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Vorlage (Änderung Beitragssatzung Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
31.10.2016
Erstellt
31.08.16, 08:05
Aktualisiert
31.08.16, 08:05
Vorlage (Änderung Beitragssatzung Kindertagesbetreuung)

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Inhalt der Datei

2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung der Stadt Brühl - Beitragssatzung Kindertagesbetreuung vom … Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.6.2015 (GV NRW S. 496), in Verbindung mit dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.2007 (GV NRW S. 462/SGV NRW 216) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.6.2016 (GV NRW S.442) sowie in Verbindung mit § 90 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28.10.2015 (BGBl. I S. 1802) und den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8.9.2015 (GV NRW S. 666), hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am … folgende Satzung beschlossen: Artikel I In § 4 Absatz 1, vorletzter Absatz werden die folgenden Sätze 4 und 5 gestrichen: Die Regelung des Satzes 1 gilt jedoch nicht für den Fall, dass sich ein Kind von mehreren Kindern im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung befindet. In diesem Falle ist für das Geschwisterkind, für das der höchste Beitrag zu zahlen ist, die Hälfte des Elternbeitrages zu entrichten. Artikel II Diese Satzung tritt zum 01.08.2016 in Kraft