Daten
Kommune
Brühl
Größe
1,6 MB
Datum
07.11.2016
Erstellt
13.09.16, 13:56
Aktualisiert
13.09.16, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
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Dip l.-Ing. Walter Schaaff
Dipl.. Ing. Michael Schulzz
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Leitung Gerd Scchiffer, Beig
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Stand: 05.09.2016
0
6
1
Inhaltsverzeichnis
Aufgabenstellung ............................................................................................................. 3
Ausgangssituation ........................................................................................................... 4
Ziele der Parkraumbewirtschaftung ................................................................................. 4
Rechtliche Rahmenbedingungen ..................................................................................... 5
Eingrenzung des Untersuchungsgebietes ....................................................................... 6
Grundlagen ...................................................................................................................... 6
Südlicher Innenstadtbereich......................................................................................... 6
Nördlicher Innenstadtbereich ..................................................................................... 10
Bestandssituation .......................................................................................................... 15
Übersicht der öffentlich verfügbaren Stellplätze ......................................................... 15
Übersicht zum Bewohnerparken ................................................................................ 15
Parkleitsystem ............................................................................................................ 16
Bewirtschaftungsformen............................................................................................. 17
Bestehende Gebührenpflicht und Bewirtschaftungszeiten ......................................... 17
Konzept ......................................................................................................................... 19
Straßenrandstellplätze / Kurzzeitparken / Kunden ..................................................... 20
Einsatz von Parkscheinautomaten ............................................................................. 21
Brötchentaste ............................................................................................................. 21
Bewohnerparken: ....................................................................................................... 22
Bewohnerparken Schützenstraße .............................................................................. 24
Pendler (Langzeitparken) ........................................................................................... 24
Gebührenpflicht / Bewirtschaftungszeiten- ................................................................. 27
Im Parkleitsystem enthaltene Parkierungsanlagen: ................................................ 27
Nicht im Parkleitsystem enthaltene Parkmöglichkeiten: ......................................... 28
Ausnahmegenehmigungen und weitere Maßnahmen ................................................ 29
Sonderparkausweise: ............................................................................................. 29
Smart Parking ......................................................................................................... 29
Carl-Schurz-Straße................................................................................................. 29
Kentenichstraße ..................................................................................................... 29
Mühlenstraße zwischen Clemens-August-Straße und Carl-Schurz-Straße ............ 29
Uhlstraße ................................................................................................................ 30
Parkdeck Schlaunstraße ........................................................................................ 30
Parkplatz Amtsgericht............................................................................................. 30
Parkplatz Belvedere ............................................................................................... 31
Parkplatz Janshof ................................................................................................... 31
Überwachung des ruhenden Verkehrs .......................................................................... 32
Wirtschaftlichkeit ............................................................................................................ 32
2
Monitoring ...................................................................................................................... 32
Vergleich zu Kommunen mit ähnlicher kultureller Wertigkeit und Größe ....................... 33
Fazit ............................................................................................................................... 36
Quellen und Grundlagen................................................................................................ 38
Pläne: ............................................................................................................................ 39
3
Aufgabenstellung
Der lokale Einzelhandel sieht sich immer weiteren Bedrohungen ausgesetzt.
Internethandel und konzentrierte Einzelhandelsansiedlungen außerhalb der zentralen
Innenstädte sind zwei alternative Absatzsysteme, die es dem örtlich gebundenen
Handel schwer machen.
Insbesondere große Outlet Center bedienen sich dabei aber einer besonderen
Strategie, in dem sie die Aufenthaltsqualität der Innenstädte nachempfinden, manches
Mal ganz unverfroren in dem sie, wie z.B. in Maasmechelen, in Form von
Kulissenarchitektur eine Kleinstadtstraße mit dörflichem Charakter, kleinen Nischen,
Plätzen und Brunnen nachempfinden und dahinter große Einzelhandelsstrukturen
verstecken. Dabei wird es als positiv empfunden, dass diese "Einkaufsstraße" zum
verkehrsfreien Flanieren einlädt, wobei in unmittelbarer Nähe sozusagen in zweiter
Reihe großflächige Parkraumangebote gemacht werden.
Mit dem integrierten Handlungskonzept zur Rahmenplanung Innenstadt begann ein
Prozess, der die Brühler Innenstadt für die Bürger attraktiver gestalten soll. Die
Aufenthaltsqualität wird entschieden verbessert und damit neben der Achse Uhlstraße,
Markt, Kölnstraße, die Innenstadt in der Richtung vom Bahnhof zum BalthasarNeumann-Platz gestärkt. Damit soll erreicht werden, dass die in dieser Richtung
ansässigen Einzelhändler mehr von den Laufrichtungen der Pendler von und zu den
öffentlichen Verkehrsmitteln mit ihren Standorten an Bahnhof und Brühl-Mitte
profitieren. Dabei wird auch das attraktive Einzelhandelsangebot in der Brühler
Innenstadt besser vernetzt und das Prinzip "Stadt der kurzen Wege" einmal mehr
gestärkt.
Dem ruhenden Verkehr kommt, bei einer zugunsten der Aufenthaltsqualität
weitgehenden Entlastung der Innenstadt vom motorisierten Verkehr, eine besondere
Bedeutung zu. Insbesondere muss hier die Erreichbarkeit der Geschäftsstandorte
attraktiv bleiben.
Die Anforderungen an den zur Verfügung gestellten Parkraum sind daher differenziert
zu betrachten. Da anders als ein ansonsten totes Outlet Center, welches
monofunktional nur innerhalb seiner Öffnungszeiten existiert, die Brühler Innenstadt ein
Ort des pulsierenden Lebens auch jenseits des Einkaufens ist, reicht es nicht aus, den
Handelsflächen entsprechend Parkraum zur Verfügung zu stellen.
Hier wird gewohnt, es finden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen statt, die Märkte
sind Magnet über die Stadtgrenzen hinaus.
Parkraumplanung ist ein wichtiger Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung. Sie
betrachtet dabei Art und Umfang des Parkraumangebotes und dessen räumliche
Verteilung sowie die Steuerung des Angebotes. Damit kann der Verkehrsablauf
wesentlich beeinflusst werden und die Zielverkehre des motorisierten Individualverkehrs
(MIV) gesteuert werden. Es gilt, über eine positive Steuerung die störenden Faktoren
-wie Parksuchverkehre- einzuschränken, Parkmöglichkeiten für Anwohner zu
verbessern und unerwünschte Verdrängungseffekte in benachbarte Wohngebiete
möglichst zu vermeiden.
4
Ausgangssituation
Der Innenstadtbereich und hier insbesondere die im Altbestand durch vorwiegende
Wohnnutzung geprägten Straßen des Stadtzentrums werden in erheblichem Maße
durch Parksuchverkehre beeinträchtigt. Dies führt wiederum zu entsprechenden
Beschwerden der Anwohner und hat darüber hinaus negative Auswirkungen im Hinblick
auf die Verkehrssicherheit für Fußgänger und den Radverkehr als nicht motorisierte
Verkehrsteilnehmer, da die betreffenden Straßen nach heutigen Maßstäben meist nur
einen eingeschränkten Querschnitt aufweisen. Ein besonderes Augenmerk liegt in
diesem Zusammenhang auf der Verkehrssicherheit für Personen mit Handicap und für
Kinder, beispielsweise bei der Sicherheit von Schulwegen, Wegen zu Kindergärten und
Spielplätzen.
Die Verwaltung hat bereits ein Konzept zur Parkraumorganisation vorgelegt, welches
seinerzeit (VkA 16.03.2010) einstimmig abgelehnt wurde. Als wesentliche Gründe für
die Ablehnung sind in der Ausschussniederschrift die folgenden Punkte vermerkt:
-
Die Überplanung des Parkplatzes Belvedere ist noch nicht geklärt.
Bei einer Parkscheibenregelung können Fahrzeuge nicht mehr wohnungsnah
abgestellt werden.
Die im Konzept dargestellten "Anlieger Straßen" seien in der Praxis nicht
kontrollierbar.
Ein Beschluss über das vorgelegte Konzept würde in der Praxis keine Vorteile
bringen sondern lediglich zu Unruhe bei der Bevölkerung führen.
Mit dem Beschluss des Rates der Stadt Brühl vom 14.12.2015 wurde die Verwaltung
erneut beauftragt, ein Parkraumkonzept für die Innenstadt zu erarbeiten.
Ziele der Parkraumbewirtschaftung
Vermeidung von Parksuchverkehren
Senkung der Verkehrsbelastung in zentrumsnahen Wohnstraßen.
Verminderung der Attraktivität von Straßenrandstellplätzen zugunsten
einer verbesserten Auslastung der vorh. Parkbauten
In Brühl besteht wie in vielen innerstädtischen Straßenräumen eine Differenz zwischen
Parkraumangebot und Parkraumnachfrage. Während in den meisten Städten ein
Nachfrageüberhang zu verzeichnen ist, kann die Gesamtbilanz in Brühl auf Grund der
vorhandenen großen Parkierungsanlagen als positiv betrachtet werden. Betrachtet man
einzelne Straßen und Straßenabschnitte verschiebt sich dieses Bild, da es hier eine
deutlich höhere Nachfrage nach Stellplätzen gibt, als angeboten werden kann.
Ziel einer Parkraumbewirtschaftung ist es, dieses Missverhältnis sowohl für den
gesamten betrachteten Raum als auch für seine Teilbereiche so zu verändern, dass es
einen Ausgleich zwischen Nachfrage und Angebot gibt. Dies kann durch die
Kombination eines veränderten Parkraumangebots mit einer Beeinflussung der
Parkraumnachfrage erreicht werden.
