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Beschlusstext (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
142 kB
Datum
20.02.2014
Erstellt
02.04.14, 17:08
Aktualisiert
02.04.14, 17:08
Beschlusstext (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“
- Satzungsbeschluss) Beschlusstext (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“
- Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Inden Inden, 2. April 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 21. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 20.02.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4.7 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ - Satzungsbeschluss Herr Albert Cremer erklärt sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil. Auf Nachfrage von Herr J.J. Schmitz erklärt Frau Dechering, dass je Wohneinheit ein Stellplatz nachgewiesen werden muss. Dies ist hier gegeben. Laut Planungsrecht ist kein Belang betroffen. Öffentliche Parkflächen dürfen von Jedermann genutzt werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig: Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ werden unter II Bauordnungsrechtliche Festsetzungen, A. Dachform und Dachaufbauten, a. wie folgt ergänzt: Ausnahmsweise sind Flachdächer auch bei eingeschossigen dem barrierefreien Wohnen dienenden Gebäudeteilen zulässig, wenn diese Gebäudeteile 50 % der insgesamt überbauten Fläche nicht überschreiten. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Da keine Betroffenheit von der vorgesehenen Änderung sowohl auf die Öffentlichkeit als auch auf die Träger öffentlicher Belange festzustellen ist, wird von einer Beteiligung abgesehen. Die 4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.14“Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ wird als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht zu den 12/2014 Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 20.02.2014 Seite 2