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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
145 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
14.05.14, 21:03
Aktualisiert
14.05.14, 21:03
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Satzungsbeschluss) Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Inden Inden, 14. Mai 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 21. Sitzung des des Rates am 26.03.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5.3 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Satzungsbeschluss Herr Goncz erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Abstimmung nicht teil. Der Bürgermeister verweist auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage. Von Seiten der SPD wird angeregt, die Kreuzstraße als Sackgasse kenntlich zu machen, damit würde sicherlich unnötiger Verkehr ferngehalten und die Situation entschärft. Diese Auffassung unterstützt die CDU-Fraktion und erklärt, dass sie den Anwohnern schon mehrmals empfohlen habe, die Aufstellung eines Sackgassenschildes zu beantragen. Zunächst wird über die eingegangenen Stellungnahmen wie folgt einstimmig beschlossen: Verspätete Stellungnahme von Anwohnern aus der Kreuzstraße vom 19.02.2014; Beschlussvorschlag: Die eingegangene Stellungnahme enthält keine neuen Erkenntnisse in Bezug auf den Abwägungsvorgang zur Bebauungsplanänderung. Die Stellungnahme ändert nichts am Abwägungsergebnis des durchgeführten Bauleitplanverfahrens; der Bebauungsplanentwurf wird wie vorgesehen beschlossen. Anregung RWE Power AG mit Schreiben vom 15.10.2013; Beschlussvorschlag: Der Hinweis ist nicht relevant für die Abwägung im Planverfahren. Sodann beschließt der Rat einstimmig: Über die während der Beteiligung nach § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahme wird gem. dem im Anhang dargelegten Beschlussvorschlag beschlossen. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.27 „Waagmühle“ wird als Satzung beschlossen 8/2014 1. Ergänz ung Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. Beschluss der Sitzung des Rates vom 26.03.2014 Seite 2