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Beschlusstext (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht
Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren
Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren )

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 19. Sitzung des Stadtrates vom 24.04.2007 Drucksachen-Nummer: 161.07 TOP 7. Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 2 bis unter 3 Jahren Tagespflegebedarfsplan für Kinder im Alter unter 3 Jahren Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Stadtrat einstimmig - den Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht für den Zeitraum vom 01.07.2006 bis 30.06.2009, - den Kindertagesstättenbedarfsplan für Kinder von 2 bis unter 3 Jahren - und den Tagespflegebedarfsplan für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis 31.07.2008 in der vorgelegten Fassung und beauftragt die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit der Prüfung der nachfolgenden Kriterien: 1. Prüfung der Möglichkeiten zur umgehenden Einrichtung der gemäß Bedarf erforderlichen Anzahl von Plätzen für 3 – 6-jährige Kinder mit Behinderung in integrativen Gruppen. 2. Prüfung der Möglichkeiten, den Bedarf an Tagesstättenplätzen durch Umwandlung von Kindergartengruppen umgehend zu decken (einschließlich entsprechender Aufstockung von Personalstunden). 3. Entwicklung eines bedarfsorientierten Angebotes für die Betreuung der Kinder von 2 – 3 Jahren (z.B. durch Anmietung geeigneter Wohnungen, durch Nutzung der von der kath. Kirche geschlossenen Kindergartengruppen oder durch Betreuung durch Tagesmütter außerhalb der Einrichtungen). 4. Prüfung der Möglichkeit zur Einrichtung von Modellgruppen, die mit flexiblen Öffnungszeiten den Bedürfnissen berufstätiger Eltern entgegenkommen. 5. Prüfung, ob größere, in Kerpen angesiedelte Firmen zur Einrichtung von Betriebskindergärten bereit sind.