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Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 282 A/1. Änderung "Feuerwehrgerätehaus", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan TÜ 282 A/1. Änderung "Feuerwehrgerätehaus", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2007 Drucksachen-Nummer: 232.06 TOP 5.7 Bebauungsplan TÜ 282 A/1. Änderung "Feuerwehrgerätehaus", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen mit 42 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen: • die 1. Änderung des Bebauungsplanes TÜ Nr. 282 A „Feuerwehrgerätehaus“, Stadtteil Brüggen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Das Plangebiet des BP TÜ Nr. 282 A liegt nordöstlich der Heerstraße im Stadtteil Brüggen und umfasst eine Teilfläche zwischen Gassenfeldweg und Buschkauer Weg sowie zwischen Heerstraße und Berrenrather Börde. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst lediglich den westlichen Teilbereich hiervon und schließt die Bestandsbebauung an der Heerstraße einschließlich rückwärtiger Bebauung sowie die daran nordöstlich angrenzenden Freiflächen ein. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des BP Nr. 282 A wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heerstraße - im Osten durch das Feuerwehrgerätehaus und weiter nördlich durch den festgesetzten Pflanzstreifen des Ursprungsbebauungsplanes - im Norden durch die Wegeparzelle 23 im Flur 47, weiter westlich durch das Flurstück 82 im Flur 47 - im Westen durch eine Rasenfläche, die unmittelbar an das Gebäude Heerstraße Nr.349 angrenzt. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 2500 (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen.