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Beschlusstext (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
138 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
14.05.14, 21:03
Aktualisiert
14.05.14, 21:03
Beschlusstext (4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“
- Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Inden Inden, 14. Mai 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 21. Sitzung des des Rates am 26.03.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5.7 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ - Satzungsbeschluss Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung beschließt der Rat einstimmig: Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ werden unter II Bauordnungsrechtliche Festsetzungen, A. Dachform und Dachaufbauten, a. wie folgt ergänzt: Ausnahmsweise sind Flachdächer auch bei eingeschossigen dem barrierefreien Wohnen dienenden Gebäudeteilen zulässig, wenn diese Gebäudeteile 50 % der insgesamt überbauten Fläche nicht überschreiten. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt. Da keine Betroffenheit von der vorgesehenen Änderung sowohl auf die Öffentlichkeit als auch auf die Träger öffentlicher Belange festzustellen ist, wird von einer Beteiligung abgesehen. Die 4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.14“Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ wird als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. 12/2014