Damit soll das Parken als Vorgang effizienter und damit für die Gesamtstadt
verträglicher gestaltet werden.
5
Das Parkraumangebot steht im Straßenraum immer in Konkurrenz zu anderen
verkehrlichen Nutzungen des Straßenraums, wie z.B. Fußgängerverkehr, Radverkehr,
Öffentlicher Personennahverkehr. Dabei steht es oftmals den Flächenansprüchen für
Gebäude, Freiraum, Grün und nicht zuletzt der Gestalt- und Aufenthaltsqualität im
öffentlichen Raum entgegen. Als Verursacher von Ziel- und Quellverkehren
verursachen Parkraumanlagen Belastungen, die sowohl die Qualität des
Verkehrsablaufs beeinflussen, als auch Auswirkungen auf die sonstigen Nutzungen der
insbesondere öffentlichen Räume, aber auch privater Nutzungen haben.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Grundlagen zur Bewirtschaftung von Parkraum auf öffentlichen
Verkehrsflächen sind im Wesentlichen in drei Rechtsvorschriften niedergelegt.
Dem Straßenverkehrsgesetz [StVG], der Straßenverkehrs-Ordnung [StVO] und der
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
zur
Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO)
Die Bewirtschaftung findet ihre Rechtsgrundlage in §§ 5b, 6 Abs. 1 und 6a StVG sowie
§§13, 41 bis 43, 45 und 46 StVO. Parkscheinautomaten sind Verkehrseinrichtungen
nach § 43 Abs. 1 StVO. Die Aufstellung oder Auftragung von Verkehrszeichen
einschließlich der Fahrbahnmarkierungen und von Verkehrseinrichtungen sowie deren
Entfernung bedürfen jeweils der Anordnung nach § 45 StVO.
Parkraum kann gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO vollständig oder zeitlich beschränkt
reserviert werden für „Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem
Parkraummangel“. Diese Privilegierung der Bewohner begünstigt lediglich das Parken
der Bewohner gegenüber jenem der Nichtbewohner und ist auf maximal 1000m
Ausdehnung beschränkt. Es wird weder zusätzlicher Parkraum geschaffen noch den
Bewohnern die Nutzung eines bestimmten Parkstandes gewährt.
Dabei darf die Zahl der Bewohner mit Parkausweis die Zahl der festgesetzten
Bewohnerparkplätze nicht um mehr als das Dreifache übersteigen.
Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen
haben
ihre
Grundlage
also
im
Straßenverkehrsrecht. Die Erhebung von Parkgebühren muss daher ausreichend
verkehrlich begründet sein.
Die Anordnung der Parkgebührenpflicht lediglich oder überwiegend zu dem Zweck,
zusätzliche Einnahmen für den Haushalt zu erzielen, wäre rechtsfehlerhaft und könnte
einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nicht standhalten. Das zu erstellende
Parkraumkonzept liefert die geforderte verkehrliche Begründung für eine
Parkgebührenordnung (Satzung). Die derzeitige Gebührenordnung kann nachfolgend
entsprechend angepasst werden.
6
Eingrenzung des Untersuchungsgebietes
Die im Rahmen der Beschlussfassung durch den Rat vorgegebene Begrenzung des
Untersuchungsbereiches konnte so nicht für eine weitere Bearbeitung des
Parkraumkonzeptes übernommen werden, da ansonsten für das Konzept wesentliche
Bereiche, wie beispielsweise die mögliche Nutzung für Parkierungsanlagen von Flächen
am Finanzamt, nicht betrachtet würden.
Die gewählte Abgrenzung ist im Plan 1 dargestellt.
Grundlagen
Für das Konzept zur "Parkraumorganisation" wurde im Jahr 2010 eine recht detaillierte
Datenbasis erhoben, auf die bei der aktuellen Bearbeitung des zu erstellenden
Parkraumkonzeptes zurückgegriffen werden soll. Zudem verfügt die Stadt Brühl über
Verkehrsgutachten zur südlichen und zur nördlichen Innenstadt, welche bereits
konkrete Aussagen zum Erfordernis eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sowie
auf den jeweiligen Teilbereich (Nord, Süd) ausgerichtete Handlungsempfehlungen
enthalten:
-
Ing.-Büro Runge + Küchler, VU südl. Innenstadt Brühl – Oktober 2012
Ing.-Büro Runge + Küchler, VU nördl. Innenstadt Brühl – Juni 2015
Für den Innenstadtbereich ist festzustellen, dass ausreichende Stellplatzkapazitäten
(siehe Plan 2) verfügbar sind, die selbst an Spitzentagen nicht vollständig belegt
werden.
Bei der Auslastung des verfügbaren Stellplatzangebotes zeigen sich jedoch deutliche
Unterschiede. Während die kostenpflichtigen Parkhäuser und Tiefgaragen meist gerade
einmal zur Hälfte ausgelastet sind, ist in den Nachmittagsstunden eines typischen
Werktages bei den Straßenrandstellplätzen eine nahezu vollständige Auslastung
festzustellen. Die mittlere Parkdauer zeigt, dass Pkw durchschnittlich etwas über eine
Stunde abgestellt werden. Bei einem etwa stündlichen Umschlag und weitgehender
Vollauslastung erzeugen insbesondere die Straßenrandstellplätze in der Folge des
hohen Umschlags einen erheblichen Parksuchverkehr und erhöhen die
Verkehrsbelastung in den betroffenen Straßen deutlich.
In der Carl-Schurz-Straße besteht beispielsweise ca. ¼ des täglichen Verkehrs aus
Park- bzw. Parksuchverkehren zu den kostenfreien Stellplätzen im Straßenraum.
Im Einzelnen kommen die Gutachten zu nachstehenden Ergebnissen.
Südlicher Innenstadtbereich
Die südliche Innenstadt umfasst das Stadtzentrum von Brühl südlich vom Markt, dem
Kaufhof-Warenhaus und dem Haltepunkt Brühl Mitte. Ein wesentlicher Teil der
innerstädtischen Parkplätze liegt in der südlichen Innenstadt. Mit der Tiefgarage
Franziskanerhof, dem Parkplatz Janshof, dem Parkdeck Giesler-Galerie, dem Parkhaus
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10
Nördlicher Innenstadtbereich
Am Rand der nördlichen Innenstadt befinden sich mit dem Weltkulturerbe Schloss
Augustusburg und dem Schlosspark sowie dem Max-Ernst-Museum wesentliche
touristische Stätten mit einem überregionalen Einzugsbereich. Ansonsten wird das
Gebiet der nördlichen Innenstadt geprägt von einer zwei- bis dreigeschossigen
Bebauung. Während sich im Erdgeschoss teilweise auch Geschäfte und
Dienstleistungsnutzungen befinden, wird in den Obergeschossen vorwiegend gewohnt.
Von gebietsübergreifender Bedeutung sind noch die St-Franziskus-Grundschule an der
Straße „An der Synagoge“, die Kindertagesstätte St. Margareta an der Mühlenstraße
und die Kindertagesstätte Unter‘m Regenbogen am Mayersweg.
Die nördliche Innenstadt wird im Wesentlichen über die beiden Kreisverkehrsplätze
Heinrich-Esser-Straße / Kölnstraße und Konrad-Adenauer-Straße / An der Synagoge
erschlossen. Zusätzlich kann das Gebiet über die Hubertusstraße und über die
Kentenichstraße angefahren werden. Zwischen der nördlichen und der südlichen
Innenstadt besteht keine Kfz-Durchfahrtsmöglichkeit. Von beiden Seiten kann jedoch
die Kaufhof-Tiefgarage angefahren werden; die Ausfahrt erfolgt für den Gesamtverkehr
jedoch nach Norden über die Wallstraße. Aufgrund der straßenräumlichen Enge sind
nahezu alle Straßen (Ausnahme: Kölnstraße, Burgstraße) im Ein-Richtungsverkehr von
Kfz befahrbar. Für den Fahrradverkehr sind sie in der gegenläufigen Fahrtrichtung
geöffnet, so dass eine hohe Durchlässigkeit für Fahrradfahrer besteht.
Über die Kölnstraße kann die nördliche Fußgängerzone, die in den Markt mündet,
erreicht werden. Auch die Geschäftsstelle der Kreissparkasse Köln mit ihrer Tiefgarage
wird über die Kölnstraße und die Burgstraße angefahren.
Aus der vielfältigen, dichten Nutzungsstruktur sowie dem Kundenverkehr der
Einzelhandelseinrichtungen der Innenstadt entstehen ein hohes Verkehrsaufkommen
und ein enormer Parkdruck.
Der Parkplatz Belvedere ist der wichtigste Parkplatz in der nördlichen Innenstadt. Der
kleinteilige Einzelhandel im Untersuchungsgebiet ist auf diesen Parkplatz angewiesen.
Der Parkplatz wird über die Kölnstraße und die Burgstraße erschlossen, wobei diese
Straßen als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ nur mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h befahrbar sind. Die Tiefgarage Kaufhof und die
Parkstände in den Wohnstraßen werden über die Straße „An der Synagoge“ und die
Kentenichstraße angefahren. Bei den Ortsbegehungen und Bestandsaufnahmen
wiesen die Straßenrandparkplätze und der Parkplatz Belvedere eine hohe Auslastung
sowohl in den Vormittags– als auch in den Nachmittagsstunden auf. Aufgrund der
Bewirtschaftung wurden jedoch zu jeder Tageszeit freie Kapazitäten festgestellt.
Demgegenüber zeigte die Kaufhof-Tiefgarage zu allen Zeiten große freie Kapazitäten.
