Daten
Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
17.12.12, 20:35
Aktualisiert
17.12.12, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 17. Dezember 2012
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 13. Sitzung
des des Hauptausschusses
am 05.12.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden
10.
7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung
vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der
Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die
Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von
Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.
November 2010
91/2012
Herr Marx weist für die CDU-Fraktion auch hier darauf hin, dass sie grundsätzlich die
Bildung einer Rücklage befürwortet, um damit eine Gebührenkontinuität zu erreichen,
gleichwohl der Beschlussentwurf mit getragen würde. Frau Rehfisch erklärt dies auch für die
Fraktion Bündnis90/Die Grünen; da ihrer Meinung nach die Entsorgungskosten für alle
Zweckverbandsmitglieder der RegioEntsorgung ab 2014 steigen werden, weil die
Müllmengen des Kreises Heinsberg zukünftig wegfallen. Herr Schuster entgegnet zu diesem
Punkt ebenfalls, dass die jetzt vorgesehene Vorgehensweise die Gebührenzahler direkt
entlastet.
Nach kurzer Aussprache wird folgende Empfehlung an den Rat einstimmig ausgesprochen:
Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung vom 19.
Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über
die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im
Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen:
1. Bio-Tonne:
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt:
MGB 120 - 14-tägige Leerung
87,36 € (Gebühr 2012 = 98,40 €)
MGB 240 - 14-tägige Leerung
138,00 € (Gebühr 2012 = 153,12 €)
MGB 770 - 14-tägige Leerung
361,44 € (Gebühr 2012 = 394,80 €)
2. Abfallsack:
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert.
Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert.
Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert.
3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container):
Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter
(Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden:
MGB 60 - 14-tägige Leerung
106,92 € (Gebühr in 2012 = 123,96 €)
MGB 120 - 14-tägige Leerung
182,16 €
MGB 240 - 14-tägige Leerung
332,52 €
MGB 770 - 14-tägige Leerung
997,08 €
1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.543,80 €
Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 05.12.2012
(Gebühr in 2012 = 210,84 €)
(Gebühr in 2012 = 384,60 €)
(Gebühr in 2012 = 1.138,44 €)
(Gebühr in 2012 = 1.793,52 €)
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