Daten
Kommune
Kerpen
Größe
24 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 24.04.2007
Drucksachen-Nummer: 169.07
TOP 5.4
Vorhabenbezogener Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im
Stadtteil Kerpen
hier: Einleitungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen mit
36 Ja-Stimmen bei 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung einschließlich des von der CDU-Fraktion und der
FDP-Fraktion im Ausschuss beantragten unten stehenden ergänzenden Hinweises:
Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
KE 321 "Am Falder/Auf dem Bürrig" im Stadtteil Kerpen
das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem
Bürrig" im Stadtteil Kerpen einzuleiten.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt am nördlichen Ortsrand von Kerpen. Es
wird im Süden und Südwesten begrenzt durch die Sindorfer Straße (K 47) und Fußwege nördlich des
Schulzentrums, im Norden durch die Straße Auf dem Bürrig (K 17) und im Osten durch die Erfttalstraße
(L 122).
Die Lage des Plangebietes sowie die geplante Abgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, im Maßstab 1 : 5000 zu entnehmen.
Planungsziel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist es, das Planungsrecht zu schaffen für die
Errichtung von großflächigen Einzelhandelbetrieben (zwei Bereiche nördlich und südlich der Sindorfer
Straße K 47 „Am Falder“ und „Auf dem Bürrig“) mit dazugehörigen Parkplätzen und Anlieferung. Hierfür
ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Der Bebauungsplan KE 321 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben− und
Erschließungsplan / VEP) gemäß § 12 BauGB entwickelt. Die das Planungsgebiet querenden und
tangierenden Verkehrsflächen werden gemäß § 12 Abs. 4 BauGB, soweit erforderlich, in den Vorhaben
bezogenen Bebauungsplan einbezogen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die angrenzenden
Verkehrsflächen so weiterentwickelt werden können, dass sie der zukünftigen verkehrlichen Entwicklung
durch das Vorhaben gerecht werden und die Erschließung gesichert wird. Bis zur öffentlichen Auslegung
wird daher ein Verkehrsgutachten erarbeitet, dessen Empfehlungen in die Bauleitplanung übernommen
werden.
Mit Schreiben vom 16.03.2007 hat der Vorhabenträger GEPA Kerpen GmbH einen Antrag auf Einleitung
des Satzungsverfahrens gem. § 12 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
mit Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).
Basis für alle weiteren Festsetzungen in diesem Verfahren ist das Einzelhandelskonzept der Stadt
Kerpen.
In diesem Konzept werden für den Bereich „Am Falder/Auf dem Bürrig“ drei unterschiedliche
Sondergebiete benannt:
SO 1 : Ergänzungsbereich zum zentralen Versorgungsbereich
Zu den hier zulässigen Nutzungen ist festzustellen, dass in Abstimmung mit der Bez.-Reg. Köln eine
Ansiedlung außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (in der Innenstadt) nur zulässig sein sollen,
wenn die geplanten Nutzungen in der Stadt unterrepräsentiert sind und wegen ihrer Großflächigkeit nicht
in der Innenstadt angesiedelt werden können.
SO 2 : Zentraler Nahversorgungsbereich
Bei der Ermittlung von evtl. zusätzlichen Verkaufsflächen im Bereich Nahversorgung sind die
Festlegungen des Nahversorgungskonzeptes der Stadt Kerpen zu berücksichtigen.
Nur eine ggf. verbleibende „Restkaufkraft“ kann für die Standort Am Falder/ Auf dem Bürrig“
angerechnet werden.
Des Weiteren sind hier bestehende Rechte der Betreiber des Kauflands zu berücksichtigen.
SO 3 : sonstiges Sondergebiet
Hier sollen der nicht zentrenrelevante Einzelhandel sowie sonstige gewerbliche Nutzungen (z.B.
Autohaus, Hotel…) zulässig gemacht werden.
Zu Beginn des Planungsprozesses besteht ein „Vorläufiges Nutzungsschema“, in dem die geplanten
Einzelhandelsnutzungen (nahversorgungs-, zentren- und nicht zentrenrelevante Sortimente) und
ergänzende Nutzungen (z.B. Hotel) sowie die Erschließung dargestellt sind. Bis zur öffentlichen
Auslegung des B-Plan – Entwurfes erfolgt eine Konkretisierung zu einem städtebaulichen Entwurf, der
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird.
Der Vorhabenträger hat über die zu beplanenden Flächen durch Kauf oder Option die zur Umsetzung
der Planung notwendige Verfügungsgewalt.
Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Ergänzender Hinweis:
Im zentralen Nahversorgungsbereich soll keine Nutzung angesiedelt werden, die für die Ortszentren
bedenklich sind. Konkrete Bedenken werden derzeit in der weiteren Ansiedlung von einem
Drogeriemarkt und einer Apotheke gesehen. Darüber hinaus soll sichergestellt sein, dass den Kerpener
Interessen- und Werbegemeinschaften im zukünftigen Verfahren zur Umsetzung des Konzeptes die
Möglichkeit gegeben wird, bei der Auswahl der Nutzungen mitzuwirken.
Weiterhin wird die Verwaltung entsprechend der Empfehlung im Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr gebeten, bezüglich des Konzeptes „Am Falder/Auf dem Bürrig“ ein besonderes Augenmerk auf
eine hochwertige dem Standort angepasste architektonische Gestaltung zulegen.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2007
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