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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 315 " Sondergebiet Steinweg ", Stadtteil Buir - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 315 " Sondergebiet Steinweg ", Stadtteil Buir - Satzungsbeschluss)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2007 Drucksachen-Nummer: 69.07 TOP 5.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 315 " Sondergebiet Steinweg ", Stadtteil Buir - Satzungsbeschluss Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen mit 40 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen: A Beratung über die während der Beteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB und der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. B Satzungsbeschluss gem. § 10(1) BauGB Der vorhabenbezogene Bebauungsplane Bu 315 „Sondergebiet Steinweg“ Buir wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung durchzuführen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird als Begründung zur Satzung zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsausgang des Kerpener Stadtteils Buir. Es wird im Süden durch die L276 (Steinweg) und im Westen durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Im Norden und Osten schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, im Westen die Gewerbeflächen im Bereich zum Schlicksacker. (TEIL A). Die im Süden und Westen des Vorhabenbereichs angrenzenden Teilflächen der L276 und der westlichen Erschließungsstraßen werden gemäß § 12 (4) BauGB in den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan mit einbezogen (TEIL B). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.