In der nördlichen Innenstadt stehen rund 800 Parkstände zur Verfügung. 320
Parkstände werden in der Tiefgarage Kaufhof und 223 Parkstände auf dem Parkplatz
Belvedere angeboten sowie 40 Parkstände in der Tiefgarage der KSK (ca. 70% des
Gesamtangebotes). Hinzu kommen rund 200 Stellplätze im Straßenraum.
Die im Rahmen des Parkraumkonzeptes vorzusehenden Maßnahmen sollen sich am
Ergebnis der Verkehrsuntersuchung durch das Ing.-Büro Runge + Küchler orientieren.
11
Nachstehende Tabelle zeigt die Stellplatzsituation. Stand 2015
Anzahl
Parkplatz Belvedere
Bewirtschaftung
223
kostenpflichtig
TG Sparkasse
40
kostenpflichtig
Private Tiefgarage
31
nicht öffentlich
TG Kaufhof
320
kostenpflichtig
Straßenraum
150
Parkscheibenregelung
Straßenraum
52
816
uneingeschränktes Parken
Das nachstehende Bild zeigt eine Übersicht zum Parkraumangebot sowie zur heutigen
Bewirtschaftung./ VU nördl. Innenstadt
I Runge + Küchler
Während das Parken auf dem Parkplatz Belvedere und in der Tiefgarage Kaufhof
gebührenpflichtig ist, kann in der Halteverbotszone der nördlichen Innenstadt für max.
eine Stunde bisher kostenfrei geparkt werden. In der Kentenichstraße sowie der Josefund Hubertusstraße bestehen derzeit keine Parkbeschränkungen. In den Straßen, in
denen die Parkscheibenregelung gilt, kann von den Bewohnern, die in diesen Straßen
wohnhaft sind, ein Bewohnerparkausweis beantragt werden.
12
Die heutigen Parkregelungen mittels Parkscheibe führen insbesondere in den durch
Wohnnutzung geprägten Straßen der nördlichen Innenstadt zu erheblichen
Parksuchverkehren und damit zu einer erhöhten Verkehrsbelastung zum Nachteil der
Bewohner. Diese sind mangels eigener, privater Abstellmöglichkeiten vielfach
gezwungen, Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum für das Abstellen ihrer Fahrzeuge
zu nutzen, was durch die derzeitigen Parkscheibenregelungen erheblich erschwert wird.
Die Parkscheibenregelung sorgt im Tagesverlauf für einen mehrfachen Umschlag der
Straßenrandstellplätze und ist somit ursächlich für einen erheblichen Parksuchverkehr
nebst entsprechend erhöhter Verkehrsbelastung.
Die Straße „An der Synagoge“ ist eine wichtige Zufahrtsstraße zur nördlichen
Innenstadt. Die Verkehrsbelastung liegt bei rund 4.900 Kfz an einem typischen
Wochentag. In der morgendlichen Spitzenstunde wurden 230 einfahrende und 90
ausfahrende Kfz gezählt,
In der Straße, An der Synagoge Nr. 1, liegt die St.-Franziskus-Grundschule, mit ca. 275
Schülern. Im Norden der Schule befindet sich ein Lehrerparkplatz mit Einfahrt von der
Straße „An der Synagoge“. Dieser ist in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr für die Lehrer
dieser Schule reserviert. Der Straßenraum dieser Straße besitzt eine Breite von rund
17 Meter. Die zweistreifige Fahrbahn nimmt 7 Meter in Anspruch. An die Fahrbahn
schließen westlich fünf Längsparkstände (2,50 m) und Gehwege mit einer Breite von
rund 3,50 m bis 4,00 m an. Radverkehrsanlagen sind in der Straße „An der Synagoge“
nicht vorhanden. Am Ende der Straße, am Knotenpunkt mit der Schützenstraße, ist als
Querungshilfe ein Fußgängerüberweg mit einer Mittelinsel vorhanden.
Durch die Eltern der Schülerinnen und Schüler der St-Franziskus-Grundschule wird
eine große Menge an Bring- und Abholverkehr zu den Schulanfangs- und Endzeiten am
Schuleingang auf der Straße „An der Synagoge“ erzeugt. Um 20 Minuten vor 8 Uhr
fängt der Schüler-Bringverkehr langsam an und steigert sich bis kurz vor Schulbeginn
um 8 Uhr erheblich. Die Eltern halten verkehrswidrig hintereinander am westlichen
Fahrbahnrand der Straße „An der Synagoge“.
Bei der Schützenstraße, im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt mit der Straße „An
der Synagoge“ und der Kölnstraße, handelt es sich überwiegend um eine Wohnstraße
in der nördlichen Innenstadt. Etwa in Straßenmitte befindet sich auf der Nordseite ein
Spielplatz. Zwischen der weitgehend geschlossenen zwei– bis dreigeschossigen
Bebauung weist die Schützenstraße eine Straßenraumbreite von nur rund 8,50 Metern
auf. Die Fahrbahn der Schützenstraße wird im Ein-Richtungsverkehr in Fahrtrichtung
Kölnstraße befahren. Die Fahrbahn besitzt eine Breite von ca. 5 Metern, wobei am
südlichen Bordstein in Längsaufstellung geparkt werden kann. Entlang der Fahrbahn ist
Raum für rund 19 parkende Pkw. Für das Parken gilt eine Bewohnerbevorrechtigung.
Zugelassen ist aber auch das Kurzzeitparken bis zu einer Parkdauer von 1 Stunde mit
der Parkscheibe. Die Gehwege in der Schützenstraße besitzen im Regelfall eine Breite
von ca. 1,50 bis 1,80 Meter; stellenweise unterschreiten sie aber auch 1 Meter, so dass
Fußgänger nicht nebeneinander gehen oder sich begegnen können. Besonders in
Bezug auf die Schulwegsicherheit zur St.-Franziskus-Grundschule ist dies kritisch zu
bewerten.
13
Die Kfz-Verkehrsmenge in der Schützenstraße beträgt rund 1.300 Kfz/Tag. Zusätzlich
wird die Straße von etwa 250 Radfahrern/Tag befahren. Die Schützenstraße hat eine im
Vergleich zu den benachbarten Straßen eher geringe Verkehrsbelastung. Wallstraße,
Mühlenstraße, An der Synagoge und Kölnstraße sind deutlich stärker befahren. In der
morgendlichen Spitzenstunde von 7:30 bis 8:30 Uhr befahren 105 Kfz die
Schützenstraße.
Augenscheinlich besitzt die Schützenstraße einen hohen Anteil an Fremdverkehr. Aus
dem Anwohnerverkehr ließe sich ein maximales Verkehrsaufkommen von etwa 200
Kfz-Fahrten am Tag ableiten. Bei dem Fremdverkehr handelt es sich insbesondere um
Parksuchverkehr, der einen gebührenfreien Parkstand anstrebt, bevor er nach
Durchfahrt der Schützenstraße den gebührenpflichtigen Parkplatz Belvedere anfährt.
Nachmittags können etwa jeweils die Hälfte der parkenden Fahrzeuge als Anwohner
und als Kurzzeitparker identifiziert werden. Weiterhin wird die Schützenstraße von
direktem Zielverkehr der Parkplatzanlage Belvedere bzw. der Sparkasse befahren
sowie insbesondere in der morgendlichen Spitzenstunde vom Bring-Verkehr der Eltern
der St. Franziskus-Grundschule.
Die Kölnstraße war einst eine stark befahrene Bundesstraße, die durch das
Stadtzentrum von Brühl führte. Mit der Einrichtung des Fußgängerbereichs für den
Markt und die südliche Kölnstraße wurde die Verbindung von nördlicher und südlicher
Innenstadt unterbrochen. Heute unterbinden versenkbare Poller die Einfahrt in den
Fußgängerbereich. Für Lieferfahrzeuge ist die Zufahrt montags bis freitags zwischen 6
und 11 Uhr frei. Auch der Fahrradverkehr ist zugelassen. Weiterhin bildet die
Kölnstraße eine Hauptzufahrtsstraße in den nördlichen Innenstadtbereich.
Insbesondere erschließt sie den Parkplatz Belvedere als wichtigsten nördlichen
Innenstadtparkplatz und ermöglicht die Zufahrt zur Sparkasse, die eine Tiefgarage
besitzt. Die Kölnstraße, die eine Straßenraumbreite von rund 12 Metern aufweist, wird
von einer geschlossenen, überwiegend dreigeschossigen Randbebauung gesäumt: In
der
Erdgeschosszone
befinden
sich
kleinteilige
Einzelhandelsgeschäfte,
Dienstleistungseinrichtungen und gastronomische Betriebe. Einen wichtigen
Anziehungspunkt für den Kunden- und Besucherverkehr bildet die Kölntorpassage, in
der mehrere Arztpraxen, eine Krankenkasse, eine Apotheke, ein Reisebüro sowie eine
Bank ansässig sind. Die An- und Abfahrt des Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches
der Kölnstraße erfolgt über einen Kreisverkehr mit der Heinrich-Esser-Straße und der
Comesstraße, die als L 184 eine verkehrswichtige West-Ost-Achse im Straßennetz
bilden, sowie die nördliche Kölnstraße, die als L 194 klassifiziert ist. Die Kölnstraße ist
im Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h
befahrbar. Fahrbahn und Gehwegbereiche sind über eine „weiche Trennung“
abgegrenzt, die durch die Entwässerungsrinne, einzelne Grünbeete, Leuchten und
Poller gebildet wird. Die gepflasterte Fahrbahn besitzt eine Breite von rund 6 Metern,
die prinzipiell für den Begegnungsfall zweier Lkw ausreichend bemessen ist.
