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Beschlusstext (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße", Stadtteil Sindorf hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße", Stadtteil Sindorf
hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2007 Drucksachen-Nummer: 52.07 TOP 5.5 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Visteonstraße", Stadtteil Sindorf hier: Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. 2. Den Entwurf der 55. Flächennutzungsplanänderung „Visteonstraße“ im Stadtteil Sindorf einschließlich des Erläuterungsberichtes. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.