Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 19. Sitzung des Stadtrates
vom 24.04.2007
Drucksachen-Nummer: 161.07
TOP 7.
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum
Beginn der Schulpflicht
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren
Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig
- den Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
für den Zeitraum vom 01.07.2006 bis 30.06.2009,
- den Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder von 2 bis unter 3 Jahren
- und den Tagespflegebedarfsplan für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren für den Zeitraum vom
01.07.2007 bis 31.07.2008 in der vorgelegten Fassung
und beauftragt die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit der Prüfung
der nachfolgenden Kriterien:
1. Prüfung der Möglichkeiten zur umgehenden Einrichtung der gemäß Bedarf erforderlichen Anzahl von
Plätzen für 3 – 6-jährige Kinder mit Behinderung in integrativen Gruppen.
2. Prüfung der Möglichkeiten, den Bedarf an Tagesstättenplätzen durch Umwandlung von
Kindergartengruppen umgehend zu decken (einschließlich entsprechender Aufstockung von
Personalstunden).
3. Entwicklung eines bedarfsorientierten Angebotes für die Betreuung der Kinder von 2 – 3 Jahren (z.B.
durch Anmietung geeigneter Wohnungen, durch Nutzung der von der kath. Kirche geschlossenen
Kindergartengruppen oder durch Betreuung durch Tagesmütter außerhalb der Einrichtungen).
4. Prüfung der Möglichkeit zur Einrichtung von Modellgruppen, die mit flexiblen Öffnungszeiten den
Bedürfnissen berufstätiger Eltern entgegenkommen.
5. Prüfung, ob größere, in Kerpen angesiedelte Firmen zur Einrichtung von Betriebskindergärten bereit
sind.