Daten
Kommune
Aldenhoven
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11 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Stichworte
Inhalt der Datei
SITZUNGSVORLAGE
Nr. 51/2005
07.06.2005
BESCHLUSS-VORLAGE
Federführendes
Sachgebiet: 61
öffentliche Sitzung
Dezernat:
II
X
Kenntnis
genommen:
nichtöffentliche Sitzung
Bürgermeister
Kosten in €
H.H.Stelle
Mittel stehen zur Verfügung
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Beratungsfolge
Termin
Bauverwaltungsausschuss
22.06.2005
TOP Ein
Haushaltsrechtlich
keine Bedenken
Bedenken
Ja
Kämmerer
Nein Enth. Bemerkungen
Betreff:
Bauleitplanung
Bebauungsplan 35 A - 4. Änderung - Am Schwanenkamp - gemäß § 13 BauGB
hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
b) Beschluss gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 2 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes
35 A – Am Schwanenkamp – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB lt. beiliegender Planskizze durchzuführen.
Zu b):
Der Bauverwaltungsausschuss beschließt, gemäß § 13 (2) Ziffer 2 und 3 BauGB für den Entwurf
der 4. Änderung des Bebauungsplanes die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung des Planentwurfes für die Dauer von einem Monat im Rathaus Aldenhoven. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch schriftliche Mitteilung.
Sachdarstellung:
Im Ursprungsbebauungsplan wurde versucht, den vorhandenen Baumbestand des Geländes in die
städtebauliche Planung zu integrieren. Im konkreten Fall wurde versucht, eine Baumreihe mit mit-
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telalten heimischen Bäumen der ehemaligen Freibadanlage im Bestand zu schützen und möglichst
sinnvoll in die städtebauliche Planung aufzunehmen. Die nördlich der Baumreihe festgesetzten
überbaubaren Grundstücksflächen haben den Nachteil, dass die Grundstücke über den größten Teil
des Tages durch den Schlagschatten der Bäume in der Nutzung beeinträchtigt werden.
Dieser Nachteil wird durch die Vermarktungslage der Grundstücke offenbar. Fast sämtliche
Grundstücke des Wohngebietes Schwanenkamp wurden – mit Ausnahme dieser „Schattengrundstücke“ vermarktet und sind bebaut. Lediglich die Grundstücke mit den Festsetzungen zum Schutz der
Bestandsbäume und dem Nachteil der Verschattung sind noch gänzlich unbebaut.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans 35 A soll im Nachgang eine objektive Bebaubarkeit der
Grundstücke schaffen, die bislang unter den Ballast der Benachteiligung durch Baumfestsetzungen
nicht zu einem Besiedlungserfolg geführt hat. Durch die Entnahme der Festsetzung gemäß § 9 Nr. 1
Abs. 25 b BauGB – Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen – soll eine
günstige Besiedlungssituation geschaffen werden, die auch diese letzten freien Baugrundstücke der
Siedlung Schwanenkamp einer Wohnnutzung zuführt.
Es ist vorgesehen, die Bäume nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung Nr. 4 stehen zu lassen
und die Entscheidung über eine Fällung den Grundstückserwerbern zu überlassen. Diese Vorgehensweise sichert den Grundstückseigentümern eigenverantwortliches Handeln und wird ggf. zum
teilweisen Erhalt der Bäume beitragen. Nach der Entnahme der Festsetzung ist die Baumschutzsatzung der Gemeinde Aldenhoven anzuwenden.
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