Daten
Kommune
Inden
Größe
138 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
14.05.14, 21:03
Aktualisiert
14.05.14, 21:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 14. Mai 2014
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 21. Sitzung
des des Rates
am 26.03.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
5.7
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14
„Gemeinbedarfsflächen Merödgen“
- Satzungsbeschluss
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeplanung und
–entwicklung beschließt der Rat einstimmig:
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14
„Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ werden unter II
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen, A. Dachform und Dachaufbauten,
a. wie folgt ergänzt:
Ausnahmsweise sind Flachdächer auch bei eingeschossigen dem
barrierefreien Wohnen dienenden Gebäudeteilen zulässig, wenn diese
Gebäudeteile 50 % der insgesamt überbauten Fläche nicht überschreiten.
Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die
Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten
Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB
durchgeführt.
Da keine Betroffenheit von der vorgesehenen Änderung sowohl auf die
Öffentlichkeit als auch auf die Träger öffentlicher Belange festzustellen
ist, wird von einer Beteiligung abgesehen.
Die 4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr.14“Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ wird als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der
Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht zu den
Öffnungszeiten der Gemeinde Inden bereitzuhalten. Über den Inhalt ist auf
Verlangen Auskunft zu geben.
12/2014