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Beschlusstext (Gutachterkosten Interkommunale Zusammenarbeit bei den Bauhöfen der Gemeinden Inden und Langerwehe - Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 28.000 € für ein Gutachten)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
20.10.2011
Erstellt
26.10.11, 20:31
Aktualisiert
23.01.12, 15:32
Beschlusstext (Gutachterkosten Interkommunale Zusammenarbeit bei den Bauhöfen der Gemeinden Inden und Langerwehe
- Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 28.000 € für ein Gutachten)

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Gemeinde Inden Inden, 23. Januar 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 11. Sitzung des des Rates am 20.10.2011 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3. Gutachterkosten Interkommunale Zusammenarbeit bei den Bauhöfen der Gemeinden Inden und Langerwehe - Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 28.000 € für ein Gutachten Bürgermeister Schuster erläutert die Vorlage und bedauert das Versäumnis, keine Haushaltsmittel für das Jahr 2011 bereitgestellt zu haben. Frau Rehfisch erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss nicht mit tragen werde. Sie bezieht sich auf ihre Stellungnahme in der Ratssitzung am 24.06.2010. Ein externes Gutachten war nicht für erforderlich gehalten worden. Außerdem war in dieser Sitzung die Finanzierung einer Machbarkeitsstudie für die Bereiche Gebäudemanagement und Bauhof in Höhe von ca. 10.000 € beraten worden. Jetzt wäre die Rede von 14.000 € als Kostenanteil der Gemeinde Inden für ein Gutachten, das sich nur mit den Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit der Bauhöfe Langerwehe und Inden beschäftigt. Darauf beschließt der Rat bei sechs Gegenstimmen mehrheitlich, @ABST@ den außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von 28.000 € bei der Kostenstelle 010111001 5431016 für ein Gutachten eines interkommunalen Bauhofes der Kommunen Inden und Langerwehe zuzustimmen. Die tatsächlichen Kosten betragen für die Gemeinde Inden jedoch nur 50 % dieser Summe, da die Gemeinde Langerwehe sich mit diesem Anteil an den Kosten beteiligt. 61/2011