Daten
Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
14.03.13, 20:31
Aktualisiert
14.03.13, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 25. März 2013
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 16. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 28.02.2013 im Ratssaal des Rathauses in Inden
3.3
4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
- Aufstellungsbeschluss
6/2013
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat:
Der Bebauungsplan Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ wird wie folgt geändert:
Auf den Grundstücken Gemarkung Schophoven, Flur 7, Flurstücke 367, 23, 371, 324 und
323 werden die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen für die ehemalige
Hochspannungsfreileitung gestrichen. Es werden überbaubare Flächen mit der Nutzung GE
ausgewiesen.
Im gesamten Planbereich wird die Ausweisung zur Angabe der Vollgeschossigkeit II
gestrichen.
Punkt 2. der textlichen Festsetzungen wird gestrichen
Die textlichen Festsetzungen werden gem. der beigefügten Anlage geändert.
Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von
Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter
bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird
abgesehen.
Es wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird
und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie
die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten während der öffentlichen
Auslegung unterrichten kann.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.