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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,3 kB
Datum
28.02.2013
Erstellt
14.03.13, 20:31
Aktualisiert
14.03.13, 20:31
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 25. März 2013 Der Bürgermeister Beschluss über die 16. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 28.02.2013 im Ratssaal des Rathauses in Inden 3.3 4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ - Aufstellungsbeschluss 6/2013 Der Ausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat: Der Bebauungsplan Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ wird wie folgt geändert: Auf den Grundstücken Gemarkung Schophoven, Flur 7, Flurstücke 367, 23, 371, 324 und 323 werden die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen für die ehemalige Hochspannungsfreileitung gestrichen. Es werden überbaubare Flächen mit der Nutzung GE ausgewiesen. Im gesamten Planbereich wird die Ausweisung zur Angabe der Vollgeschossigkeit II gestrichen. Punkt 2. der textlichen Festsetzungen wird gestrichen Die textlichen Festsetzungen werden gem. der beigefügten Anlage geändert. Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Es wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten während der öffentlichen Auslegung unterrichten kann. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.