Die Kölnstraße wird am typischen Wochentag von rund 4.700 Kfz befahren. Der
Lieferwagen– und Lkw-Anteil (> 2,8 t) macht etwa 3 % an der Gesamtbelastung aus. 30
Kfz können dem Lkw-Verkehr (> 3,5 t) zugerechnet werden, wobei keine Lastzüge die
Kölnstraße befahren. Im Zeitraum zwischen 10 und 19 Uhr können stündlich zwischen
350 und 400 Kfz im Straßenquerschnitt gezählt werden. Die verkehrsstärkste Stunde im
Zufluss von Norden liegt zwischen 9 und 10 Uhr mit 214 Kfz.
Bis auf einen Bereich von rund 30 Metern auf der Westseite besteht ein absolutes
Halteverbot in der Kölnstraße. Vor der Kölntorpassage besteht für das Bringen und
Abholen von Patienten der dort ansässigen Ärzte ein eingeschränktes Halteverbot.
14
4
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15
So besteht die Verknüpfung Bewohnerparken und Kurzzeitparken neben der
Schützenstraße auch in der Straße „An der Synagoge“, der Mühlenstraße, der
Wallstraße, der Hermannstraße, der Kempishofstraße und in der Gartenstraße. In der
Kentenichstraße sowie im Straßenzug Josefstraße - Hubertusstraße ist der Parkraum
sogar unbewirtschaftet. Zur Entlastung der schmalen und überwiegend empfindlichen
Straßen der nördlichen Innenstadt wird vom Gutachter die Erarbeitung eines
gebietsbezogenen Parkraumkonzeptes empfohlen, welches Maßnahmen zur
Reduzierung des Parksuchverkehrs aufzeigt und Parkverkehre möglichst auf den
Parkplatz Belvedere und die Tiefgarage des Kaufhofes zu konzentriert.
Bestandssituation
Übersicht der öffentlich verfügbaren Stellplätze
Plan 2 zeigt den Bestand der öffentlich verfügbaren Stellplätze innerhalb der Grenzen
des Untersuchungsbereiches. Das Parkraumangebot gliedert sich derzeit in folgende
Kategorien mit den angegebenen Stellplatzzahlen:
Kategorie
Fußgängerzone
Straßen und sonstige Stellplätze / Parkregelung nach
StVO (*)
Straßen
und
sonstige
Stellplätze
mit
Parkscheibenregelung
Straßenrandstellplätze o. sonstige Stellplätze mit
Parkscheinautomat
Straße im Wohnbereich "Anliegerstraße"
Parkierungsanlagen mit finanzieller Bewirtschaftung
öffentliches Stellplatzangebot im Untersuchungsgebiet
(*)
Anzahl Stellplätze
0
802
305
17
98
1.832
3.054
Unter "Straßen und sonstige Stellplätze / Parkregelung nach StVO" ist die Addition der Stellplätze
im öffentlichen Verkehrsraum aufgeführt, die ohne zusätzliche Ge- oder Verbotsregelungen
(Beschilderung) nach den allgemeinen Regeln der StVO für das Parken genutzt werden können.
Übersicht zum Bewohnerparken
Plan 4 zeigt eine Übersicht zum derzeitigen Stand der verfügbaren Bewohnerstellplätze
sowie die Straßen in denen Bewohner -mangels verfügbarer eigener
Abstellmöglichkeiten- einen Bewohnerparkausweis erwerben können.
16
6
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17
Bewirtschaftungsformen
Neben der grundsätzlichen Gebührenpflicht auf den im Parkleitsystem geführten
Parkierungsanlagen werden als weitere Bewirtschaftungsformen derzeit eingesetzt:
-
Parken gebührenfrei gemäß StvO Regelung
Parkscheibe gebührenfrei
Bewohnerparkausweis gegen Gebühr
Handwerkerparkausweis gegen Gebühr
Parkausweis für Gewerbetreibende gegen Gebühr
Sonderparkberechtigung gegen Gebühr
Bestehende Gebührenpflicht und Bewirtschaftungszeiten
Für die Gebührenpflichtigen Parkierungsanlagen bestehen folgende Regelungen:
Parkplatz Belvedere
Tarifzeiten
Mo – Fr
8 – 18 Uhr
Sa
8 – 14 Uhr
Sonn- und Feiertage frei
Gebühr
12 Min
= 0,10 €
je weitere 12 Min = 0,10 €
max. 3 Std.
= 1,50 €
Tarifzeiten
Mo – Fr
8 – 18 Uhr
Sa
8 – 14 Uhr
Sonn- und Feiertage frei
Gebühr
12 Min = 0,30 €
je weitere12 Min = 0,30 €
max. 2 Std. = 3,00 €
Parkplatz Janshof
Parkdeck Giesler-Galerie
Öffnungs- und Tarifzeit
tägl. 24 Std.
Servicezeit
Mo – Sa
7 – 22 Uhr
So u. Feiertag 8 – 18 Uhr
Gebühr
1. Std.
= 0,50 €
je weitere Std. = 1,00 €
Tageshöchstsatz = 23,00 €
18
Parkhaus am Krankenhaus
Tarifzeiten
Gebühr
Mo – Do
7 – 23 Uhr
Fr u. Sa
7 – 24 Uhr
So und Feiertage 9 – 24 Uhr
1. Std.
= 0,50 €
2. Std.
= 0,50 €
ab 3. Std.
= 1,00 €
jede weitere Std. = 1,00 €
Tiefgarage Franziskanerhof
Tarifzeiten
Öffnungszeiten
24 Std.
Mo – Fr
Sa
Sonntage, Feiertage
7:45 – 19:30 Uhr
7:45 – 16:00 Uhr
geschlossen
Gebühr
1. Std.
= 1,00 €
2. Std.
= 1,00 €
jede weitere Std. = 1,00 €
24 Std.
=20,00€
Tarifzeiten
Mo – Fr
Gebühr
12 Min
= 0,10 €
je weitere
12 Min = 0,10 €
Höchstparkdauer 3 Std.
= 1,50 €
Tarifzeiten
Mo – Sa
Gebühr
12 Min
= 0,10 €
je weitere 12 Min = 0,10 €
Höchstparkdauer 1 Std.
= 0,50 €
Tarifzeiten
Mo - Fr
Sa
Gebühr
12 Min
= 0,10 €
je weitere 12 Min
= 0,10 €
Höchstparkdauer 2 Std. = 1,00 €
Parkdeck Schlaunstraße
8 – 18 Uhr
Parkplatz Post
7 – 20 Uhr
Parkplatz Am Amtsgericht
8 – 18 Uhr
8 – 14 Uhr
19
Tiefgarage Kaufhof
Tarifzeiten
Mo – Sa
8 – 19:30 Uhr
Gebühr
Kunden
1. Std. = 0,50 €
2. Std. = 1,00 €
3. Std. = 1,50 €
je weitere Std.
= 0,75 €
sonstige Nutzer
= 1,00 €
= 2,00 €
= 3,00 €
= 1,50 €
Parkplatz Max-Ernst-Museum / Schloss Augustusburg
Tarifzeiten
24 Std.
Gebühr
1. Std. = 0,50 €
2. Std. = 0,50 €
3. Std. = 1,00 €
je weitere Std. = 1,00 €
Konzert-Ticket 4 Stunden ab Einfahrt = 3,00 €
Konzept
Kennzeichnend für die Situation in Brühl ist es, dass einem Überhang an
Stellplatzkapazitäten in den innenstadtnahen Parkierungsanlagen eine überhöhte
Nachfrage in den Straßenbegleitenden Parkplätzen gegenübersteht. Dies führt zu
erhöhtem Parksuchverkehr und zu einer Konkurrenz zwischen Anwohnern auf der
einen und Kunden und Pendlern auf der anderen Seite. Dieses Missverhältnis ist
insbesondere darauf zurückzuführen, dass das Angebot an kostenfreien Stellplätzen in
der Innenstadt zahlenmäßig so hoch ist, dass Suchfahrten für den Ortskundigen noch
immer attraktiv bleiben.
Wesentliche Aufgabe ist es Parksuchverkehre zu vermeiden. Dabei gilt es bei den
Überlegungen zu einer Neuregelung der Parksituation die unterschiedlichen Ansprüche
der verschiedenen Nutzergruppen zu beachten.
Bewohner
Pendler
Kunden
Dauerparkmöglichkeiten Ganztags
Dauerparkmöglichkeiten innerhalb der Arbeitszeiten
Kurzzeitparken zu Erledigung der Besorgungen
Untersucht wurde zunächst, statt der bisher verwendeten "Bewohnerparkausweise" zur
Regelung der Stellplatznutzung in ausgewiesenen Straßenabschnitten bzw. Zonen ein
"City-Ticket" einzuführen, welches durch die Ordnungsbehörde gegen Gebühr anhand
zu definierender Kriterien ausgegeben werden sollte. Die verkehrsrechtliche Anordnung
sollte per Zusatzzeichen "City-Ticket frei" unter der StVO-Beschilderung erfolgen.
Die nachstehenden Muster zeigen denkbare Lösungen, wie ein derartiges Ticket
beispielsweise für Bewohner und für Pendler hätte ausgestaltet werden sollen.
20
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
City-Ticket
BM XY 000
Bewohner: Innenstadt SÜD
Dezember 2016
gültig bis einschließlich
Ausgabestelle:
Fachbereich
Ordnung und Bürgerdienste
-Straßenverkehrbehörde-
(Siegel)
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Pendler
BM XY 000
Mo bis Fr
8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Parkzeitraum
gültig bis einschließlich
Ausgabestelle:
City-Ticket
Dezember 2016
Fachbereich
Ordnung und Bürgerdienste
-Straßenverkehrbehörde-
(Siegel)
Das Ziel bestand darin, den Parkraum zwischen Langzeit parkenden Bewohnern und
ebenso Langzeit parkenden Pendlern aufzuteilen, um Parksuchfahrten zu reduzieren
und die Verkehrsbelastung zu senken.
