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Beschlusstext (Erweiterung der Schenkung Baum für das Museum H.J. Baum)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2007 Drucksachen-Nummer: 145.07 TOP 9. Erweiterung der Schenkung Baum für das Museum H.J. Baum Zunächst berichtet die Verwaltung, dass sie entsprechend des Auftrages des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur mit Prof. Baum bezüglich der Laufzeit des Vertrages und einer damit in Verbindung stehenden vorzeitigen Nutzung von Räumlichkeiten für andere Ausstellungen verhandelt habe. Im Ergebnis sei eine Einigung dahingehend erzielt worden, dass die Laufzeit – wie in der Verwaltungsvorlage vorgesehen – am 31.05.2021 enden solle. Einer vorzeitigen Nutzung der für ihn reservierten Räume für andere Ausstellungen habe Prof. Baum nicht zugestimmt. Der Stadtrat fasst mit 41 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen folgende Beschlüsse: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt die Erweiterung der Schenkung Baum im Haus für Kunst und Geschichte. Die hiermit verbundenen Kosten werden im Haushaltsjahr 2007 überplanmäßig und außerplanmäßig bereitgestellt und für die Folgejahre im Haushalt entsprechend berücksichtigt. Auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur beschließt der Rat, den der Vorlage beigefügten Schenkungsvertrag zwischen Prof. H. J. Baum und der Stadt Kerpen mit folgenden Änderungen abzuschließen: § 3 Abs. 3 bisher: … Die Feuerlöscher, welche sich zurzeit in den drei ausschließlich für die Präsentation der Werke von Prof. Baum genutzten Räumen befinden, sind auszutauschen in andere Feuerlöscher, welche allerdings den jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorschriften genügen müssen. neu: … Die Feuerlöscher, welche sich zurzeit in den drei ausschließlich für die Präsentation der Werke von Prof. Baum genutzten Räumen befinden, sich auszutauschen in Jockel-Feuerlöscher, 6 ltr. Wasser 13a, soweit diese den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechen. §8 bisher: … Herrn Prof. Baum wird bei der Ausstellung seiner Werke zu Lebzeiten ein erstes Mitspracherecht eingeräumt. ergänzend: (2) Ist ihm die Wahrnehmung des Mitspracherechts nicht möglich, insbesondere im Krankheitsfall und nach seinem Ableben, steht dieses seinem Enkel, Herrn Casper Behme, als Kurator der Stiftung zu. § 12 bisher: … Zu diesem Zeitpunkt wird die Stadt Kerpen bezüglich der Auflagen der Schenkung das Rheinische Archiv- und Museumsamt des Landschaftsverbandes Rheinland und Herrn can. jur. Caspar Behme anhören. neu: … Zu diesem Zeitpunkt wird die Stadt Kerpen bezüglich der Auflagen der Schenkung das Rheinische Archiv- und Museumsamt des Landschaftsverbandes Rheinland und Herrn can. jur. Caspar Behme beteiligen. Der Rat beschließt, einen Erbvertrag mit Herrn Prof. Baum bezüglich der Übertragung der Urheberrechte für die im Museum H.J. Baum auszustellenden Kunstwerke zugunsten der Stadt Kerpen zu schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur notariellen Beurkundung des Erbvertrages abzuwickeln. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2007 Seite 2