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Vorlage (Text Parkraumkonzept Innenstadt)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
1,6 MB
Datum
07.11.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
13.09.16, 13:56

Inhalt der Datei

STA ADT BRÜ ÜHL PARKR RAUM MKON NZEP PT Be earbeitung g Dipll.-Geogr. Ulrich U Kalle e Dipl.-Inng. Markus s Lambertyy Dip l.-Ing. Walter Schaaff Dipl.. Ing. Michael Schulzz Wilfried Stoiberr Heribe ert Wolterss Oguz Can C Cekin n Leitung Gerd Scchiffer, Beig geordneterr Stand: 05.09.2016 0 6 1 Inhaltsverzeichnis Aufgabenstellung ............................................................................................................. 3 Ausgangssituation ........................................................................................................... 4 Ziele der Parkraumbewirtschaftung ................................................................................. 4 Rechtliche Rahmenbedingungen ..................................................................................... 5 Eingrenzung des Untersuchungsgebietes ....................................................................... 6 Grundlagen ...................................................................................................................... 6 Südlicher Innenstadtbereich......................................................................................... 6 Nördlicher Innenstadtbereich ..................................................................................... 10 Bestandssituation .......................................................................................................... 15 Übersicht der öffentlich verfügbaren Stellplätze ......................................................... 15 Übersicht zum Bewohnerparken ................................................................................ 15 Parkleitsystem ............................................................................................................ 16 Bewirtschaftungsformen............................................................................................. 17 Bestehende Gebührenpflicht und Bewirtschaftungszeiten ......................................... 17 Konzept ......................................................................................................................... 19 Straßenrandstellplätze / Kurzzeitparken / Kunden ..................................................... 20 Einsatz von Parkscheinautomaten ............................................................................. 21 Brötchentaste ............................................................................................................. 21 Bewohnerparken: ....................................................................................................... 22 Bewohnerparken Schützenstraße .............................................................................. 24 Pendler (Langzeitparken) ........................................................................................... 24 Gebührenpflicht / Bewirtschaftungszeiten- ................................................................. 27 Im Parkleitsystem enthaltene Parkierungsanlagen: ................................................ 27 Nicht im Parkleitsystem enthaltene Parkmöglichkeiten: ......................................... 28 Ausnahmegenehmigungen und weitere Maßnahmen ................................................ 29 Sonderparkausweise: ............................................................................................. 29 Smart Parking ......................................................................................................... 29 Carl-Schurz-Straße................................................................................................. 29 Kentenichstraße ..................................................................................................... 29 Mühlenstraße zwischen Clemens-August-Straße und Carl-Schurz-Straße ............ 29 Uhlstraße ................................................................................................................ 30 Parkdeck Schlaunstraße ........................................................................................ 30 Parkplatz Amtsgericht............................................................................................. 30 Parkplatz Belvedere ............................................................................................... 31 Parkplatz Janshof ................................................................................................... 31 Überwachung des ruhenden Verkehrs .......................................................................... 32 Wirtschaftlichkeit ............................................................................................................ 32 2 Monitoring ...................................................................................................................... 32 Vergleich zu Kommunen mit ähnlicher kultureller Wertigkeit und Größe ....................... 33 Fazit ............................................................................................................................... 36 Quellen und Grundlagen................................................................................................ 38 Pläne: ............................................................................................................................ 39 3 Aufgabenstellung Der lokale Einzelhandel sieht sich immer weiteren Bedrohungen ausgesetzt. Internethandel und konzentrierte Einzelhandelsansiedlungen außerhalb der zentralen Innenstädte sind zwei alternative Absatzsysteme, die es dem örtlich gebundenen Handel schwer machen. Insbesondere große Outlet Center bedienen sich dabei aber einer besonderen Strategie, in dem sie die Aufenthaltsqualität der Innenstädte nachempfinden, manches Mal ganz unverfroren in dem sie, wie z.B. in Maasmechelen, in Form von Kulissenarchitektur eine Kleinstadtstraße mit dörflichem Charakter, kleinen Nischen, Plätzen und Brunnen nachempfinden und dahinter große Einzelhandelsstrukturen verstecken. Dabei wird es als positiv empfunden, dass diese "Einkaufsstraße" zum verkehrsfreien Flanieren einlädt, wobei in unmittelbarer Nähe sozusagen in zweiter Reihe großflächige Parkraumangebote gemacht werden. Mit dem integrierten Handlungskonzept zur Rahmenplanung Innenstadt begann ein Prozess, der die Brühler Innenstadt für die Bürger attraktiver gestalten soll. Die Aufenthaltsqualität wird entschieden verbessert und damit neben der Achse Uhlstraße, Markt, Kölnstraße, die Innenstadt in der Richtung vom Bahnhof zum BalthasarNeumann-Platz gestärkt. Damit soll erreicht werden, dass die in dieser Richtung ansässigen Einzelhändler mehr von den Laufrichtungen der Pendler von und zu den öffentlichen Verkehrsmitteln mit ihren Standorten an Bahnhof und Brühl-Mitte profitieren. Dabei wird auch das attraktive Einzelhandelsangebot in der Brühler Innenstadt besser vernetzt und das Prinzip "Stadt der kurzen Wege" einmal mehr gestärkt. Dem ruhenden Verkehr kommt, bei einer zugunsten der Aufenthaltsqualität weitgehenden Entlastung der Innenstadt vom motorisierten Verkehr, eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere muss hier die Erreichbarkeit der Geschäftsstandorte attraktiv bleiben. Die Anforderungen an den zur Verfügung gestellten Parkraum sind daher differenziert zu betrachten. Da anders als ein ansonsten totes Outlet Center, welches monofunktional nur innerhalb seiner Öffnungszeiten existiert, die Brühler Innenstadt ein Ort des pulsierenden Lebens auch jenseits des Einkaufens ist, reicht es nicht aus, den Handelsflächen entsprechend Parkraum zur Verfügung zu stellen. Hier wird gewohnt, es finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt, die Märkte sind Magnet über die Stadtgrenzen hinaus. Parkraumplanung ist ein wichtiger Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung. Sie betrachtet dabei Art und Umfang des Parkraumangebotes und dessen räumliche Verteilung sowie die Steuerung des Angebotes. Damit kann der Verkehrsablauf wesentlich beeinflusst werden und die Zielverkehre des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gesteuert werden. Es gilt, über eine positive Steuerung die störenden Faktoren -wie Parksuchverkehre- einzuschränken, Parkmöglichkeiten für Anwohner zu verbessern und unerwünschte Verdrängungseffekte in benachbarte Wohngebiete möglichst zu vermeiden. 4 Ausgangssituation Der Innenstadtbereich und hier insbesondere die im Altbestand durch vorwiegende Wohnnutzung geprägten Straßen des Stadtzentrums werden in erheblichem Maße durch Parksuchverkehre beeinträchtigt. Dies führt wiederum zu entsprechenden Beschwerden der Anwohner und hat darüber hinaus negative Auswirkungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für Fußgänger und den Radverkehr als nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, da die betreffenden Straßen nach heutigen Maßstäben meist nur einen eingeschränkten Querschnitt aufweisen. Ein besonderes Augenmerk liegt in diesem Zusammenhang auf der Verkehrssicherheit für Personen mit Handicap und für Kinder, beispielsweise bei der Sicherheit von Schulwegen, Wegen zu Kindergärten und Spielplätzen. Die Verwaltung hat bereits ein Konzept zur Parkraumorganisation vorgelegt, welches seinerzeit (VkA 16.03.2010) einstimmig abgelehnt wurde. Als wesentliche Gründe für die Ablehnung sind in der Ausschussniederschrift die folgenden Punkte vermerkt: - Die Überplanung des Parkplatzes Belvedere ist noch nicht geklärt. Bei einer Parkscheibenregelung können Fahrzeuge nicht mehr wohnungsnah abgestellt werden. Die im Konzept dargestellten "Anlieger Straßen" seien in der Praxis nicht kontrollierbar. Ein Beschluss über das vorgelegte Konzept würde in der Praxis keine Vorteile bringen sondern lediglich zu Unruhe bei der Bevölkerung führen. Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Brühl vom 14.12.2015 wurde die Verwaltung erneut beauftragt, ein Parkraumkonzept für die Innenstadt zu erarbeiten. Ziele der Parkraumbewirtschaftung    Vermeidung von Parksuchverkehren Senkung der Verkehrsbelastung in zentrumsnahen Wohnstraßen. Verminderung der Attraktivität von Straßenrandstellplätzen zugunsten einer verbesserten Auslastung der vorh. Parkbauten In Brühl besteht wie in vielen innerstädtischen Straßenräumen eine Differenz zwischen Parkraumangebot und Parkraumnachfrage. Während in den meisten Städten ein Nachfrageüberhang zu verzeichnen ist, kann die Gesamtbilanz in Brühl auf Grund der vorhandenen großen Parkierungsanlagen als positiv betrachtet werden. Betrachtet man einzelne Straßen und Straßenabschnitte verschiebt sich dieses Bild, da es hier eine deutlich höhere Nachfrage nach Stellplätzen gibt, als angeboten werden kann. Ziel einer Parkraumbewirtschaftung ist es, dieses Missverhältnis sowohl für den gesamten betrachteten Raum als auch für seine Teilbereiche so zu verändern, dass es einen Ausgleich zwischen Nachfrage und Angebot gibt. Dies kann durch die Kombination eines veränderten Parkraumangebots mit einer Beeinflussung der Parkraumnachfrage erreicht werden. Damit soll das Parken als Vorgang effizienter und damit für die Gesamtstadt verträglicher gestaltet werden. 5 Das Parkraumangebot steht im Straßenraum immer in Konkurrenz zu anderen verkehrlichen Nutzungen des Straßenraums, wie z.B. Fußgängerverkehr, Radverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr. Dabei steht es oftmals den Flächenansprüchen für Gebäude, Freiraum, Grün und nicht zuletzt der Gestalt- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum entgegen. Als Verursacher von Ziel- und Quellverkehren verursachen Parkraumanlagen Belastungen, die sowohl die Qualität des Verkehrsablaufs beeinflussen, als auch Auswirkungen auf die sonstigen Nutzungen der insbesondere öffentlichen Räume, aber auch privater Nutzungen haben. Rechtliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen Grundlagen zur Bewirtschaftung von Parkraum auf öffentlichen Verkehrsflächen sind im Wesentlichen in drei Rechtsvorschriften niedergelegt. Dem Straßenverkehrsgesetz [StVG], der Straßenverkehrs-Ordnung [StVO] und der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Die Bewirtschaftung findet ihre Rechtsgrundlage in §§ 5b, 6 Abs. 1 und 6a StVG sowie §§13, 41 bis 43, 45 und 46 StVO. Parkscheinautomaten sind Verkehrseinrichtungen nach § 43 Abs. 1 StVO. Die Aufstellung oder Auftragung von Verkehrszeichen einschließlich der Fahrbahnmarkierungen und von Verkehrseinrichtungen sowie deren Entfernung bedürfen jeweils der Anordnung nach § 45 StVO. Parkraum kann gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO vollständig oder zeitlich beschränkt reserviert werden für „Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel“. Diese Privilegierung der Bewohner begünstigt lediglich das Parken der Bewohner gegenüber jenem der Nichtbewohner und ist auf maximal 1000m Ausdehnung beschränkt. Es wird weder zusätzlicher Parkraum geschaffen noch den Bewohnern die Nutzung eines bestimmten Parkstandes gewährt. Dabei darf die Zahl der Bewohner mit Parkausweis die Zahl der festgesetzten Bewohnerparkplätze nicht um mehr als das Dreifache übersteigen. Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen haben ihre Grundlage also im Straßenverkehrsrecht. Die Erhebung von Parkgebühren muss daher ausreichend verkehrlich begründet sein. Die Anordnung der Parkgebührenpflicht lediglich oder überwiegend zu dem Zweck, zusätzliche Einnahmen für den Haushalt zu erzielen, wäre rechtsfehlerhaft und könnte einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten. Das zu erstellende Parkraumkonzept liefert die geforderte verkehrliche Begründung für eine Parkgebührenordnung (Satzung). Die derzeitige Gebührenordnung kann nachfolgend entsprechend angepasst werden. 6 Eingrenzung des Untersuchungsgebietes Die im Rahmen der Beschlussfassung durch den Rat vorgegebene Begrenzung des Untersuchungsbereiches konnte so nicht für eine weitere Bearbeitung des Parkraumkonzeptes übernommen werden, da ansonsten für das Konzept wesentliche Bereiche, wie beispielsweise die mögliche Nutzung für Parkierungsanlagen von Flächen am Finanzamt, nicht betrachtet würden. Die gewählte Abgrenzung ist im Plan 1 dargestellt. Grundlagen Für das Konzept zur "Parkraumorganisation" wurde im Jahr 2010 eine recht detaillierte Datenbasis erhoben, auf die bei der aktuellen Bearbeitung des zu erstellenden Parkraumkonzeptes zurückgegriffen werden soll. Zudem verfügt die Stadt Brühl über Verkehrsgutachten zur südlichen und zur nördlichen Innenstadt, welche bereits konkrete Aussagen zum Erfordernis eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sowie auf den jeweiligen Teilbereich (Nord, Süd) ausgerichtete Handlungsempfehlungen enthalten: - Ing.-Büro Runge + Küchler, VU südl. Innenstadt Brühl – Oktober 2012 Ing.-Büro Runge + Küchler, VU nördl. Innenstadt Brühl – Juni 2015 Für den Innenstadtbereich ist festzustellen, dass ausreichende Stellplatzkapazitäten (siehe Plan 2) verfügbar sind, die selbst an Spitzentagen nicht vollständig belegt werden. Bei der Auslastung des verfügbaren Stellplatzangebotes zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. Während die kostenpflichtigen Parkhäuser und Tiefgaragen meist gerade einmal zur Hälfte ausgelastet sind, ist in den Nachmittagsstunden eines typischen Werktages bei den Straßenrandstellplätzen eine nahezu vollständige Auslastung festzustellen. Die mittlere Parkdauer zeigt, dass Pkw durchschnittlich etwas über eine Stunde abgestellt werden. Bei einem etwa stündlichen Umschlag und weitgehender Vollauslastung erzeugen insbesondere die Straßenrandstellplätze in der Folge des hohen Umschlags einen erheblichen Parksuchverkehr und erhöhen die Verkehrsbelastung in den betroffenen Straßen deutlich. In der Carl-Schurz-Straße besteht beispielsweise ca. ¼ des täglichen Verkehrs aus Park- bzw. Parksuchverkehren zu den kostenfreien Stellplätzen im Straßenraum. Im Einzelnen kommen die Gutachten zu nachstehenden Ergebnissen. Südlicher Innenstadtbereich Die südliche Innenstadt umfasst das Stadtzentrum von Brühl südlich vom Markt, dem Kaufhof-Warenhaus und dem Haltepunkt Brühl Mitte. Ein wesentlicher Teil der innerstädtischen Parkplätze liegt in der südlichen Innenstadt. Mit der Tiefgarage Franziskanerhof, dem Parkplatz Janshof, dem Parkdeck Giesler-Galerie, dem Parkhaus 7 am Kra ankenhauss, dem Pa arkplatz Am mtsgericht und den Straßenraandparkplätzen stehtt ein Pa arkraumang gebot von über 1.0 000 Stellpllätzen in der südlicchen Innen nstadt zurr Verfügu ung. Zusä ätzlich istt die Tie efgarage Kaufhof auch a vonn Süden über die e Mühlen nstraße anffahrbar. Nachsttehendes Bild B zeigt die d Stellplattzsituation. Stand: 20 012 VU süddl. Innensttadt Runge + Küchler / Parkraumangeb bot und Bewiirtschaftungs sform Einen b besonderen Parkdruc ck weisen die Parksttände in de er südlicheen Mühlens straße, derr Carl-Scchurz-Straß ße und am m Busbahn nhof auf, wo w Fahrzeu uge auch illegal (z.B B. auf dem m Radwe eg der Ca arl-Schurz-S Straße) ab bgestellt werden, w um eine kkurze Beso orgung zu u tätigen. Auf fasst allen Parkplätzen P n und in Parkierungsanlagen n ist nur ddas koste enpflichtige e Abstelle en des Au utos mögliich. Straße enrandparrkplätze sin nd bisher meistens kostenfreii nutzbar; die Parkkdauer wird d in der Ze eit zwischen 8 und 18 8 Uhr (Parkkscheibenpflicht) auff 2 Stun nden bescchränkt. Gegenüber G r dem Krankenhau us wird ddie Parkze eit in derr Mühlen nstraße auf 30 Minutten begren nzt, in der Carl-Schu urz-Straße auf 1Stun nde. In derr südl. W Wallstraße, der Mühle enstraße in n Höhe de es Kaufhofs, in der T Tiergartens straße, derr Schlosssstraße so owie auf einigen e Ste ellplätzen des Janshof gilt diee Parkregelung dess Bewohnerparkens, die ausgewie esene Stellplätze nur füür Anwoh hner mitt Parkbe erechtigung g reserviert. 