Der Versuch, hierfür eine Genehmigung durch das MBWSV zu erhalten, ist leider mit
der Begründung gescheitert, dass diese Form der Parkregelung eine Privilegierung für
bestimmte Nutzerkreise auf öffentlich verfügbaren Stellplätzen bedeuten würde, gegen
die mit Erfolg geklagt werden könnte.
Um dennoch das Ziel zu erreichen, Parksuchverkehre soweit möglich zu vermeiden,
muss zunächst das Missverhältnis der freien Parkplätze in den kostenpflichtigen
Parkierungsanlagen zur überhöhten Nachfrage auf den kostenfreien Parkmöglichkeiten
zu Gunsten der Parkierungsanlagen verändert werden.
Dies kann nur dann gelingen, wenn die Bewirtschaftung der unterschiedlichen Bereiche
und Arten der Parkräume auf einander abgestimmt werden. Dies betrifft die Art der
Bewirtschaftung, deren Kostenrahmen, den Zeitrahmen und die Dauer der
Bewirtschaftung.
Im Folgenden werden die Vorschläge für die Bereiche Straßenrandparken,
Bewohnerparken und Stellplatzanlagen erläutert.
Straßenrandstellplätze / Kurzzeitparken / Kunden
Auf fast allen Parkplätzen und in Parkierungsanlagen ist nur das kostenpflichtige
Abstellen des Autos möglich. Straßenrandparkplätze sind hingegen bisher meistens
kostenfrei nutzbar. Die Parkdauer wird derzeit mittels Parkscheibenregelung, während
der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr, auf 30 Min. bis 2 Stunden beschränkt.
Diese Parkscheibenregelungen sollen im Innenstadtbereich durch eine finanzielle
Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten ersetzt werden, wobei die
Höchstparkdauer hier weiterhin maximal 2 Std. betragen soll. Jedoch werden die
Parkgebühren im Bereich der mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Stellplätze
künftig so hoch angesetzt, dass diese preislich unattraktiver sind als die Stellplätze in
Parkbauten und auf Parkplätzen. Auf diesem Weg kann der Parksuchverkehr zu
Straßenrandstellplätzen reduziert und die Nutzung der Parkierungsanlagen gefördert
werden, wobei die Möglichkeit für kurzzeitige Erledigungen am Straßenrand zu parken
aber nicht unterbunden wird.
Kurzzeitparken bleibt in verschiedenen Innenstadtstraßen für Kundenverkehre so
weiterhin möglich. Die Wahrscheinlichkeit in Geschäftsnähe einen freien Parkplatz zu
21
finden dürfte sich allerdings verbessern, da Anfang und Ende der Parkzeit dann ohne
Karenzzeit eingehalten werden müssen. Die Parkscheibe ließ bisher, da die Einstellung
auf den gekennzeichneten Teilstrich der nächsten halben erfolgte, immer einen
gewissen Spielraum, welcher beim Parkscheinautomaten nicht mehr gegeben ist.
Einsatz von Parkscheinautomaten
Um die im Konzept festgelegten Fahrbahnrand- oder sonstige Stellplätze finanziell
bewirtschaften zu können, ist die Aufstellung von Parkscheinautomaten vorgesehen. Im
Rahmen einer Detailplanung und technischer Prüfung wird festgelegt, wie viele
Parkscheinautomaten eine direkte Netzversorgung erhalten oder über Solartechnik
versorgt werden.
Die genaue Anzahl der Parkscheinautomaten sowie die Festlegung des jeweiligen
Standortes richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich (vorläufig geschätzt 16 Automaten) auf ca.
100.000,-€.
Zur Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten sind vorgesehen:
Uhlstraße
Clemens-August-Straße
Bonnstraße
Carl-Schurz-Straße
Ostseite zwischen Stern und Kreisverkehr
incl. für den kleinen Platz (Baulücke ca. 10 Stellplätze)
östl. des Kreisverkehrs
Abschnitt zwischen An der alten Brauerei und Stern
Abschnitt zwischen Zufahrt Stadion und Stern
Abschnitt zwischen Steinweg und Brühl-Mitte
(zunächst als Übergangslösung bis zum Ausbau der
Ost- West-Achse
Gartenstraße und Mayersweg
Hermannstraße
Josefstraße
nördliche Wallstraße und Kempishofstraße
Schützenstraße
nördliche Mühlenstraße
Brötchentaste
Die auf dem Janshof zu Versuchszwecken eingeführte Brötchentaste hat sich nicht
bewährt. Bei der Verkehrsüberwachung wurde oft festgestellt, dass entweder überhaupt
kein Parkschein gezogen wurde oder der Parkschein mit den 15-Minuten-Freiparken
häufig abgelaufen war.
Aufgrund der üblichen Karenzzeit, die in Brühl 10 Minuten beträgt, bevor eine
Verwarnung ausgestellt wird, führte dies häufig zu einem freien Parken von 25 Minuten
und mehr sowie zu zeitintensiven Diskussionen sowohl mit den Politessen vor Ort als
auch mit den Sachbearbeitern der Verkehrsüberwachung im Rathaus.
22
Die von den Politessen vor Ort gewährte Karenzzeit kann quasi als Zeit für
Kurzzeitbesorgungen innerhalb von 10 Minuten gesehen werden, so dass eine
Wiedereinführung der Brötchentaste entbehrlich ist.
Bewohnerparken:
Rechtsgrundlage für die Ausgabe von Anwohnerparkausweisen und die entsprechende
Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Bewohner ist § 45 Abs. 1b Ziff. 2a
Straßenverkehrsordnung.
Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnen, die
Parkraumsituation der Bewohner innerstädtischer Bereiche zu verbessern. Betroffen
sind in erster Linie dicht bebaute Gebiete der Innenstädte, die in Zeiten gebaut wurden,
in denen Art und Umfang der heutigen Motorisierung noch nicht abzusehen war. Die
Parkraumnot in solchen dicht bebauten Gebieten erschwert in besonderem Maße die
Lebensumstände der dortigen Wohnbevölkerung. Diese Erschwernis trifft in erster Linie
diejenigen Personen, die in diesen Wohngebieten den Mittelpunkt ihrer
Lebensbeziehung gegründet haben, also diejenigen, die dort mit Hauptwohnsitz
gemeldet sind.
Berechtigt ist, wer innerhalb des begrenzten Bewohnerparkgebietes den Hauptwohnsitz
hat, über keine privaten Stellflächen verfügt und ein auf den eigenen Namen
zugelassenes Fahrzeug besitzt oder das auf einen Anderen zugelassene Fahrzeug
nachweislich nutzt.
Jeder Bewohner erhält die Sonderparkberechtigung jeweils nur für ein Fahrzeug. Pro
Haushalt wird maximal ein Parkausweis ausgestellt. In Einzelfällen können auch
mehrere Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen werden.
Nicht zu den Bewohnern gehören grundsätzlich Gewerbetreibende oder andere
ausschließlich beruflich tätige Personen. Diese haben kein Anrecht auf einen
Bewohnerparkausweis. Für Gewerbetreibende gibt es jedoch Sonderparkregelungen
nach anderen Kriterien.
Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Belegen eines bestimmten oder
reservierten Stellplatzes. Er gilt nur im Bereich der besonders ausgewiesenen
Bewohnerparkplätze. Innerhalb eines Bereiches mit Bewohnerparkvorrechten dürfen
werktags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50%, in der übrigen Zeit nicht mehr
als 75% der zur Verfügung stehenden Parkplätze für die Bewohner reserviert werden.
Einen Überblick zu den Adressen von Inhabern eines Bewohnerparkausweises
visualisiert der Plan 5. Der Schwerpunkt bei der Anzahl ausgegebener
Bewohnerparkausweise (445 Stück.) liegt eindeutig im eingegrenzten nördlichen
Innenstadtbereich.
Die Gebühren für einen Bewohnerparkausweis sind nach der Gebührenordnung für
Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) auf eine Spanne von 10,20€ bis 30,70€/Jahr
festgelegt, woran die Stadt gebunden ist. Hier soll der obere Wert zugrunde gelegt
werden, da diese Gebühr nach aktuellen Maßstäben sehr niedrig ist. Demnach belaufen
sich die max. zu erzielenden Einnahmen bei 445 Ausweisen auf 13.661,50€.
23
Um die Nutzung entsprechend ausgewiesener Stellplätze im Innenstadtbereich für das
Bewohnerparken möglichst auf das Wohnungsumfeld zu begrenzen, ist eine Aufteilung
in zwei Bewohnerparkbereiche (Nord und Süd) vorgesehen. Diese Regelung entspricht
insoweit gleichermaßen der verkehrlichen Erschließung der Brühler Innenstadt, die
-ohne Möglichkeit der Durchfahrt des Stadtzentrums- in Form von Schleifenlösungen
aus nördlicher bzw. südlicher Richtung erfolgt.
In den nachstehend genannten Straßen der südlichen Innenstadt wird eine
Bewohnerparkregelung für das Parken am Straßenrand angeboten. Mit
Bewohnerparkausweis / Süd ist das Parken hier grundsätzlich gestattet:
Uhlstraße und Baulücke am Kreisverkehr
18
Clemens-August-Straße
14
Bonnstraße
10
Carl-Schurz-Straße
36
Bewohnerparken ab 18 Uhr
südl. Mühlenstraße (in Höhe Kaufhof)
8
ausschl. Bewohnerparken
Janshof
7
ausschl. Bewohnerparken
südl. Wallstraße
9
ausschl. Bewohnerparken
Tiergartenstraße
18
ausschl. Bewohnerparken
Stellplätze
120
Der Parkplatz Amtsgericht (41 Stpl.) wird künftig neben den Nachtstunden auch an den
Wochenenden (an Sonntagen und Feiertagen ganztags) dem Bewohnerparken zur
Verfügung stehen.
