Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 24.04.2007
Drucksachen-Nummer: 69.07
TOP 5.8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 315 " Sondergebiet Steinweg ",
Stadtteil Buir - Satzungsbeschluss
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt
Kerpen mit 40 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen:
A Beratung über die während der Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB und der Beteiligung gem. § 4 (2)
BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen.
B Satzungsbeschluss gem. § 10(1) BauGB
Der vorhabenbezogene Bebauungsplane Bu 315 „Sondergebiet Steinweg“ Buir wird als
Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung
durchzuführen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird als Begründung zur Satzung zur
Kenntnis genommen.
Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsausgang des Kerpener Stadtteils Buir. Es wird im Süden
durch die L276 (Steinweg) und im Westen durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im Norden und
Osten schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, im Westen die Gewerbeflächen im Bereich
zum Schlicksacker. (TEIL A).
Die im Süden und Westen des Vorhabenbereichs angrenzenden Teilflächen der L276 und der
westlichen Erschließungsstraßen werden gemäß § 12 (4) BauGB in den Vorhaben bezogenen
Bebauungsplan mit einbezogen (TEIL B).
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die
genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.