8 Der Pa arkplatz am m Amtsgerricht wird ü über die Clemens-A C August-Straaße angefa ahren. Die e Bewirtsschaftung erfolgt e mitttels Parksccheinautom maten. Der Janshof, derr über die Uhlstraße anfahrbarr ist, bildet einen attrraktiven Pa arkplatz in n nenstadt, da der Steinweg und der Markt in kürzestter Nähe zzu erreiche en sind. Ess der Inn nde, 4 Behinderten stehen 51 koste enpflichtige e Parkstän nplätze unnd 7 für Bewohnerr vorgehaltene Plättze zur Verfügung. A Außerdem befindet sich hier einn Taxensta and. Insgesa amt wurde en auf dem m Janshof 1 192 Parkvo orgänge in 4 Stundenn festgeste ellt. Ab ca.. 15:45 U Uhr bis 19 9:00 Uhr waren w stän ndig über 90 % der Parkständde belegt. Zeitweise e wurden n Fahrzeu uge auch rechtswid drig abge estellt ode er Kraftfahhrzeuge, die einen n Parkpla atz suchten n, mussten n den Jansshof unverrrichteter Dinge D wiedder verlassen, um an n andere er Stelle einen Stellp platz zu fiinden. Die e hohe Flu uktuation ddrückt sich in einerr mittlere en Parkdauer von 1 Stunde u und 6 Minuten und einer Verkkehrserzeu ugung von n rund 22 20 Kfz-Fah hrten in 4 Stunden S au us. Auf den n ebenfallss hochattra aktiven 13 Parkständ den der Ca arl-Schurz--Straße (ko ostenlosess Parken n mit Parrkscheibe, maximal 1 Stund de und Bewohnerp B parken) wurden w 39 9 Parkvo orgänge in n 4 Stund den festge estellt. Die e hohe Au uslastung sorgte da afür, dasss Parksuchverkehr festgestellt wurde, der über die Mühle enstraße uund die Ca arl-Schurz-Straße fuhr und nachdem kein freierr Parkstand d gefunden n wurde, w wieder zur Clemens-Augustt-Straße au usfuhr. Zur nä äheren Ana alyse der Auslastun ng auf dem m Parkdec ck der Gieesler-Galerrie und im m Parkha aus Am Krrankenhau us wurde e eine Ausw wertung de er Parkrauumbelegun ng an dreii Tagen in der Vo orweihnach htszeit vorg genommen n. Montags zeigte ssich auf de er Giesler-Galerie e eine maxximale Auslastung vo on 75 % un nd samstag gs von 85 % der Kapazität. Derr Umschlag liegt be ei etwa 5 Pkw P je Par kstand. arkhaus Am A Krankenhaus wird d deutlich schwäche er angenom mmen: Mo ontags lag g Das Pa die Auslastung maximal m bei b 48 % und am 3. 3 Advents ssamstag bei 67% bei einem m mittlere en Umschla ag von etw wa 1,5. Nachsttehende Biilder zeigen die Verkkehrsbelastung in der südlichenn Innensta adt und die e typische Auslastu ungen der Parkierung gsanlagen Runge + Küc chler / Kfz- Verk kehrsbelastung gen Analyse 20 011 [Kfz/Tag] 9 I Runge + Küchler 10 Nördlicher Innenstadtbereich Am Rand der nördlichen Innenstadt befinden sich mit dem Weltkulturerbe Schloss Augustusburg und dem Schlosspark sowie dem Max-Ernst-Museum wesentliche touristische Stätten mit einem überregionalen Einzugsbereich. Ansonsten wird das Gebiet der nördlichen Innenstadt geprägt von einer zwei- bis dreigeschossigen Bebauung. Während sich im Erdgeschoss teilweise auch Geschäfte und Dienstleistungsnutzungen befinden, wird in den Obergeschossen vorwiegend gewohnt. Von gebietsübergreifender Bedeutung sind noch die St-Franziskus-Grundschule an der Straße „An der Synagoge“, die Kindertagesstätte St. Margareta an der Mühlenstraße und die Kindertagesstätte Unter‘m Regenbogen am Mayersweg. Die nördliche Innenstadt wird im Wesentlichen über die beiden Kreisverkehrsplätze Heinrich-Esser-Straße / Kölnstraße und Konrad-Adenauer-Straße / An der Synagoge erschlossen. Zusätzlich kann das Gebiet über die Hubertusstraße und über die Kentenichstraße angefahren werden. Zwischen der nördlichen und der südlichen Innenstadt besteht keine Kfz-Durchfahrtsmöglichkeit. Von beiden Seiten kann jedoch die Kaufhof-Tiefgarage angefahren werden; die Ausfahrt erfolgt für den Gesamtverkehr jedoch nach Norden über die Wallstraße. Aufgrund der straßenräumlichen Enge sind nahezu alle Straßen (Ausnahme: Kölnstraße, Burgstraße) im Ein-Richtungsverkehr von Kfz befahrbar. Für den Fahrradverkehr sind sie in der gegenläufigen Fahrtrichtung geöffnet, so dass eine hohe Durchlässigkeit für Fahrradfahrer besteht. Über die Kölnstraße kann die nördliche Fußgängerzone, die in den Markt mündet, erreicht werden. Auch die Geschäftsstelle der Kreissparkasse Köln mit ihrer Tiefgarage wird über die Kölnstraße und die Burgstraße angefahren. Aus der vielfältigen, dichten Nutzungsstruktur sowie dem Kundenverkehr der Einzelhandelseinrichtungen der Innenstadt entstehen ein hohes Verkehrsaufkommen und ein enormer Parkdruck. Der Parkplatz Belvedere ist der wichtigste Parkplatz in der nördlichen Innenstadt. Der kleinteilige Einzelhandel im Untersuchungsgebiet ist auf diesen Parkplatz angewiesen. Der Parkplatz wird über die Kölnstraße und die Burgstraße erschlossen, wobei diese Straßen als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ nur mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h befahrbar sind. Die Tiefgarage Kaufhof und die Parkstände in den Wohnstraßen werden über die Straße „An der Synagoge“ und die Kentenichstraße angefahren. Bei den Ortsbegehungen und Bestandsaufnahmen wiesen die Straßenrandparkplätze und der Parkplatz Belvedere eine hohe Auslastung sowohl in den Vormittags– als auch in den Nachmittagsstunden auf. Aufgrund der Bewirtschaftung wurden jedoch zu jeder Tageszeit freie Kapazitäten festgestellt. Demgegenüber zeigte die Kaufhof-Tiefgarage zu allen Zeiten große freie Kapazitäten. In der nördlichen Innenstadt stehen rund 800 Parkstände zur Verfügung. 320 Parkstände werden in der Tiefgarage Kaufhof und 223 Parkstände auf dem Parkplatz Belvedere angeboten sowie 40 Parkstände in der Tiefgarage der KSK (ca. 70% des Gesamtangebotes). Hinzu kommen rund 200 Stellplätze im Straßenraum. Die im Rahmen des Parkraumkonzeptes vorzusehenden Maßnahmen sollen sich am Ergebnis der Verkehrsuntersuchung durch das Ing.-Büro Runge + Küchler orientieren. 11 Nachstehende Tabelle zeigt die Stellplatzsituation. Stand 2015 Anzahl Parkplatz Belvedere Bewirtschaftung 223 kostenpflichtig TG Sparkasse 40 kostenpflichtig Private Tiefgarage 31 nicht öffentlich TG Kaufhof 320 kostenpflichtig Straßenraum 150 Parkscheibenregelung Straßenraum 52 816 uneingeschränktes Parken Das nachstehende Bild zeigt eine Übersicht zum Parkraumangebot sowie zur heutigen Bewirtschaftung./ VU nördl. Innenstadt I Runge + Küchler Während das Parken auf dem Parkplatz Belvedere und in der Tiefgarage Kaufhof gebührenpflichtig ist, kann in der Halteverbotszone der nördlichen Innenstadt für max. eine Stunde bisher kostenfrei geparkt werden. In der Kentenichstraße sowie der Josefund Hubertusstraße bestehen derzeit keine Parkbeschränkungen. In den Straßen, in denen die Parkscheibenregelung gilt, kann von den Bewohnern, die in diesen Straßen wohnhaft sind, ein Bewohnerparkausweis beantragt werden. 12 Die heutigen Parkregelungen mittels Parkscheibe führen insbesondere in den durch Wohnnutzung geprägten Straßen der nördlichen Innenstadt zu erheblichen Parksuchverkehren und damit zu einer erhöhten Verkehrsbelastung zum Nachteil der Bewohner. Diese sind mangels eigener, privater Abstellmöglichkeiten vielfach gezwungen, Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum für das Abstellen ihrer Fahrzeuge zu nutzen, was durch die derzeitigen Parkscheibenregelungen erheblich erschwert wird. Die Parkscheibenregelung sorgt im Tagesverlauf für einen mehrfachen Umschlag der Straßenrandstellplätze und ist somit ursächlich für einen erheblichen Parksuchverkehr nebst entsprechend erhöhter Verkehrsbelastung. Die Straße „An der Synagoge“ ist eine wichtige Zufahrtsstraße zur nördlichen Innenstadt. Die Verkehrsbelastung liegt bei rund 4.900 Kfz an einem typischen Wochentag. In der morgendlichen Spitzenstunde wurden 230 einfahrende und 90 ausfahrende Kfz gezählt, In der Straße, An der Synagoge Nr. 1, liegt die St.-Franziskus-Grundschule, mit ca. 275 Schülern. Im Norden der Schule befindet sich ein Lehrerparkplatz mit Einfahrt von der Straße „An der Synagoge“. Dieser ist in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr für die Lehrer dieser Schule reserviert. Der Straßenraum dieser Straße besitzt eine Breite von rund 17 Meter. Die zweistreifige Fahrbahn nimmt 7 Meter in Anspruch. An die Fahrbahn schließen westlich fünf Längsparkstände (2,50 m) und Gehwege mit einer Breite von rund 3,50 m bis 4,00 m an. Radverkehrsanlagen sind in der Straße „An der Synagoge“ nicht vorhanden. Am Ende der Straße, am Knotenpunkt mit der Schützenstraße, ist als Querungshilfe ein Fußgängerüberweg mit einer Mittelinsel vorhanden. Durch die Eltern der Schülerinnen und Schüler der St-Franziskus-Grundschule wird eine große Menge an Bring- und Abholverkehr zu den Schulanfangs- und Endzeiten am Schuleingang auf der Straße „An der Synagoge“ erzeugt. Um 20 Minuten vor 8 Uhr fängt der Schüler-Bringverkehr langsam an und steigert sich bis kurz vor Schulbeginn um 8 Uhr erheblich. Die Eltern halten verkehrswidrig hintereinander am westlichen Fahrbahnrand der Straße „An der Synagoge“. Bei der Schützenstraße, im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt mit der Straße „An der Synagoge“ und der Kölnstraße, handelt es sich überwiegend um eine Wohnstraße in der nördlichen Innenstadt. Etwa in Straßenmitte befindet sich auf der Nordseite ein Spielplatz. Zwischen der weitgehend geschlossenen zwei– bis dreigeschossigen Bebauung weist die Schützenstraße eine Straßenraumbreite von nur rund 8,50 Metern auf. Die Fahrbahn der Schützenstraße wird im Ein-Richtungsverkehr in Fahrtrichtung Kölnstraße befahren. Die Fahrbahn besitzt eine Breite von ca. 5 Metern, wobei am südlichen Bordstein in Längsaufstellung geparkt werden kann. Entlang der Fahrbahn ist Raum für rund 19 parkende Pkw. Für das Parken gilt eine Bewohnerbevorrechtigung. Zugelassen ist aber auch das Kurzzeitparken bis zu einer Parkdauer von 1 Stunde mit der Parkscheibe. Die Gehwege in der Schützenstraße besitzen im Regelfall eine Breite von ca. 1,50 bis 1,80 Meter; stellenweise unterschreiten sie aber auch 1 Meter, so dass Fußgänger nicht nebeneinander gehen oder sich begegnen können. Besonders in Bezug auf die Schulwegsicherheit zur St.-Franziskus-Grundschule ist dies kritisch zu bewerten. 