Gleiches gilt analog für die nördl. Innenstadt. Fahrzeugen mit dem
Bewohnerparkausweis / Nord ist das Parken hier grundsätzlich bzw. ab 18 Uhr
gestattet:
nördliche Mühlenstraße
25
Hermannstraße
43
Bewohnerparken ab 18 Uhr
Josefstraße
14
Kentenichstraße
34
ausschl. Bewohnerparken
nördliche Wallstraße und Kempishofstraße
23
Schützenstraße
24
Bewohnerparken ab 18 Uhr
Gartenstraße und Mayersweg
23
Schlossstraße
12
ausschl. Bewohnerparken
An der Synagoge
5
ausschl. Bewohnerparken
Stellplätze
203
Bewohnern wird es mit diesen Lösungen erleichtert, wohnungsnah einen freien
Stellplatz vorzufinden. Zwischen 18.00Uhr und 9.00 Uhr des folgenden Tages können
die Stellplätze zum Bewohnerparken genutzt werden.
Die Inanspruchnahme des Parkplatzes Belvedere (223 Stpl.) durch Fahrzeuge mit
Bewohnerparkausweis wird künftig Mo bis Fr tagsüber nicht mehr bestehen, wodurch
hier Stellplätze zum Kurzzeitparken (Kunden) frei werden. Das Potenzial hierfür liegt bei
ca. 40 Fahrzeugen, die mit Bewohnerparkausweis über den Tag hier abgestellt werden,
wie entsprechende Überprüfungen bezogen auf einen normalen Werktag ergab. Sa, So
und feiertags ist das Bewohnerparken ganztägig möglich.
24
Für das Bewohnerparken wurden aktuell für das Jahr 2016 bisher 445
Bewohnerparkausweise ausgegeben. Dem steht lt. Konzept eine Anzahl von 587
potenziell zum Bewohnerparken verfügbarer Stellplätze gegenüber. Eine
entsprechende Übersicht ist im Plan 5 dargestellt, der gleichfalls auch die
vorgesehenen Parkmöglichkeiten für Bewohner aufzeigt.
Bewohnerparken Schützenstraße
Das Bewohnerparken in der Schützenstraße soll modifiziert werden. Die
Parkmöglichkeiten auf der südlichen mit ungeraden Hausnummern versehenen
Straßenseite werden aufgeteilt.
Im Straßenteilstück von der Kölnstraße bis zur Schützenstraße 3 - 7 (einschließlich)
dürfen Bewohner werktags zwischen 9.00 und 18.00 Uhr nicht mit
Bewohnerparkausweis parken. Diese Straßenrandstellplätze (ca. 5 Stellplätze / incl. 1
Behindertenstellplatz) sollen für Parkplatz suchende Kunden des verkehrsberuhigten
Straßenteilstücks der Kölnstraße zwischen Burgstraße und Kreisel Comesstraße /
Heinrich-Esser-Straße bereit gestellt werden, um die Kölnstraße von verkehrswidrig
parkenden KFZ zu entlasten und Kunden der dortigen Ladenlokale eine (kurzzeit)
Abstellmöglichkeit zu bieten.
Das Straßenteilstück der Schützenstraße ab Hausnummer 9 bleibt, wie bisher auch,
werktags für die Bewohner zum Parken anfahrbar.
Die ganze Schützenstraße wird aber mit Parkscheinautomaten versehen, so dass für
alle Nicht-Bewohner-Kfz ein Parkschein gelöst werden muss.
Pendler (Langzeitparken)
Derzeit besteht zur Erweiterung des bestehenden Angebotes an Kurzzeitstellplätzen in
der Innenstadt kein Erfordernis, da hier ausreichende Stellplatzkapazitäten
nachgewiesen werden. Demgegenüber ist allerdings beim Stellplatzangebot für Pendler
ein spürbares Defizit erkennbar.
Die gutachterlichen Überprüfungen zeigen, dass beim heutigen Auslastungsgrad der
vorhandenen Parkbauten (Parkdeck Giesler-Galerie, Parkhaus am Krankenhaus,
Tiefgarage Kaufhof) noch deutliche Reserven verfügbar sind. Dies führt u.a. dazu, dass
Stellplätze in diesen Parkierungsanlagen (zur Minimierung der Betriebskosten) zu
einem geringeren Preis an Langzeitparker (z.B. Pendler) vermietet werden. Diese
Praktik ist allerdings nur deshalb tragbar, weil die Nachfrage nach Kurzzeitstellplätzen
hier parallel noch abgedeckt werden kann.
Eine Steigerung der Auslastung dieser Parkierungsanlagen (verfolgtes Ziel des
Parkraumkonzeptes) könnte künftig aber dazu führen, dass die Vermietungspraxis mit
der Nachfrage nach Kurzzeitparkständen konkurriert.
Neben der bestehenden Möglichkeit, in verschiedenen Parkierungsanlagen Stellplätze
gegen eine monatliche Gebühr zu mieten, soll daher zusätzlich auf der Fläche hinter
dem Finanzamt eine Parkierungsanlage (ca. 100 Stellplätze) für Langzeitparker
geschaffen werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Einpendler, die im
Innenstadtbereich ihren Arbeitsplatz haben. Die Stadt Brühl wird den Nutzern dieses
Parkplatzes gegen Gebühr ein "City-Ticket / Pendler" anbieten.
25
Bei der Fläche "Parkplatz Finanzamt" handelt es sich z.Zt. um eine unbefestigte
Schotterfläche mit einer Größe von 3.559m². Eine Minimalherstellung in Form einer
bituminösen
Flächenbefestigung,
Einfassungen,
Oberflächenentwässerung,
Beleuchtung und Abmarkierung der Stellplätze wird mit ca. 300.000,-€ kalkuliert.
26
6
27
Gebührenpflicht / BewirtschaftungszeitenAuf vertraglicher Basis wurde die Bewirtschaftung der städtischen Parkierungsanlagen
von der Stadt Brühl an die Stadtwerke Brühl GmbH übertragen. Eine Veränderung der
Parkgebühren muss daher entsprechend mit den Stadtwerken kommuniziert werden,
wonach von dort die zu erwartenden Gebühren kalkuliert werden können.
Werktags soll grundsätzlich tagsüber zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr (P-Belvedere 8
bis 23 Uhr) eine Gebührenpflicht mit nachstehenden Parkgebühren gelten:
Im Parkleitsystem enthaltene Parkierungsanlagen:
P-Belvedere
1. Std. 0,50€, jede weitere Std. 1,-€
Parkdauer max. 4 Stunden
P-Amtsgericht
1. Std. 0,50€, jede weitere Std. 1,-€
Parkdauer max. 4 Stunden
(samstags zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr)
P-Janshof
½ Std. 1,-€, Parkdauer max. 2 Stunden
Die Regelungen und Gebühren für die übrigen im Parkleitsystem enthaltenen
Parkierungsanlagen werden durch die privaten Betreiber festgesetzt.
Parkdeck Giesler-Galerie
1. Std. 0,50€, jede weitere Std. 1,-€
Höchstsatz 23,-€
Tarifzeit 24 Std.
Öffnungszeiten
Mo – Sa:
So u. Feiertage
7 – 22 Uhr
8 – 18 Uhr
Parkhaus am Krankenhaus
1. Std. 0,50€, 2. Std. 0,50€, ab 3. Std. 1,-€
jede weitere Std. 1,-€
Öffnungszeiten
Mo – Do
7 – 23 Uhr
Fr u. Sa
7 – 24 Uhr
So u. Feiertage
9 – 24 Uhr
Tiefgarage Franziskanerhof
1. Std. 1,-€, 2. Std. 1,-€, jede weitere Std. 1,-€
Tarifzeit 24 Std. = 20,-€
Öffnungszeiten
Mo – Fr
7.45 – 19.30 Uhr
Sa
7.30 – 16 Uhr
So u. Feiertage geschlossen
Tiefgarage Kaufhof
bis 1 Std.
bis 2 Std.
bis 3 Std.
jede weitere Std.
Öffnungszeiten
Kunden
0,50€
1,-€
1,50€
0,75€
Mo – Sa
andere
1,-€
2,-€
3,-€
1,50€
8 – 19.30'Uhr
28
Max-Ernst-Museum / Schloss Augustusburg
20 Min. frei
1. Std. 0,50€, 2. Std. 0,50€, ab 3. Std. 1,-€
jede weitere Std. 1,-€
Konzert-Ticket 4 Std. = 3,-€
Öffnungs- u. Tarifzeit 24 Std.
Parkdeck Schlaunstraße
12 Min. 0,10€, je weitere 12 Min. 0,10€
Höchstparkdauer 3 Std. = 1,50€
Tarifzeit
Mo – Fr
8 – 18 Uhr
Post
12 Min. 0,10€, je weitere 12 Min. 0,10€
Höchstparkdauer 1 Std. = 0,50€
Öffnungszeit Mo – Sa
7 – 20 Uhr
Privatfläche übrige Zeit geschlossen
Die lediglich temporär genutzte Parkplatzfläche südl. der Giesler-Galerie wird hier nicht
betrachtet, da diese einer baulichen Nutzung zugeführt wird.
