Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
23.10.14, 16:02
Aktualisiert
23.10.14, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 23. Oktober 2014
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 1. Sitzung
des des Bau- und Vergabeausschusses
am 17.09.2014 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP: 5.
Einheitliches kommunales Konzept zur Aufstellung von Alttextil- und
Schuhsammelbehältern im öffentlichen Raum
Die CDU-Fraktion beantragt, die Vorlage zur weiteren Beratung zurück in
die Fraktionen zu geben, mit der Bitte, ihren an die Verwaltung
ausgehändigten Fragenkatalog zu beantworten.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen erkundigt sich zum einen, wer
zuständig ist, wilde Müllablagerungen zu beseitigen und zum anderen, wie
die Kündigungsfrist bei einer Sondernutzungserlaubnis geregelt ist.
BM Schuster erklärt zu erstens, dass bei wilden Müllablagerungen an den
Altkleidercontainern grundsätzlich der Eigentümer dieser Container
zuständig ist. Im Notfall entsorgt der Bauhof.
Mit der ortsansässigen Altkleiderfirma bestand eine jährliche
Sondernutzungserlaubnis, die am 30.06. abgelaufen ist. Sie wurde bis zum
Ende des Jahres verlängert.
Herr Ortmann führt auf Nachfrage der UDB-Fraktion aus, dass der
Altkleidercontainer am Bistro einer Firma aus Eschweiler gehört und auf
Privatgelände steht. Ob eine Verkehrsgefährdung davon ausgeht wird vom
Ordnungsamt geprüft.
BM Schuster ergänzt, dass, sobald ein Altkleidercontainer, der auf
Privatgelände steht, jedoch nur über den öffentlichen Gehweg befüllt
werden kann, dieser einer Sondernutzungsgenehmigung bedarf. Diese
würde vom Ordnungsamt erteilt. Aufgrund der derzeitigen Sach- und
Rechtslage wird keine Sondernutzung genehmigt, da ein einheitliches
Konzept umgesetzt werden soll. Mit der ortsansässigen Firma wird in
einem Termin ein fairer Interessenausgleich zwischen dem Unternehmen,
der Gemeinde Inden, der RegioEntsorgung und der AWA GmbH erörtert.
Die Vorlage wird einstimmig zurückgezogen und zur weiteren
Beratung in die Fraktionen gegeben. Sobald konkrete Ergebnisse
vorliegen, erfolgt eine erneute Beratung im Ausschuss.
47/2014
Beschluss der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 17.09.2014
Seite 2