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Beschlussvorlage (Bauleitplanung Bebauungsplan 35 A - 4. Änderung - Am Schwanenkamp - gemäß § 13 BauGB hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB b) Beschluss gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (Bauleitplanung
Bebauungsplan 35 A - 4. Änderung - Am Schwanenkamp - gemäß § 13 BauGB
hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
b) Beschluss gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bauleitplanung
Bebauungsplan 35 A - 4. Änderung - Am Schwanenkamp - gemäß § 13 BauGB
hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
b) Beschluss gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 51/2005 07.06.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 61 öffentliche Sitzung Dezernat: II X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bauverwaltungsausschuss 22.06.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Bauleitplanung Bebauungsplan 35 A - 4. Änderung - Am Schwanenkamp - gemäß § 13 BauGB hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB b) Beschluss gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 2 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes 35 A – Am Schwanenkamp – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB lt. beiliegender Planskizze durchzuführen. Zu b): Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB für den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfes für die Dauer von einem Monat im Rathaus Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Sachdarstellung: Im Ursprungsbebauungsplan wurde versucht, den vorhandenen Baumbestand des Geländes in die städtebauliche Planung zu integrieren. Im konkreten Fall wurde versucht, eine Baumreihe mit mit- 1/2 telalten heimischen Bäumen der ehemaligen Freibadanlage im Bestand zu schützen und möglichst sinnvoll in die städtebauliche Planung aufzunehmen. Die nördlich der Baumreihe festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen haben den Nachteil, dass die Grundstücke über den größten Teil des Tages durch den Schlagschatten der Bäume in der Nutzung beeinträchtigt werden. Dieser Nachteil wird durch die Vermarktungslage der Grundstücke offenbar. Fast sämtliche Grundstücke des Wohngebietes Schwanenkamp wurden – mit Ausnahme dieser „Schattengrundstücke“ vermarktet und sind bebaut. Lediglich die Grundstücke mit den Festsetzungen zum Schutz der Bestandsbäume und dem Nachteil der Verschattung sind noch gänzlich unbebaut. Die 4. Änderung des Bebauungsplans 35 A soll im Nachgang eine objektive Bebaubarkeit der Grundstücke schaffen, die bislang unter den Ballast der Benachteiligung durch Baumfestsetzungen nicht zu einem Besiedlungserfolg geführt hat. Durch die Entnahme der Festsetzung gemäß § 9 Nr. 1 Abs. 25 b BauGB – Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen – soll eine günstige Besiedlungssituation geschaffen werden, die auch diese letzten freien Baugrundstücke der Siedlung Schwanenkamp einer Wohnnutzung zuführt. Es ist vorgesehen, die Bäume nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung Nr. 4 stehen zu lassen und die Entscheidung über eine Fällung den Grundstückserwerbern zu überlassen. Diese Vorgehensweise sichert den Grundstückseigentümern eigenverantwortliches Handeln und wird ggf. zum teilweisen Erhalt der Bäume beitragen. Nach der Entnahme der Festsetzung ist die Baumschutzsatzung der Gemeinde Aldenhoven anzuwenden. 2/2