Nicht im Parkleitsystem enthaltene Parkmöglichkeiten:
P-Heinrich-Esser-Straße
½ Std. 1,-€, Parkdauer max. 2 Stunden
P-Automaten Straßenrand
½ Std. 1,-€, Parkdauer max. 2 Stunden
-ebenso 10 Stellplätze (Baulücke) am Kreisverkehr Liblarer Straße-
Die Arbeitsgruppe spricht sich darüber hinaus für die folgenden Gebühren aus:
Gewerbetreibende 60,00€/Monat
City-Ticket Pendler
40,-€/Monat (bei Erfordernis Nachjustierung vorgesehen)
Bewohnerparkausweis
30,70€/Jahr (nach Gesetzeslage zulässige Gebühr)
Zu beachten ist, dass die Höhe der Gebühr für einen Bewohnerparkausweis in der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt; siehe Geb.-Nr.: 265)
festgelegt ist.
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Ausnahmegenehmigungen und weitere Maßnahmen
Sonderparkausweise:
Regelungen, wie beispielsweise die Ausgabe von Handwerkerparkausweisen, aus
gegebenem Anlass erteilte Sonderparkgenehmigungen etc., sollen in der bestehenden
Form erhalten bleiben.
Smart Parking
Der Einsatz des s.g. "Smart Parking" soll derzeit nicht weiter verfolgt werden. Hier wäre
mit erheblichen Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Technik und für den
zusätzlichen Arbeitsaufwand der Politessen bei der Kontrolle zu rechnen. Die
Einführung von "Smart Parking" ergibt aus Sicht der Verwaltung derzeit keinen
hinreichend begründeten Vorteil.
Carl-Schurz-Straße
Auf Wunsch können in der Carl-Schurz-Straße ansässigen Betrieben Möglichkeiten zur
Außengastronomie eröffnet werden, indem hierzu öffentliche Stellplätze entfernt
werden.
Kentenichstraße
Die Kentenichstraße wurde erst vor kurzer Zeit neu ausgebaut. Aufgrund der beengten
örtlichen Verhältnisse (Breite des verfügbaren Straßenraumes) entsprechen die
Gehwegbreiten nicht den grundsätzlich -nach den einschlägigen Regelwerkenvorzusehenden Maßen. Insbesondere die beidseitigen Baumreihen sowie das
beidseitige Gehwegparken engen die Seitenräume zusätzlich derart ein, dass z.B. für
Rollstuhlfahrer die barrierefreie Benutzung erheblich eingeschränkt wird.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es derzeit bezüglich der v.g. Problematik ohne erneute
bauliche Eingriffe keine sinnvoll zu empfehlende Lösungsmöglichkeit. Das
Parkraumkonzept gibt hier daher keinen kurzfristigen Maßnahmenvorschlag, da der
aktuelle bauliche Zustand den Bedürfnissen der Bewohner derzeit weitgehend
entgegen kommt.
Die Bewohner der Kentenichstraße sind -mangels ausreichender eigener
Abstellmöglichkeiten- auf Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum angewiesen. Aus
diesem Grund wird im Parkraumkonzept für die Kentenichstraße ein ausschließliches
„Bewohnerparken“ ausgewiesen.
Mühlenstraße zwischen Clemens-August-Straße und Carl-Schurz-Straße
In der Mühlenstraße wird die Bushaltestelle bis an die derzeit markierten Parkstände
verlängert, um das dortige Halteverbot zu unterstreichen. Die Parkscheibenregelung
(fünf Stellplätze, Parkzeit 30 Min.) wird aufgehoben. Die betreffende Markierung und
Beschilderung wird entfernt. An dieser Stelle wird (zunächst für eine Testphase) ein
eingeschränktes Halteverbot eingeführt, welches das kurzzeitige Halten ermöglicht, um
Personen zur Arztpraxis zu bringen oder dort aufzunehmen.
30
Das Parken in der Mühlenstraße zwischen Clemens-August-Straße und Carl-SchurzStraße soll vollständig unterbleiben, da es aufgrund der Enge der Straße zu Konflikten
zwischen KFZ-Verkehr und gegen die Einbahnrichtung fahrenden Radfahrern kommt.
Außerdem behindern die parkenden KFZ die Anfahrt der Busse zur Bushaltestelle
neben dem Bankgebäude, da hier häufig zwei Busse hintereinander stehen.
Wegen der intensiven Haltestellennutzung soll die Haltestelle durch Grenzmarkierungen
Zeichen 299 der StVO nach Süden verlängert werden. Das beinhaltet auch ein
Parkverbot auf dieser Fläche. Erlaubt ist aber für Nichtbusse dort anzuhalten und eine
Person aussteigen zu lassen. Damit ist gewährleistet, dass Personen, die
geheingeschränkt sind, in unmittelbare Nähe der Arztpraxen im Geohaus und des
Krankenhauses abgesetzt werden können, um die Örtlichkeiten zu Fuß erreichen zu
können. Beim Krankenhaus kann zum Absetzen von Personen auch der kleine
Krankenhaus eigene Parkplatz am Haupteingang genutzt werden.
Uhlstraße
In der südlichen Uhlstraße sollen (auf der Seite der Giesler-Galerie) zwei PkwStellplätze zugunsten weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten entfernt werden.
Parkdeck Schlaunstraße
Die Stellplatzmarkierung wird erneuert und auf 2,5 m verbreitert.
Parkplatz Amtsgericht
Der Parkplatz Amtsgericht wird von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
an Samstagen (Markt Balthasar-Neumann-Platz) von 8.00 Uhr bis 14 Uhr mit
Parkscheinautomat bewirtschaftet. An Sonntagen und Feiertagen steht der Parkplatz
künftig ausschließlich dem Bewohnerparken (Bewohnerparkausweis-Süd" zur
Verfügung.
Bewohner der südlichen Innenstadt, die einen entsprechenden Parkausweis besitzen,
sollen hier darüber hinaus auch in den Abend-/ Nachtstunden (20.00 Uhr bis 9.00 Uhr)
Parkplätze finden.
Parkverkehre können samstags zusätzlich auf die Parkierungsanlagen "Parkhaus am
Krankenhaus" sowie das "Parkdeck Giesler-Galerie" in unmittelbarer Nähe ausweichen,
welche zur Deckung des Bedarfs über ausreichende Kapazitäten verfügen.
31
Parkplatz Belvedere
Die Parkierungsanlage Belvedere soll werktags –incl. Samstag- von 8.00 Uhr bis 23.00
Uhr) weiterhin mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Der Platz dient dem
Kurzzeitparken im direkten Zentrumsbereich. Das Bewohnerparken soll hier künftig
zwischen 18.00 Uhr und 9.00 Uhr (mit dem "Bewohnerparkausweis Nord") möglich sein,
um den Parkplatz tagsüber von Langzeitparkern zu entlasten. Das Potenzial hierfür liegt
bei ca. 40 Fahrzeugen, die mit Bewohnerparkausweis über den Tag hier abgestellt
werden.
Parkplatz Janshof
Der Parkplatz Janshof wird im Parkraumkonzept nicht weiter betrachtet, da die Planung
des künftig hier verbleibenden Stellplatzangebotes sowie die Regelungen zur Nutzung
in Anlehnung an die stadtplanerische Entwicklung erfolgen sollen.
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Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt -unbeschadet der
Zuständigkeit der Kreispolizeibehörde- innerhalb der Stadt Brühl der Stadt als örtlicher
Ordnungsbehörde (§ 48 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes - OBG). Die Aufgabe
wird von ermächtigten Überwachungskräften (gem. § 57 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz – OwiG) durchgeführt.
Um eine kontinuierliche Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs zu gewährleisten,
wird die Dienstzeit der Überwachungskräfte abweichend von der bei der Stadt Brühl
geltenden Dienstzeit festgesetzt. Sie ist in den jeweils gültigen Dienstplänen geregelt.
Wirtschaftlichkeit
Für die Aufstellung von Parkscheinautomaten sind folgende Kosten zu berücksichtigen:
Im Jahr 2004 wurden die aktuellen Versionen der im Stadtgebiet aufgestellten
Parkscheinautomaten beschafft und installiert. Zu dieser Zeit lagen die Kosten pro
Automat bei 3.500,-€ bis 4.500,-€ je nach Art der Stromversorgung (Netzanschluss,
Photovoltaik).
Zum heutigen Zeitpunkt sind die Kosten pro Automat mit ca. 6.500,-€ zu kalkulieren.
Für den Einsatz von Parkscheinautomaten zur Bewirtschaftung von Kurzzeitstellplätzen
enthält das vorliegende Parkraumkonzept entsprechende Vorschläge.
Monitoring
Die
im
Rahmen
dieses
Konzeptes
erarbeiteten
Vorschläge
zur
Parkraumbewirtschaftung haben das erklärte Ziel, die Stellplatzsituation in der Brühler
Innenstadt für alle Nutzergruppen zu verbessern. Dabei sind die Möglichkeiten, das
Nutzerverhalten der Verkehrsteilnehmer zu beeinflussen, vielschichtig. Die Reaktion der
Verkehrsteilnehmer auf einzelne Maßnahmen ist dabei oft durch den persönlichen
Umgang mit der jeweiligen Situation gekennzeichnet und daher nicht absehbar.
Sollten die hier vorgeschlagen Maßnahmen im Rahmen einer entsprechenden Satzung
umgesetzt werden, erscheint es notwendig, die sich daraus ergebenden Änderungen im
Nutzerverhalten zu beobachten und gegebenenfalls die Maßnahmen in Teilen
anzupassen.
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Vergleich zu Kommunen mit ähnlicher kultureller Wertigkeit und
Größe
Der Versuch, mehrere Kommunen miteinander bezüglich der Parkraumsituation und der
Parkgebühren etc. zu vergleichen, zeigt, dass die Einzelsituationen zu spezifisch sind,
um diese beispielhaft auf die Stadt Brühl zu übertragen. Die Lage in der Region sowie
der Aufbau der Innenstadtsituation dieser Städte lassen einen realistischen Vergleich
der nachstehend aufgeführten Kommunen kaum zu.
