scheint hier dringend angezeigt.
In den historischen Straßen des Innenstadtbereichs ist es erforderlich,
Bewohnerparkausweise auszustellen, da hier vielfach keine Möglichkeit besteht, am Haus
oder wohnungsnah eigene Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Ortsspezifische Lösungen
(City-Ticket), die eine überschneidende Nutzung von Stellplätzen zwischen einzelnen
Nutzergruppen ermöglichen würden, lassen sich durch rechtliche Vorgaben im Hinblick auf
die Sicherstellung des Allgemeingebrauchs des öffentlichen Straßenraumes leider nicht
realisieren.
Nach derzeitigem Stand hat die Stadt Brühl 445 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Um
die Bewohnerparkmöglichkeiten bei der Verwendung des Bewohnerparkausweises
räumlich einzugrenzen und das Angebot möglichst zielgerichtet anzupassen, ist eine
Unterteilung der Ausweise in die Geltungsbereiche Innenstadt-Süd und Innenstadt-Nord
vorgesehen, wobei den Bewohnern weitgehend auch die per Parkscheinautomat
bewirtschafteten Stellplätze am Straßenrand (mit oder ohne zeitliche Überschneidungen)
zur Verfügung stehen.
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Als Maßnahme zur Verbesserung der Parksituation für (Ein)Pendler soll der unbefestigte
Schotterplatz hinter dem Finanzamt hergerichtet werden. Die Kapazität wird bei ca. 100
Stellplätzen liegen. Die Nutzung erfolgt auch hier gegen Gebühr.
Weiterhin wird die Verwaltung mit dem Marienhospital das Gespräch suchen, um
möglichst eine Lösung für eine direkte Zuwegung vom Krankenhausgelände zum
Parkhaus am Krankenhaus zu finden.
Mit der Umsetzung des Konzeptes werden sich entsprechende Veränderungen beim
Parksuchverkehr und der Nutzung der vorhandenen Stellplätze und Parkierungsanlagen
einstellen. Das vorliegende Konzept zur Parkraumbewirtschaftung begründet jedoch kein
statisches Ergebnis und ermöglicht bei Bedarf eine zielorientierte Fortschreibung.
Die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Einzelmaßnahmen soll auf der Grundlage zu
erstellender Detailplanungen nach entsprechender Mittelbereitstellung im Haushaltsplan
2017 erfolgen.
Bisherige Vorschläge / Anregungen:
a) Schützenstraße / Belvedere Parkplatz
Zu der im Entwurf des Parkraumkonzeptes enthaltenen Parkregelung für die
Schützenstraße gibt es zwei Eingaben aus dem Kreis der Anwohner, die darauf
abzielen, in voller Länge der Schützenstraße das Bewohnerparken ganztägig
einzurichten, um so ein ausreichendes Stellplatzangebot für die Anwohner im
Wohnungsumfeld zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte auch der Parkplatz
Belvedere ganztägig mit dem Bewohnerparkausweis genutzt werden können.
Der Wunsch der Anwohner konnte zumindest teilweise in das Konzept eingepflegt
werden. Hiernach sollen künftig lediglich die Straßenrandstellplätze zwischen
Hausnummer 3 – 7 (derzeit im Bau) und der Kölnstraße, zwischen 9.00 Uhr und
18.00 Uhr, nicht für das Bewohnerparken mittels Bewohnerparkausweis zur
Verfügung stehen.
Aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet ist der Parkplatz Belvedere von zentraler
Bedeutung für das kurzzeitige Parken (Kunden / Bereich Markt und Kölnstraße).
Seiner zugewiesenen Aufgabe kann dieser Parkplatz jedoch nicht gerecht werden,
wenn durch dauerparkende Fahrzeuge während der Hauptgeschäftszeiten täglich
auf diesem Platz ca. 1/5 der Parkraumkapazität verloren geht. Unterstellt man
einen nur dreimaligen Umschlag, was einer jeweiligen Ausnutzung der
Höchstparkdauer von 4 Stunden entspräche und daher die minimale Anzahl
beschreibt, würde sich das verfügbare Stellplatzangebot hier während der
Geschäftszeiten so bereits um täglich rund 120 Abstellmöglichkeiten für
Kurzzeitparkvorgänge reduzieren.
Dem weitergehenden Wunsch, den Parkplatz Belvedere auch künftig ganztägig für
das Bewohnerparken bereitzustellen, ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht zu
entsprechen.
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b) Bewohnerparkregelung in der Maar und den umliegenden Straßen
Die Straßen des betreffenden Wohngebietes sollen in eine kombinierte Bewohnerbzw. Kurzzeitparkregelung integriert werden.
Die Bewohnerparkregelung kann dazu eingesetzt werden, um Anwohnern die
Parkplatzsuche zu erleichtern. Für einen berechtigten Haushalt (ohne eigenen
Stellplatz) wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt. Evtl. Zweitfahrzeuge
müssten in der Folge außerhalb des Gebietes abgestellt werden. Alle Haushalte,
die über einen eigenen Stellplatz/Garage verfügen, erhalten keinen
Bewohnerparkausweis für ein zusätzliches Fahrzeug.
Bei den Fremdparkern handelt es sich in den betreffenden Straßen im
Wesentlichen um Langzeitparker, für die in der Umgebung kein Ausweichangebot
zur Verfügung steht. Langzeitparker werden in diesem Teil der südlichen Innenstadt
gegenüber den Anwohnern nicht mehr bevorzugt.
c) WEPAG / EUFH
Der WEPAG wurde durch den Vorstand das Parkraumkonzept vorgestellt. Von dort
wurden daraufhin keine Einwände vorgetragen.
Weiterhin wurden auch mit der EUFH Gespräche geführt, da deren Studenten ein
erhebliches Einpendlerpotenzial darstellen. Die Studenten sind allerdings mit
Semesterticket und NRW-Ticket ausgestattet, können also den kompletten
Nahverkehr in ganz NRW nutzen (und tun dies wohl auch ganz überwiegend). Die
Mitarbeiter haben das Job-Ticket. U.a. hat die Hochschule bereits auf dem
ehemaligen RWE-Gelände an der Comesstraße Parkplätze angemietet.
Ein akutes Problem bezüglich des erforderlichen Parkraumes wird seitens der
EUFH daher nicht gesehen.
Anlage(n):
(1) Text Parkraumkonzept Innenstadt
(2) Plan 1 Gebietsabgrenzung
(3) Plan 2 Parkraumangebot Bestand
(4) Plan 3 Parkraumangebot Konzept
(5) Plan 4 Bewohnerparken Bestand
(6) Plan 5 Bewohnerparken Konzept