Daten
Kommune
Inden
Größe
100 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
02.04.14, 17:08
Aktualisiert
02.04.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 2. April 2014
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 21. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 20.02.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 1.
Tagebau Inden
Abschlussbetriebsplan für den räumlichen Teilabschnitt II (Teil 1)
- Sachstandsbericht durch den Bergbautreibenden
Herr Voigt erläutert folgende Punkte:
Abgrenzung der Genehmigungsverfahren
Inhalte des Abschlussbetriebsplanes Inden II
Inhalte der Sonderbetriebspläne zur Zwischennutzung
Gewährleistung frühzeitiger Nutzungen am See
Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Frau Dechering erläutert, dass in Schophoven zwar ein „Hafen“
vorgesehen ist, dies jedoch nicht eine 2. Marina in der Form wie in
Inden/Altdorf werden soll. Die in der jetzigen Planung vorgesehene
Kaimauer/Spundwand soll frühzeitig, wegen der günstigen Lage
Schophovens eine städtebauliche Entwicklung, u. a. mit Promenaden etc.,
bis ans Wasser ermöglichen.
Die Ersatzstraßen werden im Verfahren nur nachrichtlich übernommen. Im
später durchzuführenden Planfeststellungsverfahren sind konkrete Trassen
zu finden. Da eine konkrete Trasse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
festgelegt werden kann, ist eine entsprechende andere Gründung als
Straßenuntergrund nicht vorgesehen. Eine solche Gründung ist für eine
landwirtschaftliche Nutzung nicht optimal.
Im Verlauf der Aussprache wird die Fragestellung, ab wann welche
Bereiche für welche Nutzungen in Anspruch genommen werden können,
ausführlich behandelt. Eine Nutzung der Uferbereiche ist im Wesentlichen
abhängig einerseits von der Entlassung aus der Bergaufsicht, andererseits
von der Beantwortung der Frage, ab wann verkippte Bereiche ausreichend
standsicher sind.
BM Schuster erklärt, dass eine möglichst schnelle Entwicklung an den See
heran gebracht werden muss. 2030 ist der Tagebau abgeschlossen, sodass
dann schon bspw. Nutzungen, wie Gastronomie etc., die nicht zum
dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, angesiedelt werden können.
In Abhängigkeit vom Tagebaufortschritt können dann später auch
Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen an der Uferkante
errichtet werden. Dies wird in Schophoven abhängig vom Zeitpunkt der
4/2014
Verkippung früher als in Inden/Altdorf oder Lucherberg der Fall sein.
Herr Voigt erklärt, dass der Prozess des Kippverfahrens vom Bergamt
streng kontrolliert wird.
Zum Zeitablauf des Verfahrens erklärt Frau Dechering, dass eine Frist zur
Abgabe der Stellungnahme bis zum 15.04.2013 gesetzt ist. Die
Verwaltung wird gebeten anzufragen, ob eine Fristverlängerung möglich
sei bis evtl. in den Herbst hinein.
Es wird eine übersichtliche Darstellung bzgl. der weiteren anstehenden
Betriebsplanverfahren zur Seeerstellung durch den Bergbautreibenden
angefragt.
BM Schuster macht deutlich, dass es sich beim Vortrag um eine erste
Vorstellung handele. Sollte die vorgegebene Frist nicht eingehalten
werden können, wird eine weitere Verlängerung beantragt.
Herr Gasper merkt abschließend an, dass er großen Wert auf die
Wiedernutzbarmachung der L241 in Richtung Jülich legt.
Der Sachstandsbericht der RWE-Power AG wird einstimmig zur Kenntnis
genommen.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 20.02.2014
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