Zum Vergleich herangezogen werden sollten z.B. die Städte Zülpich, Monschau,
Xanten und Zons. Hinzugefügt wurde hier noch die Stadt Erkelenz, die von der
Einwohnerzahl mit Brühl vergleichbar ist.
Stadt Zülpich ca. 20.000 EW
Die Stadt Zülpich hat für ausgewählte Parkflächen beschlossen, Parkgebühren zu
erheben. Dabei wurde festgelegt, dass das Parken unter 20 Minuten kostenlos bleibt
(Brötchentaste), jedoch ab 20 Minuten jede angefangene halbe Stunde 0,50 € kostet.
Zuzüglich wird die Möglichkeit eingeräumt, Zeitkarten zu kaufen. (Woche 15,00 €,
Monat 40,00 €, Jahr 350,00 €).
Da die Regelung nicht attraktiv genug war, schlägt die Verwaltung aktuell vor, die
Kosten deutlich zu reduzieren und das kostenlose Parken bis auf 30 Minuten
anzuheben (Woche 10,00 €, Monat 20,00 €, Jahr 120,00 €)
Stadt Monschau ca. 12.000 EW
Die Stadt Monschau hat die Monschau-Karte parallel zu ihrem Parkraumkonzept
eingeführt. Die Parkgebühren an den einzelnen Parkplätzen, die eine akzeptable
Fußwegentfernung nachweisen, sind auf einheitliche 2,00 € je angefangene Stunde
festgelegt. Eine Tagesgebühr kostet (ebenfalls einheitlich) 7,00 €. Für Touristen gibt es
bei der Monschau-Touristik günstigere Tarife. Zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten
ist die Einfahrt mit dem Pkw nur erlaubt, wenn eine Monschau-Karte vorgelegt werden
kann.
Die Monschau-Karte erhalten Beschäftigte, Bewohner oder Gewerbebetreibende usw.
Regelung der Monschau-Karte
34
4
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S
2,00 €, Tagessgebühr 7,00 €
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2,00 €, Tagessgebühr 7,00 €
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35
Zons / Dormagen ca. 64.000 EW
Zons ist der Stadt Dormagen angehörig. Die Parkstände, die bewirtschaftet werden und
kostenpflichtig sind, sind einheitlich werktags von 9:00 – 18:00 Uhr geregelt. Die
Gebühren befinden sich durchschnittlich um die 1,00 € je Stunde. An einigen Stellen
sind die ersten 30 Minuten kostenfrei, die restlichen 30 Minuten betragen 0,50 €.
Aussagen aus dem Internetauftritt:
Ob Sie nur kurz zum Einkaufen in die Innenstadt fahren oder sich vielleicht einen Film
im Kino ansehen möchten - das Auto können Sie dabei leider nicht bis vor die Tür
mitnehmen.
Sollten Sie sich trotzdem nicht für den modernen und komfortablen Stadtbus
entscheiden wollen, brauchen Sie natürlich einen Parkplatz. In Innenstadtnähe befinden
sich drei großräumige Parkhäuser
am Ring-Center,
unter der Rathaus-Galerie und im
DormaCenter für die notwendigen Kapazitäten.
Ein Parkleitsystem weist den Weg zu den Abstellmöglichkeiten.
Weitere rund 300 Stellflächen finden sich parallel zur Kölner Straße an den
Parkplätzen "Unter den Hecken".
Über 500 kostenlose Parkplätze stehen Ihnen auf dem "Schützenplatz" an der
Walhovener Straße - etwa zwei Gehminuten bis zur Innenstadt - zur Verfügung.
Stadt Erkelenz ca. 43.000 EW
Die Stadt Erkelenz hat im Innenstadtbereich 2000 Parkplätze, davon sind 770
Parkplätze gebührenpflichtig. Die Stadt Erkelenz hat für gebührenpflichtige Parkplätze
einen Tarif. Dieser besagt, dass jede angefangene halbe Stunde 0,25 € kostet. Jede
weitere 6 Minuten kosten danach 0,05 €.
Die 1. halbe Stunde ist immer kostenlos, jede weitere halbe Stunde kostet 0,25 €. Die
Parkzeit ist von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Höchstparkgebühr beträgt 2,50 €.
36
Fazit
Die Stadt Brühl verfügt über ein ausreichendes Angebot an allgemein verfügbaren
öffentlichen Stellplätzen, welches bis hin zu Spitzentagen (Samstag im Advent) eine
ausreichende Kapazität aufweist.
Das vorliegende Parkraumkonzept bildet die Basis für eine verkehrlich begründete
finanzielle Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt, indem über die
zusätzliche Installation von Parkscheinautomaten für Straßenrandstellplätze und in
Kombination mit den vorgesehenen Gebühren Anreize zur vermehrten Nutzung der
Parkierungsanlagen (Parkbauten) gesetzt werden, was gleichfalls eine Reduzierung
des Parksuchverkehrs bewirken soll. Weiterhin sieht das Konzept vor, in den
Geschäftslagen kurzzeitige Abstellmöglichkeiten im Straßenraum zu erhalten, die es zu
einem angemessenen Preis ermöglichen, für eine kurzfristige Besorgung oder
Abholung eines Einkaufs im nahen Umfeld zu parken.
Die für das Kurzzeitparken zentral wichtigste Parkierungsanlage ist der Parkplatz
Belvedere, der mit insgesamt 223 Stellplätzen zu den großen Parkierungsanlagen in
der Innenstadt zählt. Das Langzeitparken mit Sonderparkausweisen, das
Bewohnerparken und das Parken ohne gültigen Parkausweis führen hier derzeit dazu,
dass die Parkierungsanlage über den Tagesverlauf ca. 1/3 ihrer Kapazität für
Kurzzeitparkvorgänge einbüßt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, über den Preis für
das Parkticket Parkvorgänge, die einen längeren Zeitraum beanspruchen, möglichst in
andere Parkbauten -hier vorzugsweise Tiefgarage Kaufhof- zu verlagern, um
insbesondere für Kunden mit dem Ziel Bereich Markt und nördliche Innenstadt ein freies
Stellplatzangebot zu generieren.
Das Bewohnerparken ist im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen sehr detailliert
geregelt. Die zulässige Gebühr ist in der "Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr" festgelegt. Nach geltendem Rech darf eine Jahresgebühr zwischen
10,20 € und 30,70 € für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises erhoben werden.
Auch in der Fachwelt gilt selbst der Höchstwert heute als nicht mehr zeitgemäß bzw.
angemessen. Eine Anpassung scheint hier dringend angezeigt.
In den historischen Straßen des Innenstadtbereichs ist es erforderlich,
Bewohnerparkausweise auszustellen, da hier vielfach keine Möglichkeit besteht, am
Haus oder wohnungsnah eigene Abstellmöglichkeiten zu schaffen. Ortsspezifische
Lösungen (City-Ticket), die eine überschneidende Nutzung von Stellplätzen zwischen
einzelnen Nutzergruppen ermöglichen würden, lassen sich durch die rechtlichen
Vorgaben im Hinblick auf die Sicherstellung des Allgemeingebrauchs des öffentlichen
Straßenraumes leider nicht realisieren.
Nach derzeitigem Stand hat die Stadt Brühl 445 Bewohnerparkausweise ausgestellt.
Um die Bewohnerparkmöglichkeiten bei der Verwendung des Bewohnerparkausweises
räumlich einzugrenzen und das Angebot möglichst zielgerichtet anzupassen, ist eine
Unterteilung der Ausweise in die Bereiche Innenstadt-Süd und Innenstadt-Nord
vorgesehen, wobei den Bewohnern weitgehend auch die per Parkscheinautomat
bewirtschafteten
Stellplätze
am
Straßenrand
(mit
oder
ohne
zeitliche
Überschneidungen) zur Verfügung stehen.
Als Maßnahme zur Verbesserung der Parksituation für (Ein)Pendler soll der
unbefestigte Schotterplatz hinter dem Finanzamt hergerichtet werden. Die Kapazität
wird bei ca. 100 Stellplätzen liegen. Die Nutzung erfolgt gegen Gebühr.
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Mit der Umsetzung des Konzeptes werden sich entsprechende Veränderungen beim
Parksuchverkehr
und
der
Nutzung
der
vorhandenen
Stellplätze
und
Parkierungsanlagen einstellen. Das vorliegende Konzept zur Parkraumbewirtschaftung
begründet jedoch kein statisches Ergebnis und kann bei Bedarf zielorientiert
fortgeschrieben werden.
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Quellen und Grundlagen
Runge + Küchler / Verkehrsuntersuchung südl. Innenstadt, Oktober 2012
Runge + Küchler / Verkehrsuntersuchung nördl. Innenstadt, Juni 2015
StVG (Straßenverkehrsgesetz) §§ 5b, 6 Abs. 1 und 6a
StVO (Straßenverkehrsordnung) §§ 13, 41 bis 43, 45 und 46
GebOSt (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Geb.-Nr.: 265
Leitfaden Parkraumbewirtschaftung
Herausgeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – VII –
BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung, Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Aachen CS
Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs, Berlin
Berlin, Dezember 2004
Internet: Daten / Infos
Vergleichskommunen
aus
der
jeweiligen
Homepage
herangezogener
39
Pläne:
1
2
3
4
5
Gebietsabgrenzung
Parkraumangebot / Bestand
Parkraumangebot / Konzept
Bewohnerparken / Bestand (incl. 2016 ausgestellte Bewohnerparkausweise)
Bewohnerparken / Konzept (incl. 2016 ausgestellte Bewohnerparkausweise)