13 Die Kfz-Verkehrsmenge in der Schützenstraße beträgt rund 1.300 Kfz/Tag. Zusätzlich wird die Straße von etwa 250 Radfahrern/Tag befahren. Die Schützenstraße hat eine im Vergleich zu den benachbarten Straßen eher geringe Verkehrsbelastung. Wallstraße, Mühlenstraße, An der Synagoge und Kölnstraße sind deutlich stärker befahren. In der morgendlichen Spitzenstunde von 7:30 bis 8:30 Uhr befahren 105 Kfz die Schützenstraße. Augenscheinlich besitzt die Schützenstraße einen hohen Anteil an Fremdverkehr. Aus dem Anwohnerverkehr ließe sich ein maximales Verkehrsaufkommen von etwa 200 Kfz-Fahrten am Tag ableiten. Bei dem Fremdverkehr handelt es sich insbesondere um Parksuchverkehr, der einen gebührenfreien Parkstand anstrebt, bevor er nach Durchfahrt der Schützenstraße den gebührenpflichtigen Parkplatz Belvedere anfährt. Nachmittags können etwa jeweils die Hälfte der parkenden Fahrzeuge als Anwohner und als Kurzzeitparker identifiziert werden. Weiterhin wird die Schützenstraße von direktem Zielverkehr der Parkplatzanlage Belvedere bzw. der Sparkasse befahren sowie insbesondere in der morgendlichen Spitzenstunde vom Bring-Verkehr der Eltern der St. Franziskus-Grundschule. Die Kölnstraße war einst eine stark befahrene Bundesstraße, die durch das Stadtzentrum von Brühl führte. Mit der Einrichtung des Fußgängerbereichs für den Markt und die südliche Kölnstraße wurde die Verbindung von nördlicher und südlicher Innenstadt unterbrochen. Heute unterbinden versenkbare Poller die Einfahrt in den Fußgängerbereich. Für Lieferfahrzeuge ist die Zufahrt montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr frei. Auch der Fahrradverkehr ist zugelassen. Weiterhin bildet die Kölnstraße eine Hauptzufahrtsstraße in den nördlichen Innenstadtbereich. Insbesondere erschließt sie den Parkplatz Belvedere als wichtigsten nördlichen Innenstadtparkplatz und ermöglicht die Zufahrt zur Sparkasse, die eine Tiefgarage besitzt. Die Kölnstraße, die eine Straßenraumbreite von rund 12 Metern aufweist, wird von einer geschlossenen, überwiegend dreigeschossigen Randbebauung gesäumt: In der Erdgeschosszone befinden sich kleinteilige Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungseinrichtungen und gastronomische Betriebe. Einen wichtigen Anziehungspunkt für den Kunden- und Besucherverkehr bildet die Kölntorpassage, in der mehrere Arztpraxen, eine Krankenkasse, eine Apotheke, ein Reisebüro sowie eine Bank ansässig sind. Die An- und Abfahrt des Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches der Kölnstraße erfolgt über einen Kreisverkehr mit der Heinrich-Esser-Straße und der Comesstraße, die als L 184 eine verkehrswichtige West-Ost-Achse im Straßennetz bilden, sowie die nördliche Kölnstraße, die als L 194 klassifiziert ist. Die Kölnstraße ist im Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h befahrbar. Fahrbahn und Gehwegbereiche sind über eine „weiche Trennung“ abgegrenzt, die durch die Entwässerungsrinne, einzelne Grünbeete, Leuchten und Poller gebildet wird. Die gepflasterte Fahrbahn besitzt eine Breite von rund 6 Metern, die prinzipiell für den Begegnungsfall zweier Lkw ausreichend bemessen ist. Die Kölnstraße wird am typischen Wochentag von rund 4.700 Kfz befahren. Der Lieferwagen– und Lkw-Anteil (> 2,8 t) macht etwa 3 % an der Gesamtbelastung aus. 30 Kfz können dem Lkw-Verkehr (> 3,5 t) zugerechnet werden, wobei keine Lastzüge die Kölnstraße befahren. Im Zeitraum zwischen 10 und 19 Uhr können stündlich zwischen 350 und 400 Kfz im Straßenquerschnitt gezählt werden. Die verkehrsstärkste Stunde im Zufluss von Norden liegt zwischen 9 und 10 Uhr mit 214 Kfz. Bis auf einen Bereich von rund 30 Metern auf der Westseite besteht ein absolutes Halteverbot in der Kölnstraße. Vor der Kölntorpassage besteht für das Bringen und Abholen von Patienten der dort ansässigen Ärzte ein eingeschränktes Halteverbot. 14 4 Die Ve erkehrsbeo obachtunge en zeigen jedoch, dass d im Tagesverla T auf ständig g 3 bis 5 Fahrze euge hier abgestellt sind und d der eing geschränkte Haltebeereich auch für den n „kurzen n“ Einkauf in der Apo otheke, de n Besuch der Bank oder o ande rer Einrich htungen im m Umfeld d genutzt wird. w Allerdin ngs wurde en durch die Eng stelle im Straßenv verlauf auuch Stockungen im m Verkeh hrsfluss fesstgestellt. Im Bereich h der abges stellten Fahrzeuge kö können sich h Kfz nichtt begegn nen und au uch der Be egegnungssfall Pkw / Fahrrad ist nur ein geschränk kt möglich,, so dasss Rückstau uungen vo on 5 bis 6 F Fahrzeugen an der Engstelle E kkeine Seltenheit sind.. Vielfach durchfah hren die Kraftfahrer d die Engste elle nach Durchfahrt D des Gege enverkehrss mit übe erhöhten Geschwindi G igkeiten. Nachsttehendes Bild B zeigt die d Verkehrrsbelastung im nördliichen Inneenstadtbere eich. Runge + Küchler / Kfz-V Verkehrsmenge en am typische en Wochentag, Analyse 20155 [Kfz/Tag] Ein Gro oßteil der Autofahrer, die die Schützens straße befa ahren, ist auf der Su uche nach h einem gebührenffreien Kurrzzeitparkp platz. Aufg grund der Parkscheiibenregelu ung in derr b ein n häufiger Parkplatzwechsel, so s dass di e Chance auf einen n Schützenstraße besteht Parkstand bei 19 Plätzen relativv hoch ist. freien P Eine wirkungsvvolle Ma aßnahme zur En ntlastung der Sc hützenstra aße vom m Parksuchverkehr wäre die d Aufhe ebung de er Parksc cheibenreg elung. Eine reine e Bewohnerparkreg gelung wü ürde sämtliiche Frem mdparker verlagern uund somit auch den n Parksuchverkehr nachhaltig g reduziere en. e Die Alternative eines gebührenpflichttigen Kurzzeitparkens (maximaal 2 Stunden) würde ebenfalls den Anreiz zur Suche e nach kostenfreie k em Parkraaum ausschließen.. Parkrau umsuchende würden n eher dirrekt den gebührenpf g flichtigen P Parkplatz Belvedere e anfahre en. Die En ntlastungsw wirkung wä äre jedoch geringer als a bei eineem aussch hließlichen n Bewohnerparken im Straße enraum. Die Veränderung g der Parkrregelung a als Insellös sung für die Schützeenstraße wird w jedoch h nicht empfohlen, da der Pa arksuchverrkehr auch h sämtliche e benachbaarten Straßen in derr nördlich hen Innensstadt betriffft. 15 So besteht die Verknüpfung Bewohnerparken und Kurzzeitparken neben der Schützenstraße auch in der Straße „An der Synagoge“, der Mühlenstraße, der Wallstraße, der Hermannstraße, der Kempishofstraße und in der Gartenstraße. In der Kentenichstraße sowie im Straßenzug Josefstraße - Hubertusstraße ist der Parkraum sogar unbewirtschaftet. Zur Entlastung der schmalen und überwiegend empfindlichen Straßen der nördlichen Innenstadt wird vom Gutachter die Erarbeitung eines gebietsbezogenen Parkraumkonzeptes empfohlen, welches Maßnahmen zur Reduzierung des Parksuchverkehrs aufzeigt und Parkverkehre möglichst auf den Parkplatz Belvedere und die Tiefgarage des Kaufhofes zu konzentriert. Bestandssituation Übersicht der öffentlich verfügbaren Stellplätze Plan 2 zeigt den Bestand der öffentlich verfügbaren Stellplätze innerhalb der Grenzen des Untersuchungsbereiches. Das Parkraumangebot gliedert sich derzeit in folgende Kategorien mit den angegebenen Stellplatzzahlen: Kategorie Fußgängerzone Straßen und sonstige Stellplätze / Parkregelung nach StVO (*) Straßen und sonstige Stellplätze mit Parkscheibenregelung Straßenrandstellplätze o. sonstige Stellplätze mit Parkscheinautomat Straße im Wohnbereich "Anliegerstraße" Parkierungsanlagen mit finanzieller Bewirtschaftung öffentliches Stellplatzangebot im Untersuchungsgebiet (*) Anzahl Stellplätze 0 802 305 17 98 1.832 3.054 Unter "Straßen und sonstige Stellplätze / Parkregelung nach StVO" ist die Addition der Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum aufgeführt, die ohne zusätzliche Ge- oder Verbotsregelungen (Beschilderung) nach den allgemeinen Regeln der StVO für das Parken genutzt werden können. Übersicht zum Bewohnerparken Plan 4 zeigt eine Übersicht zum derzeitigen Stand der verfügbaren Bewohnerstellplätze sowie die Straßen in denen Bewohner -mangels verfügbarer eigener Abstellmöglichkeiten- einen Bewohnerparkausweis erwerben können. 