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Beschlusstext (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,9 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
17.12.12, 20:35
Aktualisiert
17.12.12, 20:35
Beschlusstext (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlusstext (7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 17. Dezember 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 13. Sitzung des des Hauptausschusses am 05.12.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 10. 7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 91/2012 Herr Marx weist für die CDU-Fraktion auch hier darauf hin, dass sie grundsätzlich die Bildung einer Rücklage befürwortet, um damit eine Gebührenkontinuität zu erreichen, gleichwohl der Beschlussentwurf mit getragen würde. Frau Rehfisch erklärt dies auch für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen; da ihrer Meinung nach die Entsorgungskosten für alle Zweckverbandsmitglieder der RegioEntsorgung ab 2014 steigen werden, weil die Müllmengen des Kreises Heinsberg zukünftig wegfallen. Herr Schuster entgegnet zu diesem Punkt ebenfalls, dass die jetzt vorgesehene Vorgehensweise die Gebührenzahler direkt entlastet. Nach kurzer Aussprache wird folgende Empfehlung an den Rat einstimmig ausgesprochen: Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung vom 19. Dezember 2012 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 wird beschlossen: 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 87,36 € (Gebühr 2012 = 98,40 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 138,00 € (Gebühr 2012 = 153,12 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 361,44 € (Gebühr 2012 = 394,80 €) 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) sollen wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt werden: MGB 60 - 14-tägige Leerung 106,92 € (Gebühr in 2012 = 123,96 €) MGB 120 - 14-tägige Leerung 182,16 € MGB 240 - 14-tägige Leerung 332,52 € MGB 770 - 14-tägige Leerung 997,08 € 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.543,80 € Beschluss der Sitzung des Hauptausschusses vom 05.12.2012 (Gebühr in 2012 = 210,84 €) (Gebühr in 2012 = 384,60 €) (Gebühr in 2012 = 1.138,44 €) (Gebühr in 2012 = 1.793,52 €) Seite 2