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Beschlusstext (49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (49. Änderung des Flächennutzungsplanes 
"Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim - hier: Wirksamkeitsbeschluss )

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2007 Drucksachen-Nummer: 117.07 TOP 5.9 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst", Stadtteil Manheim hier: Wirksamkeitsbeschluss Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: - - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen die Wirksamkeit der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“. Die Begründung vom September 2006 wird als Begründung zur Wirksamkeit übernommen.