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Vorlage (Parkraumkonzept Innenstadt Bezug: AfVM am 22.06.2016, Top 4)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
132 kB
Datum
07.11.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
27.10.16, 17:30
Vorlage (Parkraumkonzept Innenstadt
Bezug: AfVM am 22.06.2016, Top 4) Vorlage (Parkraumkonzept Innenstadt
Bezug: AfVM am 22.06.2016, Top 4) Vorlage (Parkraumkonzept Innenstadt
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Stoiber 61 16-50 17.08.2016 339/2016 Betreff Parkraumkonzept Innenstadt Bezug: AfVM am 22.06.2016, Top 4 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung / werden für den Hh 2017 angemeldet Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Dez. II / Dez. III Abt. 61/3 FB 80 FB 32 Freytag Schiffer Lamberty Burkhardt Brandt Schulz Kalle Becke Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt das Parkraumkonzept Innenstadt und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Erläuterungen: In der Sitzung des AfVM am 22.06.2016 hat die Verwaltung im Rahmen einer Präsentation die Grundzüge des Parkraumkonzeptes vorgestellt. Auf dieser Basis wurde zwischenzeitlich die Textversion für die Beschlussfassung zur Umsetzung des Konzeptes fertiggestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Stadt Brühl insgesamt über ein ausreichendes Angebot an öffentlich nutzbaren Stellplätzen verfügt, welches bis hin zu Spitzentagen (Samstag im Advent) eine ausreichende Kapazität bietet. Das vorliegende Parkraumkonzept bildet die Basis für eine verkehrlich begründete finanzielle Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt mit nachfolgender Zielsetzung:  Vermeidung von Parksuchverkehren  Senkung der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen des Stadtzentrums  Verminderung der Attraktivität von Straßenrandstellplätzen zugunsten einer verbesserten Auslastung der vorhandenen Parkierungsanlagen / Parkbauten Drucksache 339/2016 Seite - 2 – Die genannten Ziele können im Wesentlichen über Veränderungen bei der Bewirtschaftung des Parkraumes erreicht werden. Hierzu sollen über Parkgebühren finanzielle Anreize gesetzt werden, um Parksuchverkehre bei der Auswahl des Parkplatzes -gemäß der v.g. Zielsetzungen- entsprechend zu beeinflussen. Korrespondierende Regelungen für die Nutzung der Stellplätze, wie z.B. durch Begrenzung der Höchstparkdauer oder eine Beschränkung auf die Nutzung durch Bewohner mit Parkausweis, leisten hierzu einen weiteren Beitrag. Zur finanziellen Bewirtschaftung der Straßenrandstellplätze werden bisherige Parkscheibenregelungen in der Innenstadt künftig weitgehend mit einer Parkgebühr belegt, die an ca. 16 neuen Parkscheinautomaten entrichtet werden muss. Die Suche nach einem kostenfreien Straßenrandstellplatz erübrigt sich daraufhin in den betreffenden Straßen. In der Folge ist eine entsprechende Reduzierung der Verkehrsbelastung zu erwarten, da die betreffenden Parksuchverkehre künftig den direkten Weg zu einer Parkierungsanlage bevorzugen werden. In den Geschäftslagen verbleiben auf diesem Weg jedoch kurzzeitige Abstellmöglichkeiten im Straßenraum, die es Kunden zu einem angemessenen Preis ermöglichen, für eine kurzfristige Besorgung oder Abholung eines Einkaufs im nahen Umfeld zu parken. Die für das Kurzzeitparken zentral wichtigste Parkierungsanlage ist der Parkplatz Belvedere, der mit insgesamt 223 Stellplätzen zu den großen Parkierungsanlagen in der Innenstadt zählt. Das Langzeitparken mit Sonderparkausweisen, das Bewohnerparken und das Parken ohne gültigen Parkausweis führen hier derzeit dazu, dass die Parkierungsanlage über den Tagesverlauf ca. 1/3 ihrer Kapazität für Kurzzeitparkvorgänge einbüßt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, über den Preis für das Parkticket Parkvorgänge, die einen längeren Zeitraum beanspruchen, möglichst in andere Parkbauten -hier vorzugsweise Tiefgarage Kaufhof- zu verlagern, um insbesondere für Kunden mit dem Ziel Bereich Markt und nördliche Innenstadt ein freies Stellplatzangebot zu generieren. Das Bewohnerparken ist im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen sehr detailliert geregelt. Die zulässige Gebühr ist in der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" festgelegt. Nach geltendem Recht darf eine Jahresgebühr zwischen 10,20 € und 30,70 € für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises erhoben werden. Auch in der Fachwelt gilt selbst der ausgewiesene Höchstwert heute als nicht mehr zeitgemäß bzw. angemessen. Eine Anpassung scheint hier dringend angezeigt. In den historischen Straßen des Innenstadtbereichs ist es erforderlich, Bewohnerparkausweise auszustellen, da hier vielfach keine Möglichkeit besteht, am Haus oder wohnungsnah eigene Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Ortsspezifische Lösungen (City-Ticket), die eine überschneidende Nutzung von Stellplätzen zwischen einzelnen Nutzergruppen ermöglichen würden, lassen sich durch rechtliche Vorgaben im Hinblick auf die Sicherstellung des Allgemeingebrauchs des öffentlichen Straßenraumes leider nicht realisieren. Nach derzeitigem