16 6 Parkleiitsystem Die Sta adt Brühl betreibt b se eit dem Jah hr 2006 ein dynamis sches Parkkleitsystem m, welchess zur Verrmeidung von v Parksu uchverkeh ren dient und u die betreffendenn Verkehre zielgenau u zu eine er Parkierungsanlege e mit freier Kapazität führen soll. Nachsttehendes Bild zeig gt einen Überblick k der im Parkleitssystem en nthaltenen n Parkierrungsanlag gen Die Be ewirtschaftu ung der im m städtisch hen Besitz befindlich hen Parkieerungsanlag gen sowie e die Untterhaltung des Parkleitsystemss wurden im Rahmen n vertragliccher Rege elungen an n die Sta mbH überrtragen. Auch A mit den Betreeibern der privaten n adtwerke Brühl Gm Parkierrungsanlag gen wurde en entspre echende ve ertragliche e Regelunggen zum Anschlusss der jew weiligen Pa arkierungs sanlage un nd für die Unterhaltu ung sowie die Daten nübergabe e getroffe en. Alle a angeschlosssenen Parkierungs P sanlagen Parkge ebühr genu utzt werden n. können nur geg en Zahlu ung einerr 17 Bewirtschaftungsformen Neben der grundsätzlichen Gebührenpflicht auf den im Parkleitsystem geführten Parkierungsanlagen werden als weitere Bewirtschaftungsformen derzeit eingesetzt: - Parken gebührenfrei gemäß StvO Regelung Parkscheibe gebührenfrei Bewohnerparkausweis gegen Gebühr Handwerkerparkausweis gegen Gebühr Parkausweis für Gewerbetreibende gegen Gebühr Sonderparkberechtigung gegen Gebühr Bestehende Gebührenpflicht und Bewirtschaftungszeiten Für die Gebührenpflichtigen Parkierungsanlagen bestehen folgende Regelungen: Parkplatz Belvedere Tarifzeiten Mo – Fr 8 – 18 Uhr Sa 8 – 14 Uhr Sonn- und Feiertage frei Gebühr 12 Min = 0,10 € je weitere 12 Min = 0,10 € max. 3 Std. = 1,50 € Tarifzeiten Mo – Fr 8 – 18 Uhr Sa 8 – 14 Uhr Sonn- und Feiertage frei Gebühr 12 Min = 0,30 € je weitere12 Min = 0,30 € max. 2 Std. = 3,00 € Parkplatz Janshof Parkdeck Giesler-Galerie Öffnungs- und Tarifzeit tägl. 24 Std. Servicezeit Mo – Sa 7 – 22 Uhr So u. Feiertag 8 – 18 Uhr Gebühr 1. Std. = 0,50 € je weitere Std. = 1,00 € Tageshöchstsatz = 23,00 € 18 Parkhaus am Krankenhaus Tarifzeiten Gebühr Mo – Do 7 – 23 Uhr Fr u. Sa 7 – 24 Uhr So und Feiertage 9 – 24 Uhr 1. Std. = 0,50 € 2. Std. = 0,50 € ab 3. Std. = 1,00 € jede weitere Std. = 1,00 € Tiefgarage Franziskanerhof Tarifzeiten Öffnungszeiten 24 Std. Mo – Fr Sa Sonntage, Feiertage 7:45 – 19:30 Uhr 7:45 – 16:00 Uhr geschlossen Gebühr 1. Std. = 1,00 € 2. Std. = 1,00 € jede weitere Std. = 1,00 € 24 Std. =20,00€ Tarifzeiten Mo – Fr Gebühr 12 Min = 0,10 € je weitere 12 Min = 0,10 € Höchstparkdauer 3 Std. = 1,50 € Tarifzeiten Mo – Sa Gebühr 12 Min = 0,10 € je weitere 12 Min = 0,10 € Höchstparkdauer 1 Std. = 0,50 € Tarifzeiten Mo - Fr Sa Gebühr 12 Min = 0,10 € je weitere 12 Min = 0,10 € Höchstparkdauer 2 Std. = 1,00 € Parkdeck Schlaunstraße 8 – 18 Uhr Parkplatz Post 7 – 20 Uhr Parkplatz Am Amtsgericht 8 – 18 Uhr 8 – 14 Uhr 19 Tiefgarage Kaufhof Tarifzeiten Mo – Sa 8 – 19:30 Uhr Gebühr Kunden 1. Std. = 0,50 € 2. Std. = 1,00 € 3. Std. = 1,50 € je weitere Std. = 0,75 € sonstige Nutzer = 1,00 € = 2,00 € = 3,00 € = 1,50 € Parkplatz Max-Ernst-Museum / Schloss Augustusburg Tarifzeiten 24 Std. Gebühr 1. Std. = 0,50 € 2. Std. = 0,50 € 3. Std. = 1,00 € je weitere Std. = 1,00 € Konzert-Ticket 4 Stunden ab Einfahrt = 3,00 € Konzept Kennzeichnend für die Situation in Brühl ist es, dass einem Überhang an Stellplatzkapazitäten in den innenstadtnahen Parkierungsanlagen eine überhöhte Nachfrage in den Straßenbegleitenden Parkplätzen gegenübersteht. Dies führt zu erhöhtem Parksuchverkehr und zu einer Konkurrenz zwischen Anwohnern auf der einen und Kunden und Pendlern auf der anderen Seite. Dieses Missverhältnis ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass das Angebot an kostenfreien Stellplätzen in der Innenstadt zahlenmäßig so hoch ist, dass Suchfahrten für den Ortskundigen noch immer attraktiv bleiben. Wesentliche Aufgabe ist es Parksuchverkehre zu vermeiden. Dabei gilt es bei den Überlegungen zu einer Neuregelung der Parksituation die unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Nutzergruppen zu beachten.    Bewohner Pendler Kunden Dauerparkmöglichkeiten Ganztags Dauerparkmöglichkeiten innerhalb der Arbeitszeiten Kurzzeitparken zu Erledigung der Besorgungen Untersucht wurde zunächst, statt der bisher verwendeten "Bewohnerparkausweise" zur Regelung der Stellplatznutzung in ausgewiesenen Straßenabschnitten bzw. Zonen ein "City-Ticket" einzuführen, welches durch die Ordnungsbehörde gegen Gebühr anhand zu definierender Kriterien ausgegeben werden sollte. Die verkehrsrechtliche Anordnung sollte per Zusatzzeichen "City-Ticket frei" unter der StVO-Beschilderung erfolgen. Die nachstehenden Muster zeigen denkbare Lösungen, wie ein derartiges Ticket beispielsweise für Bewohner und für Pendler hätte ausgestaltet werden sollen. 20 Stadt Brühl Der Bürgermeister City-Ticket BM XY 000 Bewohner: Innenstadt SÜD Dezember 2016 gültig bis einschließlich Ausgabestelle: Fachbereich Ordnung und Bürgerdienste -Straßenverkehrbehörde- (Siegel) Stadt Brühl Der Bürgermeister Pendler BM XY 000 Mo bis Fr 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr Parkzeitraum gültig bis einschließlich Ausgabestelle: City-Ticket Dezember 2016 Fachbereich Ordnung und Bürgerdienste -Straßenverkehrbehörde- (Siegel) Das Ziel bestand darin, den Parkraum zwischen Langzeit parkenden Bewohnern und ebenso Langzeit parkenden Pendlern aufzuteilen, um Parksuchfahrten zu reduzieren und die Verkehrsbelastung zu senken. Der Versuch, hierfür eine Genehmigung durch das MBWSV zu erhalten, ist leider mit der Begründung gescheitert, dass diese Form der Parkregelung eine Privilegierung für bestimmte Nutzerkreise auf öffentlich verfügbaren Stellplätzen bedeuten würde, gegen die mit Erfolg geklagt werden könnte. Um dennoch das Ziel zu erreichen, Parksuchverkehre soweit möglich zu vermeiden, muss zunächst das Missverhältnis der freien Parkplätze in den kostenpflichtigen Parkierungsanlagen zur überhöhten Nachfrage auf den kostenfreien Parkmöglichkeiten zu Gunsten der Parkierungsanlagen verändert werden. Dies kann nur dann gelingen, wenn die Bewirtschaftung der unterschiedlichen Bereiche und Arten der Parkräume auf einander abgestimmt werden. Dies betrifft die Art der Bewirtschaftung, deren Kostenrahmen, den Zeitrahmen und die Dauer der Bewirtschaftung. Im Folgenden werden die Vorschläge für die Bereiche Straßenrandparken, Bewohnerparken und Stellplatzanlagen erläutert. Straßenrandstellplätze / Kurzzeitparken / Kunden Auf fast allen Parkplätzen und in Parkierungsanlagen ist nur das kostenpflichtige Abstellen des Autos möglich. Straßenrandparkplätze sind hingegen bisher meistens kostenfrei nutzbar. Die Parkdauer wird derzeit mittels Parkscheibenregelung, während der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr, auf 30 Min. bis 2 Stunden beschränkt. Diese Parkscheibenregelungen sollen im Innenstadtbereich durch eine finanzielle Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten ersetzt werden, wobei die Höchstparkdauer hier weiterhin maximal 2 Std. betragen soll. Jedoch werden die Parkgebühren im Bereich der mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Stellplätze künftig so hoch angesetzt, dass diese preislich unattraktiver sind als die Stellplätze in Parkbauten und auf Parkplätzen. Auf diesem Weg kann der Parksuchverkehr zu Straßenrandstellplätzen reduziert und die Nutzung der Parkierungsanlagen gefördert werden, wobei die Möglichkeit für kurzzeitige Erledigungen am Straßenrand zu parken aber nicht unterbunden wird. Kurzzeitparken bleibt in verschiedenen Innenstadtstraßen für Kundenverkehre so weiterhin möglich. Die Wahrscheinlichkeit in Geschäftsnähe einen freien Parkplatz zu 21 finden dürfte sich allerdings verbessern, da Anfang und Ende der Parkzeit dann ohne Karenzzeit eingehalten werden müssen. Die Parkscheibe ließ bisher, da die Einstellung auf den gekennzeichneten Teilstrich der nächsten halben erfolgte, immer einen gewissen Spielraum, welcher beim Parkscheinautomaten nicht mehr gegeben ist. Einsatz von Parkscheinautomaten Um die im Konzept festgelegten Fahrbahnrand- oder sonstige Stellplätze finanziell bewirtschaften zu können, ist die Aufstellung von Parkscheinautomaten vorgesehen. Im Rahmen einer Detailplanung und technischer Prüfung wird festgelegt, wie viele Parkscheinautomaten eine direkte Netzversorgung erhalten oder über Solartechnik versorgt werden. Die genaue Anzahl der Parkscheinautomaten sowie die Festlegung des jeweiligen Standortes richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich (vorläufig geschätzt 16 Automaten) auf ca. 100.000,-€. Zur Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten sind vorgesehen: Uhlstraße Clemens-August-Straße Bonnstraße Carl-Schurz-Straße Ostseite zwischen Stern und Kreisverkehr incl. für den kleinen Platz (Baulücke ca. 10 Stellplätze) östl. des Kreisverkehrs Abschnitt zwischen An der alten Brauerei und Stern Abschnitt zwischen Zufahrt Stadion und Stern Abschnitt zwischen Steinweg und Brühl-Mitte (zunächst als Übergangslösung bis zum Ausbau der Ost- West-Achse Gartenstraße und Mayersweg Hermannstraße Josefstraße nördliche Wallstraße und Kempishofstraße Schützenstraße nördliche Mühlenstraße Brötchentaste Die auf dem Janshof zu Versuchszwecken eingeführte Brötchentaste hat sich nicht bewährt. Bei der Verkehrsüberwachung wurde oft festgestellt, dass entweder überhaupt kein Parkschein gezogen wurde oder der Parkschein mit den 15-Minuten-Freiparken häufig abgelaufen war. Aufgrund der üblichen Karenzzeit, die in Brühl 10 Minuten beträgt, bevor eine Verwarnung ausgestellt wird, führte dies häufig zu einem freien Parken von 25 Minuten und mehr sowie zu zeitintensiven Diskussionen sowohl mit den Politessen vor Ort als auch mit den Sachbearbeitern der Verkehrsüberwachung im Rathaus. 22 Die von den Politessen vor Ort gewährte Karenzzeit kann quasi als Zeit für Kurzzeitbesorgungen innerhalb von 10 Minuten gesehen werden, so dass eine Wiedereinführung der Brötchentaste entbehrlich ist. Bewohnerparken: Rechtsgrundlage für die Ausgabe von Anwohnerparkausweisen und die entsprechende Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner ist § 45 Abs. 1b Ziff. 2a Straßenverkehrsordnung. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnen, die Parkraumsituation der Bewohner innerstädtischer Bereiche zu verbessern. Betroffen sind in erster Linie dicht bebaute Gebiete der Innenstädte, die in Zeiten gebaut wurden, in denen Art und Umfang der heutigen Motorisierung noch nicht abzusehen war. Die Parkraumnot in solchen dicht bebauten Gebieten erschwert in besonderem Maße die Lebensumstände der dortigen Wohnbevölkerung. Diese Erschwernis trifft in erster Linie diejenigen Personen, die in diesen Wohngebieten den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehung gegründet haben, also diejenigen, die dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Berechtigt ist, wer innerhalb des begrenzten Bewohnerparkgebietes den Hauptwohnsitz hat, über keine privaten Stellflächen verfügt und ein auf den eigenen Namen zugelassenes Fahrzeug besitzt oder das auf einen Anderen zugelassene Fahrzeug nachweislich nutzt. Jeder Bewohner erhält die Sonderparkberechtigung jeweils nur für ein Fahrzeug. Pro Haushalt wird maximal ein Parkausweis ausgestellt. In Einzelfällen können auch mehrere Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen werden. Nicht zu den Bewohnern gehören grundsätzlich Gewerbetreibende oder andere ausschließlich beruflich tätige Personen. Diese haben kein Anrecht auf einen Bewohnerparkausweis. Für Gewerbetreibende gibt es jedoch Sonderparkregelungen nach anderen Kriterien. Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Belegen eines bestimmten oder reservierten Stellplatzes. Er gilt nur im Bereich der besonders ausgewiesenen Bewohnerparkplätze. Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkplätze für die Bewohner reserviert werden. Einen Überblick zu den Adressen von Inhabern eines Bewohnerparkausweises visualisiert der Plan 5. Der Schwerpunkt bei der Anzahl ausgegebener Bewohnerparkausweise (445 Stück.) liegt eindeutig im eingegrenzten nördlichen Innenstadtbereich. Die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis sind nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) auf eine Spanne von 10,20€ bis 30,70€/Jahr festgelegt, woran die Stadt gebunden ist. Hier soll der obere Wert zugrunde gelegt werden, da diese Gebühr nach aktuellen Maßstäben sehr niedrig ist. Demnach belaufen sich die max. zu erzielenden Einnahmen bei 445 Ausweisen auf 13.661,50€. 23 Um die Nutzung entsprechend ausgewiesener Stellplätze im Innenstadtbereich für das Bewohnerparken möglichst auf das Wohnungsumfeld zu begrenzen, ist eine Aufteilung in zwei Bewohnerparkbereiche (Nord und Süd) vorgesehen. Diese Regelung entspricht insoweit gleichermaßen der verkehrlichen Erschließung der Brühler Innenstadt, die -ohne Möglichkeit der Durchfahrt des Stadtzentrums- in Form von Schleifenlösungen aus nördlicher bzw. südlicher Richtung erfolgt. In den nachstehend genannten Straßen der südlichen Innenstadt wird eine Bewohnerparkregelung für das Parken am Straßenrand angeboten. Mit Bewohnerparkausweis / Süd ist das Parken hier grundsätzlich gestattet: Uhlstraße und Baulücke am Kreisverkehr 18 Clemens-August-Straße 14 Bonnstraße 10 Carl-Schurz-Straße 36 Bewohnerparken ab 18 Uhr südl. Mühlenstraße (in Höhe Kaufhof) 8 ausschl. Bewohnerparken Janshof 7 ausschl. Bewohnerparken südl. Wallstraße 9 ausschl. Bewohnerparken Tiergartenstraße 18 ausschl. Bewohnerparken Stellplätze 120 Der Parkplatz Amtsgericht (41 Stpl.) wird künftig neben den Nachtstunden auch an den Wochenenden (an Sonntagen und Feiertagen ganztags) dem Bewohnerparken zur Verfügung stehen. Gleiches gilt analog für die nördl. Innenstadt. Fahrzeugen mit dem Bewohnerparkausweis / Nord ist das Parken hier grundsätzlich bzw. ab 18 Uhr gestattet: nördliche Mühlenstraße 25 Hermannstraße 43 Bewohnerparken ab 18 Uhr Josefstraße 14 Kentenichstraße 34 ausschl. Bewohnerparken nördliche Wallstraße und Kempishofstraße 23 Schützenstraße 24 Bewohnerparken ab 18 Uhr Gartenstraße und Mayersweg 23 Schlossstraße 12 ausschl. Bewohnerparken An der Synagoge 5 ausschl. Bewohnerparken Stellplätze 203 Bewohnern wird es mit diesen Lösungen erleichtert, wohnungsnah einen freien Stellplatz vorzufinden. Zwischen 18.00Uhr und 9.00 Uhr des folgenden Tages können die Stellplätze zum Bewohnerparken genutzt werden. Die Inanspruchnahme des Parkplatzes Belvedere (223 Stpl.) durch Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis wird künftig Mo bis Fr tagsüber nicht mehr bestehen, wodurch hier Stellplätze zum Kurzzeitparken (Kunden) frei werden. Das Potenzial hierfür liegt bei ca. 40 Fahrzeugen, die mit Bewohnerparkausweis über den Tag hier abgestellt werden, wie entsprechende Überprüfungen bezogen auf einen normalen Werktag ergab. Sa, So und feiertags ist das Bewohnerparken ganztägig möglich. 24 Für das Bewohnerparken wurden aktuell für das Jahr 2016 bisher 445 Bewohnerparkausweise ausgegeben. Dem steht lt. Konzept eine Anzahl von 587 potenziell zum Bewohnerparken verfügbarer Stellplätze gegenüber. Eine entsprechende Übersicht ist im Plan 5 dargestellt, der gleichfalls auch die vorgesehenen Parkmöglichkeiten für Bewohner aufzeigt. Bewohnerparken Schützenstraße Das Bewohnerparken in der Schützenstraße soll modifiziert werden. Die Parkmöglichkeiten auf der südlichen mit ungeraden Hausnummern versehenen Straßenseite werden aufgeteilt. Im Straßenteilstück von der Kölnstraße bis zur Schützenstraße 3 - 7 (einschließlich) dürfen Bewohner werktags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr nicht mit Bewohnerparkausweis parken. Diese Straßenrandstellplätze (ca. 5 Stellplätze / incl. 1 Behindertenstellplatz) sollen für Parkplatz suchende Kunden des verkehrsberuhigten Straßenteilstücks der Kölnstraße zwischen Burgstraße und Kreisel Comesstraße / Heinrich-Esser-Straße bereit gestellt werden, um die Kölnstraße von verkehrswidrig parkenden KFZ zu entlasten und Kunden der dortigen Ladenlokale eine (kurzzeit) Abstellmöglichkeit zu bieten. Das Straßenteilstück der Schützenstraße ab Hausnummer 9 bleibt, wie bisher auch, werktags für die Bewohner zum Parken anfahrbar. Die ganze Schützenstraße wird aber mit Parkscheinautomaten versehen, so dass für alle Nicht-Bewohner-Kfz ein Parkschein gelöst werden muss. Pendler (Langzeitparken) Derzeit besteht zur Erweiterung des bestehenden Angebotes an Kurzzeitstellplätzen in der Innenstadt kein Erfordernis, da hier ausreichende Stellplatzkapazitäten nachgewiesen werden. Demgegenüber ist allerdings beim Stellplatzangebot für Pendler ein spürbares Defizit erkennbar. Die gutachterlichen Überprüfungen zeigen, dass beim heutigen Auslastungsgrad der vorhandenen Parkbauten (Parkdeck Giesler-Galerie, Parkhaus am Krankenhaus, Tiefgarage Kaufhof) noch deutliche Reserven verfügbar sind. Dies führt u.a. dazu, dass Stellplätze in diesen Parkierungsanlagen (zur Minimierung der Betriebskosten) zu einem geringeren Preis an Langzeitparker (z.B. Pendler) vermietet werden. Diese Praktik ist allerdings nur deshalb tragbar, weil die Nachfrage nach Kurzzeitstellplätzen hier parallel noch abgedeckt werden kann. Eine Steigerung der Auslastung dieser Parkierungsanlagen (verfolgtes Ziel des Parkraumkonzeptes) könnte künftig aber dazu führen, dass die Vermietungspraxis mit der Nachfrage nach Kurzzeitparkständen konkurriert. Neben der bestehenden Möglichkeit, in verschiedenen Parkierungsanlagen Stellplätze gegen eine monatliche Gebühr zu mieten, soll daher zusätzlich auf der Fläche hinter dem Finanzamt eine Parkierungsanlage (ca. 100 Stellplätze) für Langzeitparker geschaffen werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Einpendler, die im Innenstadtbereich ihren Arbeitsplatz haben. Die Stadt Brühl wird den Nutzern dieses Parkplatzes gegen Gebühr ein "City-Ticket / Pendler" anbieten. 25 Bei der Fläche "Parkplatz Finanzamt" handelt es sich z.Zt. um eine unbefestigte Schotterfläche mit einer Größe von 3.559m². Eine Minimalherstellung in Form einer bituminösen Flächenbefestigung, Einfassungen, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung und Abmarkierung der Stellplätze wird mit ca. 300.000,-€ kalkuliert. 26 6 27 Gebührenpflicht / BewirtschaftungszeitenAuf vertraglicher Basis wurde die Bewirtschaftung der städtischen Parkierungsanlagen von der Stadt Brühl an die Stadtwerke Brühl GmbH übertragen. Eine Veränderung der Parkgebühren muss daher entsprechend mit den Stadtwerken kommuniziert werden, wonach von dort die zu erwartenden Gebühren kalkuliert werden können. Werktags soll grundsätzlich tagsüber zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr (P-Belvedere 8 bis 23 Uhr) eine Gebührenpflicht mit nachstehenden Parkgebühren gelten: Im Parkleitsystem enthaltene Parkierungsanlagen: P-Belvedere 1. Std. 0,50€, jede weitere Std. 1,-€ Parkdauer max. 4 Stunden P-Amtsgericht 1. Std. 0,50€, jede weitere Std. 1,-€ Parkdauer max. 4 Stunden (samstags zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr) P-Janshof ½ Std. 1,-€, Parkdauer max. 2 Stunden Die Regelungen und Gebühren für die übrigen im Parkleitsystem enthaltenen Parkierungsanlagen werden durch die privaten Betreiber festgesetzt. Parkdeck Giesler-Galerie 1. Std. 0,50€, jede weitere Std. 1,-€ Höchstsatz 23,-€ Tarifzeit 24 Std. Öffnungszeiten Mo – Sa: So u. Feiertage 7 – 22 Uhr 8 – 18 Uhr Parkhaus am Krankenhaus 1. Std. 0,50€, 2. Std. 0,50€, ab 3. Std. 1,-€ jede weitere Std. 1,-€ Öffnungszeiten Mo – Do 7 – 23 Uhr Fr u. Sa 7 – 24 Uhr So u. Feiertage 9 – 24 Uhr Tiefgarage Franziskanerhof 1. Std. 1,-€, 2. Std. 1,-€, jede weitere Std. 1,-€ Tarifzeit 24 Std. = 20,-€ Öffnungszeiten Mo – Fr 7.45 – 19.30 Uhr Sa 7.30 – 16 Uhr So u. Feiertage geschlossen Tiefgarage Kaufhof bis 1 Std. bis 2 Std. bis 3 Std. jede weitere Std. Öffnungszeiten Kunden 0,50€ 1,-€ 1,50€ 0,75€ Mo – Sa andere 1,-€ 2,-€ 3,-€ 1,50€ 8 – 19.30'Uhr 28 Max-Ernst-Museum / Schloss Augustusburg 20 Min. frei 1. Std. 0,50€, 2. Std. 0,50€, ab 3. Std. 1,-€ jede weitere Std. 1,-€ Konzert-Ticket 4 Std. = 3,-€ Öffnungs- u. Tarifzeit 24 Std. Parkdeck Schlaunstraße 12 Min. 0,10€, je weitere 12 Min. 0,10€ Höchstparkdauer 3 Std. = 1,50€ Tarifzeit Mo – Fr 8 – 18 Uhr Post 12 Min. 0,10€, je weitere 12 Min. 0,10€ Höchstparkdauer 1 Std. = 0,50€ Öffnungszeit Mo – Sa 7 – 20 Uhr Privatfläche übrige Zeit geschlossen Die lediglich temporär genutzte Parkplatzfläche südl. der Giesler-Galerie wird hier nicht betrachtet, da diese einer baulichen Nutzung zugeführt wird. Nicht im Parkleitsystem enthaltene Parkmöglichkeiten: P-Heinrich-Esser-Straße ½ Std. 1,-€, Parkdauer max. 2 Stunden P-Automaten Straßenrand ½ Std. 1,-€, Parkdauer max. 2 Stunden -ebenso 10 Stellplätze (Baulücke) am Kreisverkehr Liblarer Straße- Die Arbeitsgruppe spricht sich darüber hinaus für die folgenden Gebühren aus: Gewerbetreibende 60,00€/Monat City-Ticket Pendler 40,-€/Monat (bei Erfordernis Nachjustierung vorgesehen) Bewohnerparkausweis 30,70€/Jahr (nach Gesetzeslage zulässige Gebühr) Zu beachten ist, dass die Höhe der Gebühr für einen Bewohnerparkausweis in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt; siehe Geb.