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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
70 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
02.04.14, 17:08
Aktualisiert
02.04.14, 17:08
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB
- Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Inden Inden, 2. April 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 21. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 20.02.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4.1 Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ 6/2014 - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB - Beschluss über die Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB Frau Dechering erläutert, dass die Autobahn, das angrenzende Gewerbegebiet und die Landwirte immissionsschutztechnisch ein Problem darstellen könnten. Nach einer ersten Vorabschätzung kann ein allgemeines Wohngebiet mit entsprechender Festsetzung eines Lärmpegelbereiches ausgewiesen werden. Meist sind die Vorgaben schon mit der neuen ENEV bei Häusern zum großen Teil abgedeckt. Die Erschließung erfolgt von zwei Seiten, die Anschlussleitungen müssen von der Geuenicher Straße aus gelegt werden. Herr Gasper bittet bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die Planungen des Parkraums und der Einfriedigungen zu berücksichtigen und spricht sich für eine zweite Anbindung zum Wohngebiet aus. Demnach empfiehlt der Ausschuss dem Rat einstimmig - Für den in der Anlage dargestellten Planbereich wird ein Bebauungsplan aufgestellt. - Die Öffentlichkeit wird gem. §3 Abs. 1 BauGB beteiligt - Die Behörden werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt.