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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 42 N - Ausbauprogramm)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,8 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 42 N - Ausbauprogramm)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 37/2005 10.05.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 66 öffentliche Sitzung Dezernat: II X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Bauverwaltungsausschuss 24.05.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Betreff: Bebauungsplan 42 N - Ausbauprogramm Beschlussvorschlag: Der Bauverwaltungsausschuss stimmt dem vom Ingenieurbüro IBB, Aldenhoven, im Auftrage des Erschließungsträgers erstellten Ausbauprogramm zur Erschließung des Bebauungsplangebietes 42 N zu. Das Ausbauprogramm wird Teil des mit dem Erschließungsunternehmer abzuschließenden Erschließungsvertrages und damit Grundlage der zu erstellenden Ausführungsplanung bzw. der durchzuführenden Ausschreibungsmaßnahme. Sachdarstellung: Der Bebauungsplan 42 N der Gemeinde Aldenhoven wurde in der Zeit vom 18. April 2005 bis 19. Mai 2005 offengelegt. Über die Offenlage bzw. die eingegangen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange wird in der nächstfolgenden Sitzung des Bauverwaltungsausschusses beraten. Parallel zur Durchführung der Bauleitplanung hat das mit der Planung der Erschließung (Kanal und Baustraße, Lärmschutzwall) beauftragte Ingenieurbüro IBB, Aldenhoven, die Entwürfe des Ausbauprogramms fertiggestellt. Die auf der Grundlage der Vorgaben des Bebauungsplanes sowie im Benehmen mit dem Straßenverkehrsamt Düren erstellten Entwurfsplanung wird von Herrn Dipl.Ing. Bergemann vom Büro IBB in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Das vom Bauverwaltungsausschuss zu beschließende Ausbauprogramm legt verbindlich die Herstellung der Erschließungsanlage durch den Erschließungsunternehmer fest. Es wird daher Anlage zum Erschließungsvertrag sowie Grundlage der zu erstellenden Ausführungsplanung und der durchzuführenden Ausschreibung der Tiefbauarbeiten. 1/1