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Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a „Waagmühle Ost“ - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
141 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
14.05.14, 21:03
Aktualisiert
14.05.14, 21:03
Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a „Waagmühle Ost“
- Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Inden Inden, 14. Mai 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 21. Sitzung des des Rates am 26.03.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5.4 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a „Waagmühle Ost“ - Satzungsbeschluss Die Aussagen zu TOP 5.4 finden hier ebenfalls Anwendung. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt einstimmig beschlossen: Verspätete Stellungnahme von Anwohnern aus der Kreuzstraße vom 19.02.2014; Beschlussvorschlag: Die eingegangene Stellungnahme enthält keine neuen Erkenntnisse in Bezug auf den Abwägungsvorgang zur Bebauungsplanänderung. Die Stellungnahme ändert nichts am Abwägungsergebnis des durchgeführten Bauleitplanverfahrens; der Bebauungsplanentwurf wird wie vorgesehen beschlossen. Anregung RWE Power AG mit Schreiben vom 15.10.2013; Beschlussvorschlag: Der Hinweis ist nicht relevant für die Abwägung im Planverfahren. Abschließend wird einstimmig beschlossen: Über die während der Beteiligung nach § 13a BauGB eingegangenen Stellungnahme wird gem. dem im Anhang dargelegten Beschlussvorschlag beschlossen. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.27a „Waagmühle Ost“ wird als Satzung beschlossen Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. 9/2014 1. Ergänz ung