-Nr.: 265) festgelegt ist. 29 Ausnahmegenehmigungen und weitere Maßnahmen Sonderparkausweise: Regelungen, wie beispielsweise die Ausgabe von Handwerkerparkausweisen, aus gegebenem Anlass erteilte Sonderparkgenehmigungen etc., sollen in der bestehenden Form erhalten bleiben. Smart Parking Der Einsatz des s.g. "Smart Parking" soll derzeit nicht weiter verfolgt werden. Hier wäre mit erheblichen Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Technik und für den zusätzlichen Arbeitsaufwand der Politessen bei der Kontrolle zu rechnen. Die Einführung von "Smart Parking" ergibt aus Sicht der Verwaltung derzeit keinen hinreichend begründeten Vorteil. Carl-Schurz-Straße Auf Wunsch können in der Carl-Schurz-Straße ansässigen Betrieben Möglichkeiten zur Außengastronomie eröffnet werden, indem hierzu öffentliche Stellplätze entfernt werden. Kentenichstraße Die Kentenichstraße wurde erst vor kurzer Zeit neu ausgebaut. Aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse (Breite des verfügbaren Straßenraumes) entsprechen die Gehwegbreiten nicht den grundsätzlich -nach den einschlägigen Regelwerkenvorzusehenden Maßen. Insbesondere die beidseitigen Baumreihen sowie das beidseitige Gehwegparken engen die Seitenräume zusätzlich derart ein, dass z.B. für Rollstuhlfahrer die barrierefreie Benutzung erheblich eingeschränkt wird. Aus Sicht der Verwaltung gibt es derzeit bezüglich der v.g. Problematik ohne erneute bauliche Eingriffe keine sinnvoll zu empfehlende Lösungsmöglichkeit. Das Parkraumkonzept gibt hier daher keinen kurzfristigen Maßnahmenvorschlag, da der aktuelle bauliche Zustand den Bedürfnissen der Bewohner derzeit weitgehend entgegen kommt. Die Bewohner der Kentenichstraße sind -mangels ausreichender eigener Abstellmöglichkeiten- auf Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum angewiesen. Aus diesem Grund wird im Parkraumkonzept für die Kentenichstraße ein ausschließliches „Bewohnerparken“ ausgewiesen. Mühlenstraße zwischen Clemens-August-Straße und Carl-Schurz-Straße In der Mühlenstraße wird die Bushaltestelle bis an die derzeit markierten Parkstände verlängert, um das dortige Halteverbot zu unterstreichen. Die Parkscheibenregelung (fünf Stellplätze, Parkzeit 30 Min.) wird aufgehoben. Die betreffende Markierung und Beschilderung wird entfernt. An dieser Stelle wird (zunächst für eine Testphase) ein eingeschränktes Halteverbot eingeführt, welches das kurzzeitige Halten ermöglicht, um Personen zur Arztpraxis zu bringen oder dort aufzunehmen. 30 Das Parken in der Mühlenstraße zwischen Clemens-August-Straße und Carl-SchurzStraße soll vollständig unterbleiben, da es aufgrund der Enge der Straße zu Konflikten zwischen KFZ-Verkehr und gegen die Einbahnrichtung fahrenden Radfahrern kommt. Außerdem behindern die parkenden KFZ die Anfahrt der Busse zur Bushaltestelle neben dem Bankgebäude, da hier häufig zwei Busse hintereinander stehen. Wegen der intensiven Haltestellennutzung soll die Haltestelle durch Grenzmarkierungen Zeichen 299 der StVO nach Süden verlängert werden. Das beinhaltet auch ein Parkverbot auf dieser Fläche. Erlaubt ist aber für Nichtbusse dort anzuhalten und eine Person aussteigen zu lassen. Damit ist gewährleistet, dass Personen, die geheingeschränkt sind, in unmittelbare Nähe der Arztpraxen im Geohaus und des Krankenhauses abgesetzt werden können, um die Örtlichkeiten zu Fuß erreichen zu können. Beim Krankenhaus kann zum Absetzen von Personen auch der kleine Krankenhaus eigene Parkplatz am Haupteingang genutzt werden. Uhlstraße In der südlichen Uhlstraße sollen (auf der Seite der Giesler-Galerie) zwei PkwStellplätze zugunsten weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten entfernt werden. Parkdeck Schlaunstraße Die Stellplatzmarkierung wird erneuert und auf 2,5 m verbreitert. Parkplatz Amtsgericht Der Parkplatz Amtsgericht wird von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Samstagen (Markt Balthasar-Neumann-Platz) von 8.00 Uhr bis 14 Uhr mit Parkscheinautomat bewirtschaftet. An Sonntagen und Feiertagen steht der Parkplatz künftig ausschließlich dem Bewohnerparken (Bewohnerparkausweis-Süd" zur Verfügung. Bewohner der südlichen Innenstadt, die einen entsprechenden Parkausweis besitzen, sollen hier darüber hinaus auch in den Abend-/ Nachtstunden (20.00 Uhr bis 9.00 Uhr) Parkplätze finden. Parkverkehre können samstags zusätzlich auf die Parkierungsanlagen "Parkhaus am Krankenhaus" sowie das "Parkdeck Giesler-Galerie" in unmittelbarer Nähe ausweichen, welche zur Deckung des Bedarfs über ausreichende Kapazitäten verfügen. 31 Parkplatz Belvedere Die Parkierungsanlage Belvedere soll werktags –incl. Samstag- von 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr) weiterhin mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Der Platz dient dem Kurzzeitparken im direkten Zentrumsbereich. Das Bewohnerparken soll hier künftig zwischen 18.00 Uhr und 9.00 Uhr (mit dem "Bewohnerparkausweis Nord") möglich sein, um den Parkplatz tagsüber von Langzeitparkern zu entlasten. Das Potenzial hierfür liegt bei ca. 40 Fahrzeugen, die mit Bewohnerparkausweis über den Tag hier abgestellt werden. Parkplatz Janshof Der Parkplatz Janshof wird im Parkraumkonzept nicht weiter betrachtet, da die Planung des künftig hier verbleibenden Stellplatzangebotes sowie die Regelungen zur Nutzung in Anlehnung an die stadtplanerische Entwicklung erfolgen sollen. 32 Überwachung des ruhenden Verkehrs Die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt -unbeschadet der Zuständigkeit der Kreispolizeibehörde- innerhalb der Stadt Brühl der Stadt als örtlicher Ordnungsbehörde (§ 48 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes - OBG). Die Aufgabe wird von ermächtigten Überwachungskräften (gem. § 57 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz – OwiG) durchgeführt. Um eine kontinuierliche Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs zu gewährleisten, wird die Dienstzeit der Überwachungskräfte abweichend von der bei der Stadt Brühl geltenden Dienstzeit festgesetzt. Sie ist in den jeweils gültigen Dienstplänen geregelt. Wirtschaftlichkeit Für die Aufstellung von Parkscheinautomaten sind folgende Kosten zu berücksichtigen: Im Jahr 2004 wurden die aktuellen Versionen der im Stadtgebiet aufgestellten Parkscheinautomaten beschafft und installiert. Zu dieser Zeit lagen die Kosten pro Automat bei 3.500,-€ bis 4.500,-€ je nach Art der Stromversorgung (Netzanschluss, Photovoltaik). Zum heutigen Zeitpunkt sind die Kosten pro Automat mit ca. 6.500,-€ zu kalkulieren. Für den Einsatz von Parkscheinautomaten zur Bewirtschaftung von Kurzzeitstellplätzen enthält das vorliegende Parkraumkonzept entsprechende Vorschläge. Monitoring Die im Rahmen dieses Konzeptes erarbeiteten Vorschläge zur Parkraumbewirtschaftung haben das erklärte Ziel, die Stellplatzsituation in der Brühler Innenstadt für alle Nutzergruppen zu verbessern. Dabei sind die Möglichkeiten, das Nutzerverhalten der Verkehrsteilnehmer zu beeinflussen, vielschichtig. Die Reaktion der Verkehrsteilnehmer auf einzelne Maßnahmen ist dabei oft durch den persönlichen Umgang mit der jeweiligen Situation gekennzeichnet und daher nicht absehbar. Sollten die hier vorgeschlagen Maßnahmen im Rahmen einer entsprechenden Satzung umgesetzt werden, erscheint es notwendig, die sich daraus ergebenden Änderungen im Nutzerverhalten zu beobachten und gegebenenfalls die Maßnahmen in Teilen anzupassen. 