Stand hat die Stadt Brühl 445 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Um die Bewohnerparkmöglichkeiten bei der Verwendung des Bewohnerparkausweises räumlich einzugrenzen und das Angebot möglichst zielgerichtet anzupassen, ist eine Unterteilung der Ausweise in die Geltungsbereiche Innenstadt-Süd und Innenstadt-Nord vorgesehen, wobei den Bewohnern weitgehend auch die per Parkscheinautomat bewirtschafteten Stellplätze am Straßenrand (mit oder ohne zeitliche Überschneidungen) zur Verfügung stehen. Drucksache 339/2016 Seite - 3 – Als Maßnahme zur Verbesserung der Parksituation für (Ein)Pendler soll der unbefestigte Schotterplatz hinter dem Finanzamt hergerichtet werden. Die Kapazität wird bei ca. 100 Stellplätzen liegen. Die Nutzung erfolgt auch hier gegen Gebühr. Weiterhin wird die Verwaltung mit dem Marienhospital das Gespräch suchen, um möglichst eine Lösung für eine direkte Zuwegung vom Krankenhausgelände zum Parkhaus am Krankenhaus zu finden. Mit der Umsetzung des Konzeptes werden sich entsprechende Veränderungen beim Parksuchverkehr und der Nutzung der vorhandenen Stellplätze und Parkierungsanlagen einstellen. Das vorliegende Konzept zur Parkraumbewirtschaftung begründet jedoch kein statisches Ergebnis und ermöglicht bei Bedarf eine zielorientierte Fortschreibung. Die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Einzelmaßnahmen soll auf der Grundlage zu erstellender Detailplanungen nach entsprechender Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2017 erfolgen. Bisherige Vorschläge / Anregungen: a) Schützenstraße / Belvedere Parkplatz Zu der im Entwurf des Parkraumkonzeptes enthaltenen Parkregelung für die Schützenstraße gibt es zwei Eingaben aus dem Kreis der Anwohner, die darauf abzielen, in voller Länge der Schützenstraße das Bewohnerparken ganztägig einzurichten, um so ein ausreichendes Stellplatzangebot für die Anwohner im Wohnungsumfeld zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte auch der Parkplatz Belvedere ganztägig mit dem Bewohnerparkausweis genutzt werden können. Der Wunsch der Anwohner konnte zumindest teilweise in das Konzept eingepflegt werden. Hiernach sollen künftig lediglich die Straßenrandstellplätze zwischen Hausnummer 3 – 7 (derzeit im Bau) und der Kölnstraße, zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr, nicht für das Bewohnerparken mittels Bewohnerparkausweis zur Verfügung stehen. Aufgrund seiner Lage im Stadtgebiet ist der Parkplatz Belvedere von zentraler Bedeutung für das kurzzeitige Parken (Kunden / Bereich Markt und Kölnstraße). Seiner zugewiesenen Aufgabe kann dieser Parkplatz jedoch nicht gerecht werden, wenn durch dauerparkende Fahrzeuge während der Hauptgeschäftszeiten täglich auf diesem Platz ca. 1/5 der Parkraumkapazität verloren geht. Unterstellt man einen nur dreimaligen Umschlag, was einer jeweiligen Ausnutzung der Höchstparkdauer von 4 Stunden entspräche und daher die minimale Anzahl beschreibt, würde sich das verfügbare Stellplatzangebot hier während der Geschäftszeiten so bereits um täglich rund 120 Abstellmöglichkeiten für Kurzzeitparkvorgänge reduzieren. Dem weitergehenden Wunsch, den Parkplatz Belvedere auch künftig ganztägig für das Bewohnerparken bereitzustellen, ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht zu entsprechen. Drucksache 339/2016 Seite - 4 – b) Bewohnerparkregelung in der Maar und den umliegenden Straßen Die Straßen des betreffenden Wohngebietes sollen in eine kombinierte Bewohnerbzw. Kurzzeitparkregelung integriert werden. Die Bewohnerparkregelung kann dazu eingesetzt werden, um Anwohnern die Parkplatzsuche zu erleichtern. Für einen berechtigten Haushalt (ohne eigenen Stellplatz) wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt. Evtl. Zweitfahrzeuge müssten in der Folge außerhalb des Gebietes abgestellt werden. Alle Haushalte, die über einen eigenen Stellplatz/Garage verfügen, erhalten keinen Bewohnerparkausweis für ein zusätzliches Fahrzeug. Bei den Fremdparkern handelt es sich in den betreffenden Straßen im Wesentlichen um Langzeitparker, für die in der Umgebung kein Ausweichangebot zur Verfügung steht. Langzeitparker werden in diesem Teil der südlichen Innenstadt gegenüber den Anwohnern nicht mehr bevorzugt. c) WEPAG / EUFH Der WEPAG wurde durch den Vorstand das Parkraumkonzept vorgestellt. Von dort wurden daraufhin keine Einwände vorgetragen. Weiterhin wurden auch mit der EUFH Gespräche geführt, da deren Studenten ein erhebliches Einpendlerpotenzial darstellen. Die Studenten sind allerdings mit Semesterticket und NRW-Ticket ausgestattet, können also den kompletten Nahverkehr in ganz NRW nutzen (und tun dies wohl auch ganz überwiegend). Die Mitarbeiter haben das Job-Ticket. U.a. hat die Hochschule bereits auf dem ehemaligen RWE-Gelände an der Comesstraße Parkplätze angemietet. Ein akutes Problem bezüglich des erforderlichen Parkraumes wird seitens der EUFH daher nicht gesehen. Anlage(n): (1) Text Parkraumkonzept Innenstadt (2) Plan 1 Gebietsabgrenzung (3) Plan 2 Parkraumangebot Bestand (4) Plan 3 Parkraumangebot Konzept (5) Plan 4 Bewohnerparken Bestand (6) Plan 5 Bewohnerparken Konzept