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Beschlusstext (Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2007 Drucksachen-Nummer: 111.07 TOP 5.10 Bebauungsplan MA 313 " Abfallbehandlungsanlage Haus Forst ", Stadtteil Manheim - hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: - - die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen, den Bebauungsplan MA 313 „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Das ca. 8,8 ha große Plangebiet befindet sich ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der etwa 35 ha großen Mülldeponie Haus Forst. - im Norden schließen sich Deponieflächen an, im Osten und Süden ist das Gelände von landwirtschaftlichen Flächen und von Wald umgeben. Unmittelbar südlich liegt das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie das Kalksandsteinwerk Manheim und die Siedlung Haus Forst. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf (Planverkleinerung, Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen.