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Vorlage (Änderung Beitragssatzung OGS)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
31.08.16, 08:05
Aktualisiert
31.08.16, 08:05
Vorlage (Änderung Beitragssatzung OGS)

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Inhalt der Datei

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule an Grundschulen der Stadt Brühl vom … Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.6.2015 (GV NRW 2011 S. 496), § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.9.2015 (GV NRW S. 666), § 5 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.2007 (GV NRW S. 462/SGV NRW 216), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.6.2016 (GV NRW S. 442) sowie des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.12.2010 (ABI. NRW 1/11 S. 38, BASS 12 - 63 Nr. 2) "Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags-und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I", hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am …folgende Satzung beschlossen: Artikel I In § 5 Absatz 1wird folgende Satz 4 gestrichen: Die Regelung des Satzes 1 gilt jedoch nicht für den Fall, dass sich ein Kind von mehreren Kindern einer Familie im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung befindet; in diesem Fall ist für das Geschwisterkind, für das der höchste Beitrag zu zahlen ist, die Hälfte des Elternbeitrags zu entrichten. Artikel II Diese Satzung tritt am 01.08.2016 in Kraft.