33 Vergleich zu Kommunen mit ähnlicher kultureller Wertigkeit und Größe Der Versuch, mehrere Kommunen miteinander bezüglich der Parkraumsituation und der Parkgebühren etc. zu vergleichen, zeigt, dass die Einzelsituationen zu spezifisch sind, um diese beispielhaft auf die Stadt Brühl zu übertragen. Die Lage in der Region sowie der Aufbau der Innenstadtsituation dieser Städte lassen einen realistischen Vergleich der nachstehend aufgeführten Kommunen kaum zu. Zum Vergleich herangezogen werden sollten z.B. die Städte Zülpich, Monschau, Xanten und Zons. Hinzugefügt wurde hier noch die Stadt Erkelenz, die von der Einwohnerzahl mit Brühl vergleichbar ist. Stadt Zülpich ca. 20.000 EW Die Stadt Zülpich hat für ausgewählte Parkflächen beschlossen, Parkgebühren zu erheben. Dabei wurde festgelegt, dass das Parken unter 20 Minuten kostenlos bleibt (Brötchentaste), jedoch ab 20 Minuten jede angefangene halbe Stunde 0,50 € kostet. Zuzüglich wird die Möglichkeit eingeräumt, Zeitkarten zu kaufen. (Woche 15,00 €, Monat 40,00 €, Jahr 350,00 €). Da die Regelung nicht attraktiv genug war, schlägt die Verwaltung aktuell vor, die Kosten deutlich zu reduzieren und das kostenlose Parken bis auf 30 Minuten anzuheben (Woche 10,00 €, Monat 20,00 €, Jahr 120,00 €) Stadt Monschau ca. 12.000 EW Die Stadt Monschau hat die Monschau-Karte parallel zu ihrem Parkraumkonzept eingeführt. Die Parkgebühren an den einzelnen Parkplätzen, die eine akzeptable Fußwegentfernung nachweisen, sind auf einheitliche 2,00 € je angefangene Stunde festgelegt. Eine Tagesgebühr kostet (ebenfalls einheitlich) 7,00 €. Für Touristen gibt es bei der Monschau-Touristik günstigere Tarife. Zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten ist die Einfahrt mit dem Pkw nur erlaubt, wenn eine Monschau-Karte vorgelegt werden kann. Die Monschau-Karte erhalten Beschäftigte, Bewohner oder Gewerbebetreibende usw. Regelung der Monschau-Karte 34 4 Busparrkplatz Lau ufenstraße Parkha aus Seiden nfabrik: 87 Stellplätze täglich 24 Stunde en gebühre enpflichtig je ange efangene Stunde S 2,00 €, Tagessgebühr 7,00 € Parkpla atz Burgau u: 326 Ste ellplätze je ange efangene Stunde S 2,00 €, Tagessgebühr 7,00 € Busparrkplatz Burrgau: 7 Stellp plätze Parkpla atz Auklostter: 93 Stellplätze pflichtig täglich von 10.00 - 19.00 h gebührenp efangene Stunde S 2,00 €, Tagessgebühr 7,00 € je ange Hotelgä äste könne en in ihrem m Beherberrgungsbetrrieb oder bei der Monnschau-Touristik zu günstig gen Tarifen n ein Parkticket erhal ten. n ca. 21.00 00 EW Xanten Die Sta adt Xanten richtet sic ch bei ihrerr Parkraum mbewirtschaftung an dder Stadtm mauer aus.. Parkplä ätze/Stellplätze auße erhalb der Stadtmauer sind entweder kosstenlose DauerparkD bzw. S Stellplätze oder o mit Parkscheib P ben gerege elte Parkplätze/Stellpplätze. Innerhalb derr Stadtm mauer gibt es keine kostenlose k en Dauerpa ark-/Stellplätze. Diesse werden entwederr mit Parksche ein bew wirtschafte et ode er mit Parksccheibe geregelt.. Die be ewirtschafte eten Parkplätze/Stelllplätze sin nd täglich zwischenn 9:00 – 18:00 Uhrr gebührrenpflichtig g. Mit Parks scheiben g geregelte Plätze P sind d montags bis donnerstags von n 8:00 – 18:00 Uhrr und freita ags von 8::00 – 13:00 Uhr gere egelt. Die Kurzparkz zeit beträgtt nuten. Die e Normalp parkzeit isst unbegre enzt. Die Kosten füür die Pa arkscheine e 15 Min untersccheiden sich. Kurzzeitparken kann 0,20 0 € kosten, oder aaber für 10 0 Minuten n kostenffrei sein. Dies D unters scheidet sicch für die jeweiligen j Zonen. Jee angefang gene halbe e Stunde e kostet 0,5 50 €. Auf einem e gebü ührenpflich htigem Parrkplatz steiigen die Ko osten ab 3 Stunde en auf 1,00 0 € je angefangene ha albe Stund de. 35 Zons / Dormagen ca. 64.000 EW Zons ist der Stadt Dormagen angehörig. Die Parkstände, die bewirtschaftet werden und kostenpflichtig sind, sind einheitlich werktags von 9:00 – 18:00 Uhr geregelt. Die Gebühren befinden sich durchschnittlich um die 1,00 € je Stunde. An einigen Stellen sind die ersten 30 Minuten kostenfrei, die restlichen 30 Minuten betragen 0,50 €. Aussagen aus dem Internetauftritt: Ob Sie nur kurz zum Einkaufen in die Innenstadt fahren oder sich vielleicht einen Film im Kino ansehen möchten - das Auto können Sie dabei leider nicht bis vor die Tür mitnehmen. Sollten Sie sich trotzdem nicht für den modernen und komfortablen Stadtbus entscheiden wollen, brauchen Sie natürlich einen Parkplatz. In Innenstadtnähe befinden sich drei großräumige Parkhäuser  am Ring-Center,  unter der Rathaus-Galerie und im  DormaCenter für die notwendigen Kapazitäten. Ein Parkleitsystem weist den Weg zu den Abstellmöglichkeiten.  Weitere rund 300 Stellflächen finden sich parallel zur Kölner Straße an den Parkplätzen "Unter den Hecken".  Über 500 kostenlose Parkplätze stehen Ihnen auf dem "Schützenplatz" an der Walhovener Straße - etwa zwei Gehminuten bis zur Innenstadt - zur Verfügung. Stadt Erkelenz ca. 43.000 EW Die Stadt Erkelenz hat im Innenstadtbereich 2000 Parkplätze, davon sind 770 Parkplätze gebührenpflichtig. Die Stadt Erkelenz hat für gebührenpflichtige Parkplätze einen Tarif. Dieser besagt, dass jede angefangene halbe Stunde 0,25 € kostet. Jede weitere 6 Minuten kosten danach 0,05 €. Die 1. halbe Stunde ist immer kostenlos, jede weitere halbe Stunde kostet 0,25 €. Die Parkzeit ist von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Höchstparkgebühr beträgt 2,50 €. 36 Fazit Die Stadt Brühl verfügt über ein ausreichendes Angebot an allgemein verfügbaren öffentlichen Stellplätzen, welches bis hin zu Spitzentagen (Samstag im Advent) eine ausreichende Kapazität aufweist. Das vorliegende Parkraumkonzept bildet die Basis für eine verkehrlich begründete finanzielle Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt, indem über die zusätzliche Installation von Parkscheinautomaten für Straßenrandstellplätze und in Kombination mit den vorgesehenen Gebühren Anreize zur vermehrten Nutzung der Parkierungsanlagen (Parkbauten) gesetzt werden, was gleichfalls eine Reduzierung des Parksuchverkehrs bewirken soll. Weiterhin sieht das Konzept vor, in den Geschäftslagen kurzzeitige Abstellmöglichkeiten im Straßenraum zu erhalten, die es zu einem angemessenen Preis ermöglichen, für eine kurzfristige Besorgung oder Abholung eines Einkaufs im nahen Umfeld zu parken. Die für das Kurzzeitparken zentral wichtigste Parkierungsanlage ist der Parkplatz Belvedere, der mit insgesamt 223 Stellplätzen zu den großen Parkierungsanlagen in der Innenstadt zählt. Das Langzeitparken mit Sonderparkausweisen, das Bewohnerparken und das Parken ohne gültigen Parkausweis führen hier derzeit dazu, dass die Parkierungsanlage über den Tagesverlauf ca. 1/3 ihrer Kapazität für Kurzzeitparkvorgänge einbüßt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, über den Preis für das Parkticket Parkvorgänge, die einen längeren Zeitraum beanspruchen, möglichst in andere Parkbauten -hier vorzugsweise Tiefgarage Kaufhof- zu verlagern, um insbesondere für Kunden mit dem Ziel Bereich Markt und nördliche Innenstadt ein freies Stellplatzangebot zu generieren. Das Bewohnerparken ist im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen sehr detailliert geregelt. Die zulässige Gebühr ist in der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" festgelegt. Nach geltendem Rech darf eine Jahresgebühr zwischen 10,20 € und 30,70 € für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises erhoben werden. Auch in der Fachwelt gilt selbst der Höchstwert heute als nicht mehr zeitgemäß bzw. angemessen. Eine Anpassung scheint hier dringend angezeigt. In den historischen Straßen des Innenstadtbereichs ist es erforderlich, Bewohnerparkausweise auszustellen, da hier vielfach keine Möglichkeit besteht, am Haus oder wohnungsnah eigene Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Ortsspezifische Lösungen (City-Ticket), die eine überschneidende Nutzung von Stellplätzen zwischen einzelnen Nutzergruppen ermöglichen würden, lassen sich durch die rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Sicherstellung des Allgemeingebrauchs des öffentlichen Straßenraumes leider nicht realisieren. Nach derzeitigem Stand hat die Stadt Brühl 445 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Um die Bewohnerparkmöglichkeiten bei der Verwendung des Bewohnerparkausweises räumlich einzugrenzen und das Angebot möglichst zielgerichtet anzupassen, ist eine Unterteilung der Ausweise in die Bereiche Innenstadt-Süd und Innenstadt-Nord vorgesehen, wobei den Bewohnern weitgehend auch die per Parkscheinautomat bewirtschafteten Stellplätze am Straßenrand (mit oder ohne zeitliche Überschneidungen) zur Verfügung stehen. Als Maßnahme zur Verbesserung der Parksituation für (Ein)Pendler soll der unbefestigte Schotterplatz hinter dem Finanzamt hergerichtet werden. Die Kapazität wird bei ca. 100 Stellplätzen liegen. Die Nutzung erfolgt gegen Gebühr. 37 Mit der Umsetzung des Konzeptes werden sich entsprechende Veränderungen beim Parksuchverkehr und der Nutzung der vorhandenen Stellplätze und Parkierungsanlagen einstellen. Das vorliegende Konzept zur Parkraumbewirtschaftung begründet jedoch kein statisches Ergebnis und kann bei Bedarf zielorientiert fortgeschrieben werden. 38 Quellen und Grundlagen Runge + Küchler / Verkehrsuntersuchung südl. Innenstadt, Oktober 2012 Runge + Küchler / Verkehrsuntersuchung nördl. Innenstadt, Juni 2015 StVG (Straßenverkehrsgesetz) §§ 5b, 6 Abs. 1 und 6a StVO (Straßenverkehrsordnung) §§ 13, 41 bis 43, 45 und 46 GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Geb.-Nr.: 265 Leitfaden Parkraumbewirtschaftung Herausgeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – VII – BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Aachen CS Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs, Berlin Berlin, Dezember 2004 Internet: Daten / Infos Vergleichskommunen aus der jeweiligen Homepage herangezogener 39 Pläne: 1 2 3 4 5 Gebietsabgrenzung Parkraumangebot / Bestand Parkraumangebot / Konzept Bewohnerparken / Bestand (incl. 2016 ausgestellte Bewohnerparkausweise) Bewohnerparken / Konzept (incl. 2016 ausgestellte Bewohnerparkausweise)