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Beschlusstext (Einheitliches kommunales Konzept zur Aufstellung von Alttextil- und Schuhsammelbehältern im öffentlichen Raum)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
23.10.14, 16:02
Aktualisiert
23.10.14, 16:02
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Gemeinde Inden Inden, 23. Oktober 2014 Der Bürgermeister Beschluss über die 1. Sitzung des des Bau- und Vergabeausschusses am 17.09.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 5. Einheitliches kommunales Konzept zur Aufstellung von Alttextil- und Schuhsammelbehältern im öffentlichen Raum Die CDU-Fraktion beantragt, die Vorlage zur weiteren Beratung zurück in die Fraktionen zu geben, mit der Bitte, ihren an die Verwaltung ausgehändigten Fragenkatalog zu beantworten. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erkundigt sich zum einen, wer zuständig ist, wilde Müllablagerungen zu beseitigen und zum anderen, wie die Kündigungsfrist bei einer Sondernutzungserlaubnis geregelt ist. BM Schuster erklärt zu erstens, dass bei wilden Müllablagerungen an den Altkleidercontainern grundsätzlich der Eigentümer dieser Container zuständig ist. Im Notfall entsorgt der Bauhof. Mit der ortsansässigen Altkleiderfirma bestand eine jährliche Sondernutzungserlaubnis, die am 30.06. abgelaufen ist. Sie wurde bis zum Ende des Jahres verlängert. Herr Ortmann führt auf Nachfrage der UDB-Fraktion aus, dass der Altkleidercontainer am Bistro einer Firma aus Eschweiler gehört und auf Privatgelände steht. Ob eine Verkehrsgefährdung davon ausgeht wird vom Ordnungsamt geprüft. BM Schuster ergänzt, dass, sobald ein Altkleidercontainer, der auf Privatgelände steht, jedoch nur über den öffentlichen Gehweg befüllt werden kann, dieser einer Sondernutzungsgenehmigung bedarf. Diese würde vom Ordnungsamt erteilt. Aufgrund der derzeitigen Sach- und Rechtslage wird keine Sondernutzung genehmigt, da ein einheitliches Konzept umgesetzt werden soll. Mit der ortsansässigen Firma wird in einem Termin ein fairer Interessenausgleich zwischen dem Unternehmen, der Gemeinde Inden, der RegioEntsorgung und der AWA GmbH erörtert. Die Vorlage wird einstimmig zurückgezogen und zur weiteren Beratung in die Fraktionen gegeben. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, erfolgt eine erneute Beratung im Ausschuss. 47/2014 Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 17.09.2014 Seite 2