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Beschlusstext (Tagebau Inden Abschlussbetriebsplan für den räumlichen Teilabschnitt II (Teil 1) - Sachstandsbericht durch den Bergbautreibenden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
100 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
02.04.14, 17:08
Aktualisiert
02.04.14, 17:08
Beschlusstext (Tagebau Inden
Abschlussbetriebsplan für den räumlichen Teilabschnitt II (Teil 1)
- Sachstandsbericht durch den Bergbautreibenden) Beschlusstext (Tagebau Inden
Abschlussbetriebsplan für den räumlichen Teilabschnitt II (Teil 1)
- Sachstandsbericht durch den Bergbautreibenden)

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Gemeinde Inden Inden, 2. April 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 21. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 20.02.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 1. Tagebau Inden Abschlussbetriebsplan für den räumlichen Teilabschnitt II (Teil 1) - Sachstandsbericht durch den Bergbautreibenden Herr Voigt erläutert folgende Punkte:     Abgrenzung der Genehmigungsverfahren Inhalte des Abschlussbetriebsplanes Inden II Inhalte der Sonderbetriebspläne zur Zwischennutzung Gewährleistung frühzeitiger Nutzungen am See Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Frau Dechering erläutert, dass in Schophoven zwar ein „Hafen“ vorgesehen ist, dies jedoch nicht eine 2. Marina in der Form wie in Inden/Altdorf werden soll. Die in der jetzigen Planung vorgesehene Kaimauer/Spundwand soll frühzeitig, wegen der günstigen Lage Schophovens eine städtebauliche Entwicklung, u. a. mit Promenaden etc., bis ans Wasser ermöglichen. Die Ersatzstraßen werden im Verfahren nur nachrichtlich übernommen. Im später durchzuführenden Planfeststellungsverfahren sind konkrete Trassen zu finden. Da eine konkrete Trasse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden kann, ist eine entsprechende andere Gründung als Straßenuntergrund nicht vorgesehen. Eine solche Gründung ist für eine landwirtschaftliche Nutzung nicht optimal. Im Verlauf der Aussprache wird die Fragestellung, ab wann welche Bereiche für welche Nutzungen in Anspruch genommen werden können, ausführlich behandelt. Eine Nutzung der Uferbereiche ist im Wesentlichen abhängig einerseits von der Entlassung aus der Bergaufsicht, andererseits von der Beantwortung der Frage, ab wann verkippte Bereiche ausreichend standsicher sind. BM Schuster erklärt, dass eine möglichst schnelle Entwicklung an den See heran gebracht werden muss. 2030 ist der Tagebau abgeschlossen, sodass dann schon bspw. Nutzungen, wie Gastronomie etc., die nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, angesiedelt werden können. In Abhängigkeit vom Tagebaufortschritt können dann später auch Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen an der Uferkante errichtet werden. Dies wird in Schophoven abhängig vom Zeitpunkt der 4/2014 Verkippung früher als in Inden/Altdorf oder Lucherberg der Fall sein. Herr Voigt erklärt, dass der Prozess des Kippverfahrens vom Bergamt streng kontrolliert wird. Zum Zeitablauf des Verfahrens erklärt Frau Dechering, dass eine Frist zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 15.04.2013 gesetzt ist. Die Verwaltung wird gebeten anzufragen, ob eine Fristverlängerung möglich sei bis evtl. in den Herbst hinein. Es wird eine übersichtliche Darstellung bzgl. der weiteren anstehenden Betriebsplanverfahren zur Seeerstellung durch den Bergbautreibenden angefragt. BM Schuster macht deutlich, dass es sich beim Vortrag um eine erste Vorstellung handele. Sollte die vorgegebene Frist nicht eingehalten werden können, wird eine weitere Verlängerung beantragt. Herr Gasper merkt abschließend an, dass er großen Wert auf die Wiedernutzbarmachung der L241 in Richtung Jülich legt. Der Sachstandsbericht der RWE-Power AG wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 20.02.2014 Seite 2