Daten
Kommune
Inden
Größe
142 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
02.04.14, 17:08
Aktualisiert
02.04.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 2. April 2014
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 21. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 20.02.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
4.7
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
„Gemeinbedarfsflächen Merödgen“
- Satzungsbeschluss
Herr Albert Cremer erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt für
befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Auf Nachfrage von Herr J.J. Schmitz erklärt Frau Dechering, dass je
Wohneinheit ein Stellplatz nachgewiesen werden muss. Dies ist hier
gegeben. Laut Planungsrecht ist kein Belang betroffen. Öffentliche
Parkflächen dürfen von Jedermann genutzt werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig:
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14
„Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ werden unter II
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen, A. Dachform und Dachaufbauten,
a. wie folgt ergänzt:
Ausnahmsweise sind Flachdächer auch bei eingeschossigen dem
barrierefreien Wohnen dienenden Gebäudeteilen zulässig, wenn diese
Gebäudeteile 50 % der insgesamt überbauten Fläche nicht überschreiten.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die
Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten
Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB
durchgeführt.
Da keine Betroffenheit von der vorgesehenen Änderung sowohl auf die
Öffentlichkeit als auch auf die Träger öffentlicher Belange festzustellen
ist, wird von einer Beteiligung abgesehen.
Die 4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr.14“Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ wird als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der
Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht zu den
12/2014
Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf
Verlangen Auskunft zu geben.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 20.02.2014
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